Rückspiegel am Fahrrad erlaubt oder verboten?

10 Antworten

"Seit Juni 2012 müssen alle neugekauften schnellen Elektrovelos mit Unterstützung über 25km/h mit einem Rückspiegel mit mindestens 50cm2 ausgerüstet sein."

Ich hatte immer einen Rückspiegel, aber nicht von dem Typ, den man meint: hochaufragend über dem Lenker, sondern unten an dessen Ende. Ohne ist die Sicherheit schlechter: wie kann man gleichzeitig nach hinten schauen und gleichzeitig nach vorne und gleichzeitig das Gleichgewicht halten? Nur mit Spiegel kann man ruhig und ohne das Rad und den Kopf ins Schlenkern zu bringen eine Uebersicht nach hinten erreichen, beispielsweise vor dem Abbiegen nach links. Aber da die meisten Leute sowieso Dummköpfe sind, sehen sie das nicht ein.

In einem Katalog finde ich folgende Marken: KLICK von Zéfal, E.BIKE von B+M, CIRCLE von THIRD EYE, MOUNTAIN von MIRRICYCLE (Nomen est Omen). In einer freien Marktwirtschaft existieren Produkte, die keine Bedürfnisse befriedigen oder illegal sind, nicht lange.

Also ich glaube nicht dass ein Rückspiegel am Fahrrad nicht erlaubt ist. Das ist ja eher förderlich für die Verkehrssicherheit. Also ich sehe keinen Grund der dagegen spricht. Kannst ja einfach mal bei der Polizei anrufen und nachfragen :P

Erlaubt und sinnlos. Man sieht nix und darf sowieso nicht auf den Schulterbl_cj verzichten. Ausserdem ist das Bild verwackelt.

Ich hab schon viele mit nem Rückspiegel am fahrrad gesehen und ich bin mir so zimlich sicher, dass es legal ist

Artenvielfalt 
Beitragsersteller
 31.10.2012, 23:42

habe ich heute auch erst wieder gesehen. Ich kann's mir wie gesagt ehrlich auch nicht vorstellen und das Internet gibt diesbezüglich auch nichts her - und wenn google was nicht kenn, dann gibts das auch nicht ;-)

Spiegel werden in § 56 der StVZO behandelt. Die Vorschrift gilt nur für Kraftfahrzeuge. Demzufolge sind für Fahrräder keine Spiegel vorgeschrieben. Die Vorschrift besagt aber auch nicht, dass sie verboten sind. Schnelle Pedelecs (Motor wird erst bei 45 km/h ausgeschaltet) und E-Bikes (Motorbetrieb ohne treten) sind Kraftfahrzeuge. Sie müssen gemäß § 56 Abs. 2 Nr. 5 einen Rückspiegel haben. Wie der Spiegel auszusehen hat, ist im Anhang der Richtlinie 2002/24/EG geschrieben.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__56.html