Dürfen die Lehrer Aufgaben über die Ferien aufgeben?
Moin,
unser Lehrer hat uns über die Pfingstferien Aufgaben gegeben. Wir sollen ein Buch lesen und jedes Kapitel einzeln zusammenfassen. Darf er das überhaupt? Immerhin sind das ja auch Hausaufgaben, oder gilt da eine besondere Ausnahme?
Ich wohne in Baden-Württemberg, Schule ist ja Sache der Bundesländer.
Um genau zu sein, müssen wir zwei Bücher über die Ferien lesen und zusammenfassen, eines in Deutsch und eines in Englisch
10 Antworten
hmm, vllt hängt auch das, wie so vieles vom Bundesland ab.
Aber in NDS ist das nur unter speziellen Bedingungen erlaubt!
Und zwar muss die HA auch 'schaffbar' sein, wenn man in den Ferien daranmüberhaupt nicht arbeitet! Sie also am letzten Tag aufzugeben und am ersten einzusammeln ist unzulässig! Sie eine Woche vorher aufzugeben und eine Woche nach den Ferien einzusammeln, wenn man sie dann noch neben den anderen HAs und dem Unterricht, in der vorgesehen Zeit für HAs schaffen kann, ist es OK.
Aus ähnlichen Gründen darf es in NS auch keine HAs von Freitag auf Montag geben, oder von Tagen mit NachmittagsUnterricht zum nächsten Tag!
Wie es scheint, muss in BW darüber die 'Gesamtlehrerkonferenz' in Abstimmung mit der 'Schulkonferenz' entscheiden...
Im heutigen Sinne der Transparenz, müsstest Du eigentlich die entsprechenden Vorgaben Deiner Schule erhalten können.
!!!!
In NRW ist das sogar ein Schülerrecht, dass keine HAs nur über die Ferien aufgegeben werden dürfen. Aber wie andere schon schrieben: Wenn er es 1 Tag vor den Ferien aufgibt und einen danach einsammelt, dann darf er das. Typisch Schule halt, die haben immer ne Ausrede.
ich bin mir recht sicher, dass es nicht nur an einem Tag hängt. Die Aufgaben müssen bestimmt in der vorgegeben Zeit auch ohne die Ferien, neben der Schule und den anderen HAs schaffbar sein!
gut, aber Pfingsten ist schon lange her und die 2 extra Tage machen den Kohl nicht fett!
Komme nicht aus BA-WÜ, kann aber keinen Hinweis auf das Verbot über die Ferien HA aufzugeben der entsprechenden Verordnung entnehmen: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-NotBildVBWV14P10
Die andere Sache ist: Weshalb machst Du es nicht einfach und verschwendest Deine Energie lieber für sinnvolle Dinge? Das Lesen einer Ganzschrift (und diese zu verstehen) schadet Dir ganz sicher nicht. Du hattest eh Ferien. Also hättest Du auch lesen können. Es tut Dir gut.
Ach so: Sie dürfen es natürlich.
Ferien sind zum Erholen da, nicht zum Arbeiten, egal ob es jetzt lesen ist oder einen Aufsatz schreiben. Außerdem ist die „Ganzschrift“ ein Jugendroman, da verpasst man jetzt nichts großes. Und warum behauptest du, ich würde meine Zeit nicht für sinnvolle Dinge nutzen? Weißt du etwa, was ich in den Ferien mache?
Lehrer dürfen also 'alles' und Schüler haben keine Rechte?
ja dürfen sie, zumal durch Corona kein regulärer Unterricht stattgefunden hat , das muss ja alles irgendwie nachgeholt werden
Der Unterricht wird nicht nachgeholt. Es wäre aber eine gute Aufgabe für das CoronaHomeSchooling gewesen...
Er gab es am Mittwoch vor den Ferien auf und sammelt es diesen Sonntag ein