Lehrjahr wiederholen?
Hallo, ich war seit Anfang des Jahres nur ca 6 Wochen auf Arbeit / in der Schule, sonst war ich krankgeschrieben. JEtzt ist aber alles erledigt aber mein Ausbilder ist total sauer und sagt ich soll das Lehrjahr wiederholen etc!Aber wieso? Hat er dazu ein Recht das durch zu setzen? In der Schule habe ich 4 Wochen gefehlt, meine Noten sind aber halbwegs in Ordnung (eine 4, eine 2 der Rest 3)
Meine Zwischenprüfung wurde verschoben
Das Problem ist ja, ich bin auf Arbeit NUR !!! in der Produktion, ich lerne dort überhaupt nichts, deshalb ist es doch egal ob ich noch 1 Jahr in der Produktion bin oder nicht?! Das einzige wo ich was lerne sind die Lehrgänge und die kann ich ja problemlos nachholen!
Hoffe mir kann jemand helfen
7 Antworten
Ich war nicht insgesamt 6 Wochen im Betrieb sondern in diesem Kalenderjahr..
ab August bin ich schon im 3. Lehrjahr, meine Zwischenprüfung wurde aber verschoben ist so ca im September
zu dem Link: also da stehtIn Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer innerhalb der Lehrzeit auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn offensichtlich ist, dass das Ausbildungsziel nicht erreicht wird.
Das Ausbildungsziel ist doch das bestehen der Abschlussprüfung und das sehe ich keineswegs als gefährdet an :(
Wenn du so lange gefehlt hast, dann fehlt es dir ja auch an praktischer Ausbildung und du hast nicht das Wissen der anderen Azubis, die ins 2. Lehrjahr kommen. Ja, dein Lehrherr ist im Recht.
Hallo,
eigentlich hast du sogar noch Glück, dass der Betrieb dich noch nicht rausgeworfen hat.Du schreibst du bist nur in der Prduktion und lernst da nichts.Wenn du aber insgesamt nur 6 Wochen im Betrieb warst, was erwartest du da, was du in dieser Zeit alles lernen kannst?
Der Betrieb hat Vorgaben, was er dir in der Ausbildung beibringen musst, dazu müsstest du aber auch mal anwesend sein.
Deine Noten sind auch nicht berauschend, also solltest du das Angebot annehmen und wiederholen, kann sicher nicht schaden
wenn du solange gefehlt hast musst du sowieso ein halbes Jahr länger in der Ausbildung bleiben und wirst nicht zur geregelten Abschlussprüfung gelassen.
*In Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer innerhalb der Lehrzeit auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn offensichtlich ist, dass das Ausbildungsziel nicht erreicht wird.
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Heißt das, es wird nur Zeit drangehangen und nichts wiederholt oder wie? Aber mein Ausbildungsziel ist in meinen Augen ja nicht gefährdet, da ich die Prüfungen mit Sicherheit bestehen werde! Selbst wenn nicht, kann man diese doch dann immernoch wiederholen?
aus der sicht des ausbilders bist du auch eine preiswerte arbeitskraft
Das ist leider richtig :-(
http://www.hwk-duesseldorf.de/ausbild/beratung/fragen2.html
Frage 50: