Chef verlangt das ich Krankenmeldung persönlich abgebe?
ich habe mich bei meinen Chef krankgemeldet und daraufhin sagte er zu mir er will das ich selbst vorbei komme und die krankenmeldung abgeben
muss ich das ? Und darf er das ?
10 Antworten
Leider kann er das sehr wohl verlangen das er schon die Krankmeldung ab den ersten Tag bekommt. Muss sie aber nicht persöhnlich bei ihm abgeben kannst sie ja in einem Umschlag in den Firmenbriefkasten werden und ihm sagen das sie drin ist. Oder du schickst einen dahin der die Krankmeldung vorbei bringt. Kannst auch ein Bild davon per Mail schicken und das Original mit der Post aber ob er dann sauer ist, kann man dir nicht sagen.
Vermutlich will er so schauen ob du nach seiner Sicht Krank aussiehst wobei man ja nicht alle Krankheiten am Gesicht sehen kann.
Hatte ich bei meiner alten Arbeitstelle auch gehabt das dort verlangt wurde die Krankmeldung am ersten Tag vorbei zubringen. Der neue ist da sehr entspannter und da reicht es bescheid zu geben und es mit der Post zu schicken.
Nein, darf er nicht.
Hier kommt es immer wieder zur Verwechslung ab wann man sich krankschreiben lassen muss(das ist je nach Betrieb anders, kann ab 1. Tag sein), und ab wann er den Zettel in Händen halten kann(hier MUSS durch den Postweg ausreichend sein!)
Du musst Dich bei Krankheit "unverzüglich", d.h. sobald Du es weißt, im Betrieb abmelden.
Die AU-Bescheinigung muss nicht am gleichen Tag vorliegen. Der AG kann ab dem ersten Krankheitstag eine AUB verlangen, allerdings kann er nicht verlange, dass sie persönlich abgegeben wird.
In vielen Fällen ist das ja auch nicht möglich. Es ist widersinnig, einen AN der z.B. hohes Fieber oder eine ansteckende Krankheit hat aufzufordern, persönlich im Betrieb "aufzuschlagen".
Das Entgeltfortzahlungsgesetz sagt dass eine ärztliche Bescheinigung die länger als drei Kalendertage dauert spätestens am darauf folgenden Arbeitstag vorgelegt werden muss.
Dein Chef soll Dir mal die rechtliche Grundlage für die Forderung der persönlichen Abgabe nennen.
Wichtig ist, dass die AUB rechtzeitig im Betrieb ist. Auf welchem Weg (z.B. per Post, Einwurf, Abgabe durch Dritte oder persönlich) sie dort ankommt, spielt keine Rolle.
Nein darf er nicht. Wie stellt der sich das denn vor? Es ist ja schon eine Zumutung mit einer Grippe, Fieber, Magendarm, etc. zum Arzt zu gehen. Dann sollst du auch noch den ganzen Arbeitsweg zusätzlich bestreiten? Mit solchen Beschwerden bist du zudem fahruntüchtig.
Per Post reicht vollkommen. Wenn der Chef die Krankmeldung am ersten Tag sehen will, reicht eine vorläufige E-Mail mit Bild. Das hat das Arbeitsgericht schon mit mehreren Urteilen bestätigt.
Nein, darf er nicht. Er darf dir auch nicht auferlegen, das das Original am ersten Krankheitstag bei ihm ist, er muß dir 3 Tage Zeit lassen(Postweg) bis der Krankenschein im Betrieb ist.
Er kann allerdings eine Kopie vorab fordern, Fax , Mail. Da dies heutzutage ohne Probleme möglich ist.
"Er kann allerdings eine Kopie vorab fordern, Fax , Mail."
Worin siehst du die rechtliche Grundlage dafür?