In der Ausbildung einen Schlüssel im Außeneinsatz verloren, wer zahlt?
Hallo,
ich mache eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin. In einem Außeneinsatz, in einer Rehaklinik, hat meine Freundin (auch in meiner Klasse in der Ausbildung) anscheinend ihren Generalschlüssel für die Patienten- und Arztzimmer etc. verloren. Der Chef der Rehaklinik sagt es wird wahrscheinlich im 5 stelligen Bereich liegen das Problem zu beheben.
Wir haben nur den Ausbildungsvertrag unterschrieben (in dem nichts bezüglich verlieren von Schlüsseln steht). Ihre Haftpflicht übernimmt dies nicht, da geht es nur über private Schlüsseln im Vertrag.
Wie wird das jetzt geregelt? Gibt es sowas wie eine Arbeitsversicherung die sowas bezahlen könnte? Ich meine, als Auszubildende verdient man nicht gerade viel um sowas locker bezahlen zu können. Meine Freundin ist sehr verzweifelt, ich hoffe ich kann ihr durch eure Antworten irgendwie Mut machen...
6 Antworten
Eine mögliche Haftung ihrerseits hängt vom Grad des Verschuldens in Bezug auf den Verlust des Schlüssels ab. Beim leichtem Verschulden haftet sie gar nicht, da trägt der Arbeitgeber alles komplett selbst. Bei einem mittleren Grades Verschuldens kann sie beteiligt werden, vermutlich im Bereich eines Drittels bis der Hälfte der Kosten, bei grobfahrlässigen Verhalten muss sie damit rechnen den Schaden komplett tragen zu müssen.
Als Beispiel für einen mittleren Grad des Verschuldens wurde der Versand in einem ungesicherten Briefumschlag als Einschreiben genannt. Der Briefumschlag ist gerissen, der Schlüssel wurde verloren. Das ist ja nun schon eine krass dämliche Verhaltensweise, da muss sich aus meiner Sicht ja schon aufdrängen, dass es bekloppt war sich so mit einem Schlüssel zu benehmen für den man haftet. Wenn ihr den Schlüssel nun aus der Kleidungstasche gefallen ist bei der Arbeit, dürfte das wohl in erster Linie unter leichten Grad fallen und sie sollte damit aus der Haftung raus sein. Weißt du denn wie sie den Schlüssel verloren hat?
T3Fahrer
Meine Freundin muss morgen glaub ich nochmal mit dem Chef der Rehaklinik sprechen, dass er eine Art Kostenvoranschlag oder sowas in der Art berechnet und dies soll sie dann in der Schule abgeben. Der Schulleiter klang wie sie fand sehr überrascht und er wusste wie sie fand nicht wie das dort geregelt wird.
Ich kann mir jedoch auch nicht vorstellen, dass sowas noch nie vorkam. Dafür müssen die mit Sicherheit eine Lösung bzw. eine Versicherung haben. Also heute mal abwarten.
Ich wollte nur jetzt schon mal meine Freundin beruhigen und ihr irgendwie Mut machen und mich informieren
Na, wenn wir den Kasus mal zusammenfassen, hatte sie doch den Schlüssel im Kasak oder in der Kitteltasche während sie die Patienten versorgt hat. Ein anderer, sicherer, weniger risikoreicher Ort für den Schlüssel, den sie den Tag über im Gebäude braucht, gibt es ja kaum. Allenfalls könnte man deiner Freundin vorwerfen, dass sie vielleicht regelhafter, häufiger auf das Vorhandensein des Schlüssels hätte achten müssen und so den Verlust früher hätte bemerken können. Wenn man ihr das überhaupt vorwerfen kann und das an der Gesamtsituation etwas geändert hätte, wäre das aus meiner Sicht allenfalls als leichter Grad des Verschuldens zu werten und damit wäre sie aus der Haftung raus. Wenn ihr da tatsächlich finanziell auch nur ein Teil angehängt werden soll, empfehle ich dringend den Gang zu einem Juristen mit dem Schwerpunktgebiet Arbeitsrecht. Eine Erstberatung kostet nicht die Welt, der ein oder andere Jurist wird möglicherweise auch finanziell einer jungen Auszubildenden etwas entgegenkommen. Diese paar Euro, die sie in eine solche Beratung investiert, sind da sehr gut angelegt, wenn ihr womöglich den restlichen Schadensersatz hierdurch abwehren könnt.
Aber nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wartet erstmal das Gespräch ab. Möglicherweise soll sie einfach ein bisschen wachgerüttelt werden, damit sowas nicht nochmal vorkommt – und morgen heißt es dann womöglich, dass sie nichts zahlen muss.
Sie meinte zu mir sie hat ihre Patienten morgens versorgt, hat dann Terminzettel und Röntgen CDs verteilt (ist also die Zimmer nach und nach abgeklappert, mit ihren Schlüssel wohlgemerkt) und nachdem sie einige Zeit bei einer Patientin war wegen Fragen zu Tabletten etc. hat sie gemerkt dass ihr Schlüssel weg war. In der Tür steckte dieser nicht und auch nicht woanders, sie hat 2 Arbeitstage gesucht).
Hat sie die Reinigungskräfte der Abteilung mal befragt? Habt ihr irgendwo eine zentrale Sammelstelle für verlorene Gegenstände? Bei uns schleppen die Reinigungskräfte alle möglichen Fundsachen irgendwohin zentral, die verbleiben gar nicht auf der Abteilung, sondern landen in der zentralen Sammelstelle, wo man mal nachfragen kann und muss.
