Halbe stunde früher gehen?
Hey,
ich bin zurzeit in der Ausbildung im 1. Lehrjahr. Heute hat mir meine kollegin welche für mich in der Abteilung zuständig ist, erlaubt eine halbe stunden früher zu gehen.
Hätte ich trotzdem meinem chef bescheid geben sollen?
4 Antworten
Nein wenn sie für dich zuständig ist, dann passt das so. Ich weis nicht wie es bei euch gehandhabt wird, aber die halbe Stunde muss abgezogen werden von den Stunden. Die wird es wissen
Mit verkürzten Anwesenheitszeiten ist nicht zu spaßen, weshalb ich dem Fragesteller rate, nur für sich eine Art Protokoll anzufertigen, wer wann (Name/Datum/Uhrzeit) erlaubt hat, eher zu gehen.
Ich persönlich würde (wenn sich die Gelegenheit bietet) dem Chef gegenüber einmal -sinngemäß- die Bemerkung machen, dass es doch wohl in Ordnung sei, dass die Anwesenheitszeit verkürzt wurde - insbesondere dann, wenn sich dieses wiederholt.
Darüber hinaus müsste es ja auch bei der Zeiterfassung auffallen, wenn es eine solche gibt. Da müsste eigentlich das Lohn- und Gehaltsbüro von sich aus nachfragen...
kommt ganz drauf an wie die Struktur in eurer Firma ist. Die Person die in der Apteilung zuständig ist arbeitet wahrscheinlich den ganzen tag mit dir zusammen und der Chef bekommt dich selten zu sehen. Dann ist es auch üblich das die Person die für dich zuständig ist dir sagt das du zb früher gehen darfst. Schreibe es dir aber ordentlich auf wann du gegangen bist.
Alos bei mir auf der arbeit sagt miot sogar jemand aus dem 3. Lehrjahr das ich eine Stunde früher gehen darf (vor allem wenn es wegen der mittags pause ist)
Das geht in ordnung wen das vom chef kommt und das die zuständieg person für dich das sagt es gibt ja auch den fall
das der chef den angestellten feierabend machen läst wen alles erlediegt ist und nichts merh zu tun ist!
In so einem gfall gibt es dan keine abzüge,Was anders ist wen du selber eher gehen wilst und das dan mal darfst dan kostet es dich die 30 minuten!
nö, wenn sie dir das okay gibt, ist alles gut