Suche DRINGENDE HILFE: Arbeitsunfall eines Azubis, wer trägt die Verantwortung?
Hallo liebe Mitglieder,
Ich suche Erfahrungsberichte, sowie juristischen Rat für folgende Situation.
Ich bin zurzeit Azubi im KFZ- Bereich und mir wurde vom Serviceleiter aufgetragen ein Fahrzeug nach meiner Arbeitszeit von A nach B zu bringen. Ich habe mich verfahren und wollte in einer Tankstelle nach dem Weg fragen. dort angekommen, parkte ich den Wagen und ging in die Tankstelle, befragte den Tankwart und ging wieder raus. Kaum bin ich draußen, rollt das Firmenfahrzeug in ein anderes Fahrzeug rein. Ich habe die elektronische Handbremse gedrückt, statt sie nach oben zu ziehen und zuvor hatte ich noch nie mit einer elektronischen Handbremse das Vergnügen und bei diesem Fabrikat ist es sogar so, dass die elektronische Handbremse sich erst betätigt, wenn man gleichzeitig das Bremspedal durchdrückt. Vom Serviceleiter habe ich keine Einweisung zur Mechanik des Fahrzeugs bekommen und die Aufsichtspflicht, die ein Ausbilder in dem Fall trägt war ebenfalls nicht vorhanden.
Dem Unfallgegner wurde vom Serviceleiter vorgeschlagen, statt auf Optik lieber in Punkto Sicherheit zu gehen und so hat er Ihm vorgeschlagen, den Zahnriemen zu erneuen, den ich im privaten kaufen musste. Der Einkauf wurde also außerbetrieblich gehalten und auf meine Kosten.
Das Firmenfahrzeug wurde neu lackiert und mir in Rechnung gestellt. Die Rechnung beinhaltet meinen Namen und es wurde so hingestellt, dass ich das Firmenfahrzeug in meinen Auftrag zur Reparatur geschickt hätte, was nicht stimmt.
Der Leiter des Teilvertriebs ist auf mich zugekommen und sagte das alles sei nicht in Ordnung, und dass es schoneinmal bei jemand anderes gemacht wurde und sollte es noch einmal vorkommen, wird vom Hauptsitz richtig Ärger auf die Verantwortlichen zukommen. Ich habe einen Unfallhergang und die Tatsache, dass "Ich" alles zahle, als sachlichen Bericht zum Hauptsitz schicken lassen und fürchte um meine Ausbildung.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieser Fall vor das Arbeitsgericht ausgefechtet werden muss... daher stellen sich mir folgende Fragen:
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Kann man einem Azubi in der 2ten Woche (1. Lehrjahr) diesen Unfall als grobe Fahlässigkeit anzetteln?
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Trifft mich im allgemeinen eine Teilschuld, da der Ausbilder in dem Fall seine Aufsichtspflicht vernachlässigt hat?
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Hat sich der Serviceleiter vielleicht sogar selbst strafbar gemacht, da er alles außerbetrieblich regelt, um die Verantwortung für diesen Unfall zu verbergen, "auf meinen Kosten"?
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Darf ich, aufgrund der Tatsache, dass ich mich an den Hauptsitz gewendet habe und der Serviceleiter in nächster Zukunft richtig Stress hat deswegen, von Ihm gekündigt werden?
Ich bitte dringend um Hilfe und wäre JEDEM hier mehr als nur Dankbar!
