STVZO §1-15 weggefallen?

3 Antworten

Die StVZO musste dem EU- Recht angepasst werden. Man hätte die genannten Paragrafen alle umarbeiten müssen. Folglich hat sich der deutsche Gesetzgeber dazu entschlossen, aus der "alten" StVZO mehrere neue Vorschriften zu erlassen.

Deshalb gibt es in Deuschland jetzt u.a. die FeV, die FZV und es wird noch eine weitere Vorschrift (Fahrzeugausrüstungsverordnung) kommen, so dass die StVZO ganz verschwinden wird.

StVZO §§1-15 enthielten die Zulassungspflicht und die Erlaubnispflicht.

Hier findest Du eine ältere Version: http://kostenlos.freepage.de/gesetze-online/stvzo/stvzo.html

Diese Regelungen wurden in die FeV (Fahrerlaubnisverordnung) und FZV ( Fahrzeug-Zulassungsverordnung) überführt.

Die §§ 1-15 regelten - bis 1999 - die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, besonders §2 z.B. erfaßte Führerschein und Fahrerlaubnispflicht.

Dabei sind sie aber nicht einfach "weggefallen", sondern wurden durch die Regelungen der  Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ersetzt.