Bollerwagen und STVO?

4 Antworten

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Wenn DU ihn ziehst - nein

Wenn du ihn mit deinem zB Mofa ziehst - ja

§ 25 StVO:

(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt,
muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem
Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden.
Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen. 

PS: Gehwege gehören zur Straße.

Charly7 
Beitragsersteller
 10.03.2017, 15:16

Danke sehr! Die perfekte Ergänzung zu meiner Frage!

Ein Bollerwagen (Handwagen) ist kein Fahrzeug im Sinne der StVO und braucht daher kleine "Zulassung".

Olokun  09.03.2017, 22:34

Ein Handwagen ist ein Fahrzeug im Sinne der StVO. Eine Zulassung braucht er aber trotzdem nicht, wenn er keinen Motor hat. Genau wie bei einem Fahrrad. Fahrzeug ungleich Kraftfahrzeug.

Olokun  10.03.2017, 15:15
@Stadewaeldchen

Was verstehst Du denn dann unter den „Handfahrzeugen“ die in §17 (4) genannt werden? Auch in der StVZO heißt es in §65 dass Fahrzeuge außer (unter anderem) Handwagen Bremsen brauchen.

Stadewaeldchen  11.03.2017, 12:06
@Olokun

Letztendlich streiten wir hier um des Kaisers Bart. ;)

Fakt ist:

  • Handwagen brauchen keine Zulassung
  • Handwagen brauchen keine besondere Ausstattung nach StVZO

rechtliche Absicherung, du darfst den Bollerwagen von Hand ziehen - bitte nicht auf der Strasse

Olokun  09.03.2017, 22:29

Wo denn sonst? Im Straßengraben?

peterobm  09.03.2017, 23:09
@Olokun

kennst du den Bürgersteig xD

Olokun  10.03.2017, 15:03
@peterobm

Seit wann sind Bürgersteige denn bitte nicht mehr Teil der Straße?

peterobm  10.03.2017, 15:14
@Olokun

damit dürften Kinderwagen auch nicht auf dem Bürgersteig benutzt werden

Olokun  10.03.2017, 15:17
@peterobm

Kinderwagen sind nach §24 StVO besondere Fortbewegungsmittel. Und gelten damit nicht als Fahrzeuge.