Die Reinigungskräfte, die Rezeption, die Pflegekräfte und ein paar Patienten wurden gebeten falls der auftaucht Bescheid zu sagen. Die Sammelstelle wäre an der Rezeption, da die Patientenzimmer täglich gereinigt werden und die MA ihre Augen auf halten hat sie wohl wenig Chancen den zu finden (zumal sie echt lange gesucht hat)
Keine Versicherung zahlt, wenn sie erst abgeschlossen wird, wenn der Schadensfall schon eingetreten ist.
Meines Wissens kommt es darauf an, wie fahrlässig der Schlüssel verloren wurde.
Es ist doch aber so, dass wenn im Arbeitsvertrag nichts von drin steht, man dies auch nicht bezahlen muss. Es muss wortwörtlich im Vertrag stehen, so haben 2 Personen dies ihr schon gesagt (und einer von denen kennt sich mit sowas irgendwie aus). Ist nichts unterschrieben, muss nicht gezahlt werden
"T3Fahrer" hat schon wesentliche Punkte erwähnt.
Es muß mind. eine mittlere Fahrlässigkeit vorliegen - sie sollte auf keinen Fall ein Anerkenntnis unterschreiben - es darf auch nichts von der Ausbildungsvergütung einbehalten werden.
Der genaue Umstand ist zu prüfen.
Sobald eine Forderung auf Schadenersatz gestellt werden, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.
Den gesamten Schaden müsste sie sowieso nicht bezahlen, selbst, wenn eine Schuld vorliegen würde.
Sowas regelt eine Berufshaftpflicht Versicherung.
- Den Arbeitgeber fragen wie das geregelt wird
- Wenn der bockt bei der IHK fragen ob es da nicht ne Pflichtversicherung für Azubis gibt. Meine mich erinnern zu können dass dies zu meiner Lehrzeit so war.
- Wenn das alles nich hilft, bleibt noch der Gang zum Anwalt, sobald eine konkrete schriftlich formulierte Forderung vor liegt.
Hier kommt es aber entscheidend darauf an wem die Räumlichkeiten gehören und wer somit nun die Kosten für einen Schlosswechsel zu tragen hätte. Der AG? Dann zahlt dessen Betriebshaftpflicht natürlich nicht, weil Eigenschaden. Ein Kunde des AG? Dann ist es in der Tat ein Fall für die BHV.
Hallo. Pech gehabt. Wenn sie den Schlüssel übergeben bekommen hat kam damit auch die Verantwortung einher, darauf aufzupassen. Nun muss sie die Schließanlage bezahlen. Wenn euer Arbeitgeber clever war is er gegen sowas versichert.. ansonsten.. ^^
Es ist doch aber so, dass wenn im Arbeitsvertrag nichts von drin steht, man dies auch nicht bezahlen muss. Es muss wortwörtlich im Vertrag stehen, so haben 2 Personen dies ihr schon gesagt (und einer von denen kennt sich mit sowas irgendwie aus). Ist nichts unterschrieben, muss nicht gezahlt werden
Das heißt wenn dein Freund dir sein Auto geliehen hat du gegen ein Baum fährst musst du es nicht zahlen weil du nichts unterschrieben hast ?
Das Beispiel hinkt aber schon. Ihr wurde als Arbeitsmaterial der Schlüssel überlassen, das ist schon ein Unterschied, ob du diesen Schlüssel dann verlierst oder ob du dir ein Gegenstand oder ein Auto borgst und selbigen beziehungsweise selbiges beschädigst oder zerstörst.
Ich meine, wenn wir im KH unseren Schlüssel verlieren Ist es kein Problem, solche Situationen passieren halt. Ich weiß jetzt aber nicht, welche Reglungen im Außeneinsatz gelten. Ich bin der Meinung ist nichts unterschrieben, muss die Schule den Schaden bezahlen bzw. vielleicht sind die gegen solche Fälle versichert
Ja ok habe ein bisschen übertrieben ;) sagen wir das sie denn Schlüssel von nem Freund gekriegt hat und ihn dann verliert muss sie doch trotzdem denn Schlüsseldienst zahlen obwohl sie kein Vertrag unterschrieben hat
Das ist aber ein Unterschied. Wenn sie einen Gegenstand, meinetwegen den Schlüssel, ausleiht für einen Vorteil ihrerseits, dass sie den Gegenstand eben benutzen kann, dann haftet sie auch dafür. Wenn der Arbeitgeber aber Arbeitsmaterial ausgibt, ist die Haftung schon eingeschränkt, sie leiht sich ja nichts für den eigenen Gebrauch oder Vorteil. In meiner oben angeführten Antwort habe ich das mal deutlicher ausgeführt.
da haftet auch der Chef den einem Azubi gibt man keinen Generalschlüssel und erst recht nicht vom Arzt zimmer.. außerdem ist man eigentlich versichert als Arbeitgeber wen de Azubi mal einen schaden verursacht.
Er müsste erstmal Vorsatz nachweisen bevor es so viel Geld Vordern kann.
Ein ganz anderer Aspekt wäre, ob man dem Arbeitgeber nicht auch eine grobe Fahrlässigkeit zuschreiben kann, wenn er keine Schlüsselversicherung für seinen Betrieb abschließt, wenn so schnell mal eben so riesige Kosten entstehen können. Damit setzt er ja seine Mitarbeiter schon einem sehr unerwarteten großen finanziellen Risiko aus, das nicht zwingend nötig wäre, läge eine solche Versicherung vor. Ich meine, wenn eine Auszubildende plötzlich einen Schaden von 12.000 oder 15.000 € am Bein hat oder vielleicht sogar noch mehr, das kann ja womöglich ihr finanzieller Ruin sein… Insofern hätte man da aus meiner laienhaften Sicht juristisch wohl noch Möglichkeiten sich zumindest gegen eine volle Kostenübernahme zu wehren. Hat denn die Freundin mal eine Aussage bekommen, ob das Haus nicht eine solche Schlüsselversicherung besitzt?