Geldstrafe im Gefängnis absitzen?
Ich habe jetzt schon von zwei Bekannten gehört die in's Gefängnis müssen,weil sie irgnendwelche Sachen nicht bezahlt haben.(Ich weiß nicht genau welche,aber nicht den Unterhalt) Mein Freund glaubt nicht das man ins Gefängnis kommt wegen Geldangelegenheiten.Könnt ihr mir weiterhelfen?Wer hat denn jetzt Recht,mein Freund oder ich????
13 Antworten
Geldstrafen kann man mit einem vom Einkommen abhängigen Tagessatz absitzen. Das nennt sich Ersatzfreiheitsstrafe.
erzwingungs- od. beugehaft: soll den willen beugen damit man bezahlt- schulden STEIGEN wg den zusätzlichen koaten für Unterbringung im knast m. Verpflegung!
ersatzfreiheitsstrafe: richtet sich nach dem festgelegten TAGESSATZ (z.b 60×10 € strafe zu bezahlen od. ersatzweise 60tage für quasi 10 € tgl. knast) schulden SINKEN aber vorsicht::auch das gilt ein leben lange als VORBESTRAFT!! also besser Ratenzahlung od. sozialstd -> geht eig auch immer, einfach rechtspfleger anrufen
Ich weiß nicht ob man die Geldstrafe direkt absitzen kann...ist es nicht eher eine Beugehaft, wo der geschuldete Geldbetrag offen bleibt und man nur durch die Haft dazu gebracht werden soll endlich Einsehen fürs Schuldenabzahlen zu zeigen?
naja das Einsehen kann man ja haben, aber man braucht auchs Geld zum Bezahlen halt dafür. Man kann auch seine Zahlungsunfähigkeit dartun, und um die Aussetzung der Vollstreckung nachsuchen. Man kann auch Antrag stellen auf Ableistung in gemeinnütziger Arbeit, wobei 6 Std. einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen.
Ja für Geldstrafen vom Gericht sind kann man ersatzweise auch in ordnungshaft gehen
Ordnungshaft
Ordnungshaft: Zwangsmittel in der Vollstreckung. Das Gericht kann den Schuldner, der zur Unterlassung einer Handlung oder zur Duldung verplichtet ist, Ordnungsgeld (bis 250.000 €) oder Ordnungshaft (jeweils 6 Monate, insgesamt aber nicht mehr als 2 Jahre) auferlegen, um ihn zur Erfüllung der Verpflichtung anzuhalten (§ 890 ZPO).
Die Ordnungshaft in der Vollstreckung ist von der Ordnungshaft zu unterscheiden, die vom Gericht als Ordnungsmittel eingesetzt werden kann, z.B. um gegen Zeugen vorzugehen, die einer Ladung nicht nachkommen (§ 380 ZPO) oder gegen ungebührliches Verhalten in der Verhandlung einzuschreiten (§ 177 Gerichtsverfassungsgesetz [GVG]).
http://www.justiz.nrw.de/BS/rechta_z/O/Ordnungshaft/index.php
Der hat eine Straftat begangen, die mit einer Geldstrafe belegt wurde. Und wer diese nicht bezahlt, muss sie ersatzweise absitzen. Nichtbezahlten Unterhalt kann man normalerweise nicht "absitzen". Sonst wären die Knasts ja total übervölkert von "flüchtenden Vätern"