Bollerwagen und STVO?
Bollerwagen und STVO? Schon wieder, denkt Ihr? Nö, ich will den nicht motorisieren oder irgendwo anhängen, ich will den nur selber zum Recyclinghof ziehen. Will ich einen kaufen, steht immer dabei, dass der keine Zulassung lt. STVZO hat, aber nie, warum denn nicht. Brauche ich die denn überhaupt, wenn ich den selber ziehe?
4 Antworten
Wenn DU ihn ziehst - nein
Wenn du ihn mit deinem zB Mofa ziehst - ja
§ 25 StVO:
(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt,
muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem
Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden.
Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.
PS: Gehwege gehören zur Straße.
Danke sehr! Die perfekte Ergänzung zu meiner Frage!
Ein Bollerwagen (Handwagen) ist kein Fahrzeug im Sinne der StVO und braucht daher kleine "Zulassung".
Sehe ich anders, ich denke, das ein Handwagen unter §24 StVO fällt (besondere Fortbewegungsmittel)
Was verstehst Du denn dann unter den „Handfahrzeugen“ die in §17 (4) genannt werden? Auch in der StVZO heißt es in §65 dass Fahrzeuge außer (unter anderem) Handwagen Bremsen brauchen.
Letztendlich streiten wir hier um des Kaisers Bart. ;)
Fakt ist:
- Handwagen brauchen keine Zulassung
- Handwagen brauchen keine besondere Ausstattung nach StVZO
rechtliche Absicherung, du darfst den Bollerwagen von Hand ziehen - bitte nicht auf der Strasse
Wo denn sonst? Im Straßengraben?
kennst du den Bürgersteig xD
Seit wann sind Bürgersteige denn bitte nicht mehr Teil der Straße?
damit dürften Kinderwagen auch nicht auf dem Bürgersteig benutzt werden
Kinderwagen sind nach §24 StVO besondere Fortbewegungsmittel. Und gelten damit nicht als Fahrzeuge.
Ein Handwagen ist ein Fahrzeug im Sinne der StVO. Eine Zulassung braucht er aber trotzdem nicht, wenn er keinen Motor hat. Genau wie bei einem Fahrrad. Fahrzeug ungleich Kraftfahrzeug.