Unterschied Zulassung / Betriebserlaubnis
Moin zusammen,
ich würde gerne wissen, worin genau der Unterschied zwischen der Zulassung und der Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs besteht?! Werde aus den Informationen im Internet nicht richtig schlau. Hat es was damit zu tun, dass die Betriebserlaubnis sich auf die Art und Weise der Beschaffenheit entsprechend der vorgeschriebenen Normen aus StVZO und FzV bezieht, während die Zulassung erlaubt, dieses Fahrzeug schließlich im öffentlichen Verkehr zu benutzen dürfen?
Freue mich über jede Antwort!
Liebe Grüße
3 Antworten
Die Erteilung der Betriebserlaubnis ist seit Novellierung des Zulassungsrechts durch Erlass der Fahrzeugzulassungsverordnung nicht mehr Bestandteil der Zulassung. Deshalb erfolgt die Erteilung der Betriebserlaubnis auch nicht mehr durch Aushändigung der Zulassungsbescheinigung, sondern sie muss vorher erteilt sein. Die Zulassung erfolgt nämlich auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer EG- Typgenehmigung oder einer Betriebserlaubnis durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens.
Früher wurde also die Betriebserlaubnis mit der Zulassung verknüpft/erteilt, heute muss erst eine Genehmigung vorliegen, damit das Fahrzeug zugelassen werden kann.
Ganz einfach ausgedrückt, die Betriebserlaubnis ist die Bestätigung, dass das Fahrzeug sich in einem Zustand befindet, in dem es zugelassen werden darf. Die Zulassung ist dann die Bestätigung, dass es zugelassen wurde (und versichert ist)
Die (allgemeine) Betriebserlaubnis gilt für ein spezifiziertes Fahrzeug.
Die Zulassung hingegen bedingt die Betriebserlaubnis und wird auf deinen Namen ausgestellt.