Gewerbeanmldung abgelehnt was tun und welche Folgen?

4 Antworten

Deine Darstellung kann nicht stimmen ! Eine Gewerbeanmeldung ist ein Anzeigeverfahren. Da kann es keine Ablehnung geben. Und wenn du die Anmeldung im September beim Gewerbeamt (in manchen Städten beim Ordnungsamt) durchgeführt hast, dann hast du sicherlich eine abgestempelte Kopie deiner Anmeldung bekommen. Das ist der sogenannte "Gewerbeschein". Und damitbesteht dein Gewerbe solange, bis du es dort wieder abmeldest !

Und von wem hast du jetzt Post bekommen ? Vom Gewerbeamt bestimmt nicht. Vom Finanzamt ?  Die können dir eine Gewerbeausüberung gar nicht untersagen. Wenn sie das wollten, würden sie sich im Wege der Amtshilfe ans Gewerbeamt wenden... Das Finanzamt hat wahrscheinlich Probleme, dir eine Steuernummer zu erteilen. Die Gründe stehen da doch bestimmt drin, oder ?

welche Folgen hat es ?

Wie jeder Gewerbetreibende musst du Anfang 2016 eine Einkommensteuererklärung mit Einnahme-Überschuss-Rechnung aus dem Gewerbe abgeben.

Sehr interessant! Ich habe noch nie gehört, dass eine Gewerbeanmeldung abgelehnt wurde - vor Allem nachträglich!

Im Prinzip kann ich ja morgen zum Gebwerbeamt gehen, ein Gewerbe anmelden als "DJ" oder so und dann habe ich ein Gewerbe. Ob ich was mache oder nicht.

Hat das Finanzamt was dazu gesagt? Was war das für ein Fragebogen? Ersteinmal empfehle ich Dir einen Widerspruch einzulegen und Dir dann einen Termin beim Amt zu holen.

Das Ganze ist für mich nicht nachvollziehbar.

Lulabi123 
Beitragsersteller
 12.11.2015, 23:10

Danke erstmal für die schnelle Antwort!

Der Fragebogen war für die Stuerelicheerfassung gedacht. Es wurden Fragen zu geschätzten Einkünften, Firmensitz, Tätigkeitdbeschreibung etc. gestellt. Ich habe nun im Internet häufig gesehen das Finanzämter Promotiontätigkeiten und Messehostessen als Scheinselbständigkeit sehen, da man Vorgeschriebene Aufgaben von Kunden bekommt.?! - Ich werde zum Finanzamt gehen und versuchen meine Tätigkeitsbeschreibung anders zu definieren. Mein eigentliches Problem ist das ich breits von einigen Agenutren gebucht und bezahlt wurde.....

PeterP58  12.11.2015, 23:12
@Lulabi123

Und das ist OK und kein Problem!

Das Gewerbeamt hat ja keine "Macht" (zb. etwas zu verbieten). Sie bescheinigt Dir lediglich offiziell, dass Du Deine Tätigkeit - welche auch immer - ordnugsgemäß angemeldet hast. Und das sollte ausreichen, um die Einnahmen zu versteuern. Auch rückwirkend!

Wie diese jetzt versteuert werden, sagt Dir dann das Finanzamt.

Helefant  13.11.2015, 18:25
@Lulabi123

Ich werde zum Finanzamt gehen

Genau das ist der richtige Weg! Wie NickgF schon gesagt hat: guck auch mal nach, warum das überhaupt abgelehnt wurde. Gerade wenn Du, wie Du sagst, schon von verschiedenen Agenturen gebucht wurdest, ist das jedenfalls ein Indiz dafür, dass Du tatsächlich gewerblich tätig bist.

Geochelone  13.11.2015, 22:11
@PeterP58

Das Gewerbeamt hat ja keine "Macht" (zb. etwas zu verbieten).

Na da irrst du dich aber gewaltig ! Schließlich bitten auch  Finanzamt und Handwerkskammer das Gewerbeamt um (Amts-)Hilfe, wenn sie wollen, dass ein Gewerbetreibender dieses aufgibt. Gewerbeuntersagungen erfolgen schließlich nach der GewO und nur das Gewerbeamt kann das durchsetzen.

Habe mich Schlau gemacht... das Problem: Du hast "Promotion" als Tätigkeit angegeben. Das wird nicht anerkannt - in den meisten Städten.

Das ist so nichtssagend als ob Du als Beruf angeben würdest: "Mensch!".

Beantrage einen neuen Gewerbeschein ... mit einer aussagekärftigen Tätigkeitsbeschreibung.

Lulabi123 
Beitragsersteller
 12.11.2015, 23:11

Danke, ist es möglich direkt nach der abmeldung des Gewerbescheins einen neuen zu beantragen?

PeterP58  12.11.2015, 23:14
@Lulabi123

Wüßte nicht, was dagegen spricht! Andere Möglichkeit: Gewerbe ummelden - also Tätigkeitsbereich ändern / erweitern sofern das bei Dir (noch) möglich ist. Das sagt Dir dann aber der Gewerbebeamter dann :-)

Geochelone  13.11.2015, 09:02
@Lulabi123

Mach doch eine rückwirkende Ummeldung, zum Zeitpunkt der Anmeldung.

vor kurzem kam eine Schreiben in dem mein Antrag abgelehnt wurde

Was kann ich jetzt tun um dennoch mein Gewebeschein zu bekommen

Das Gewerbe hast du doch sicher zuvor im Rathaus (Gewerbeamt) angemeldet. Die 'abgestempelte Ausfertigung' dieser Anzeige ist das, was man so landläufig "den Gewerbeschein" nennt.

Das Finanzamt hat sicher nicht dein Gewerbe abgelehnt sondern zunächst erst mal nur die Vergabe einer Steuernummer wegen Selbständigkeit.

Und die Gründe hierfür hat man dir im Schreiben "totsicher" auch genannt. Vllt reichst du diese hier noch mal nach (sicher hast du "unglückliche" Angaben im Fragebogen gemacht wie bspw. 0 Euro Umsatzerwartung oä).

Ggfls die Problematik mit dem Finanzamt erörtern. Dumm > in (Ab-)Rechnungen über 150 € mußt du deine Steuernummer eintragen.
Von daher kannst du nicht einfach abwarten, bis du irgendwann mal deine Steuererklärungen (ESt u.USt) einreichen wirst.