4 Antworten
Du hast in Auftrag Deines Vorgesetzten gehandelt, und nach Deiner Schilderung hast Du dabei die normalerweise zu erwartende Vorsicht aufgewendet (Du hast die elektronische Handbremse betätigt, so wie Du es irrtümlich für richtig hieltest). Damit liegt der Unfall im Betriebsrisiko Deines Arbeitgeber, Du bist als Arbeitnehmer nicht haftbar (das wärst Du nur bei Vorsatz, oder eventuell noch bei SEHR grober Fahrlässigkeit. Als Azubi genauso - da sind die Anforderungen an Dich sogar noch geringer). Es scheint tatsächlich so, dass Dein Ausbilder die Sache auf inoffiziellem Weg regeln will, damit er sich nicht die unangenehmen Fragen nach der erfolgten Unterweisung und der Aufsicht über den Azubi anhören muss - das könnte IHN nämlich beruflich den Kopf kosten. Mein dringender Rat: Schreibe das was passiert ist ganz sachlich - ohne irgendwelche Spekulationen und ohne irgendwelche Anschuldigungen - an den Hauptsitz, und zahle erstmal nichts. Ja, es kann sein, dass Du bei diesem Ausbilder Deine Ausbildung nicht fertig machen kannst. Aber es wird sich für Dich eine Lösung finden.
So viel ich weiß, zählt das auch als Arbeitszeit. Du hast ja im Auftrag deines Chefs gehandelt, sprich gearbeitet. In der Ausbildung haftet der Betrieb. Ein Azubi lernt ja schließlich noch. Da kann man also garnicht erwarten, dass er alles richtig macht. Ich würde den offiziellen Weg wählen und alles über den Hauptsitz regeln. Dein Chef macht das inoffiziell, weil er weiß, dass das IHM den Job kosten kann. Und "Der Azubi hat mich verpetzt" ist nichtmal ein Abmahnungsgrund. Aber ich wäre in nächster Zeit sehr genau bei dem, was ich tu, denn er wird sicher schauen, wie er dich anderweitig raus bekommt.
Das was dein Serviceleiter da veranstaltet hat, kann man schon fast als arglistige Täuschung bezeichnen.
Wende dich UMGEHEND! an die für dich zuständige Kammer, Ausbildungsbeauftragter, und schildere die Sachlage!
Schäden, die du verursachst sind über die Betriebshaftpflicht abgesichert, und du müsstest schon grobfahrlässig gewesen sein, damit man dir das anlasten kann. Aber selbst da müsstest du den Schaden nicht selber tragen und würdest als AzuBi bestenfalls eine Abmahnung kassieren können.
Da aber dein Ausbilder derh´jenige ist, der fahrlässig gehandelt hat (Unterlassen der Unterweisung) ist wenn überhaupt, auch dieser für den Schaden verantwortlich zu machen.
Wie gesagt, ab zur Kammer! Und wenn du nicht weißt wer für dich zuständig ist, dann ruf in der Berufsschule an, die wissen an wen du dich wenden musst.
Weiß ich nicht mehr genau, aber ich denke schon.
Das findet man irgendwo im Grundgesetz, ich hab auch mal gewußt wo...
Hallo, dieieser Unfall ist während deiner Arbeitszeit (du warst im Auftrag deines sl unterwegs und nicht privat) passiert. Hier bist du über deinen Arbeitgeber versichert. Unser Azubi hat auch schon diverse Schäden an Fahrzeugen verursacht, aber die Kosten trägt die Firma bzw Versicherung. Frag deinen teiledienstleiter ob er dir zur Seite steht und wende dich an den richtigen Ansprechpartner in der Firmenzentrale. Viel Glück!
Dann liege ich also richtig, dass die Art und Weise, wie der Serviceleiter alles handhabt, gar nicht erst hätte passieren dürfen, richtig?
Ja, würde ich so sagen. Je nachdem wie hoch der Schaden am anderem Auto war, kann der zahnriemenwechsel sogar teurer sein als die unfallreparatur selbst.. Wenn ich du wäre, würde ich den Ansprechpartner im Hauptsitz um ein Gespräch bitten. Den kompletten Sachverhalt schildern und offen über deine Ängste/Sorgen sprechen. Wenn du die Niederlassung wechseln möchtest, dann frag ihn ob das möglich ist.
muss nicht schon vorsatz nachgewiesen wrrden, damit die betriebshaftpflicht aussteigt?