stundenweise verhinderungspflege?
Hallo... ich hätte ein paar Fragen zu der Verhinderungspflege. Meine Mutter hat Pflegestufe2 und ich bin die Pflegeperson. Wegen mehrerer Arzt Termine und persönlicher Termine haben wir ein Antrag auf Vrhinderungspflege gestellt. nun kam die Abrechnung und es wurde zu wenig erstattet. Auf Nachfrage bei der DAK wurde uns gesagt das Pflegegeld angerechnet wurde. Es waren aber unter 8 Stunden täglich und da sind wir der Meinung das es nicht angerechnet werden darf. Die DAK meinte aber das es dann kein zusammenhängender Zeitraum sein darf, dies ist aber nirgends nachzulesen oder ähnliches. Ist es denn so richtig was die DAK sagte?
dann habe ich eine Frage zu der Kombi Verhinderungspflege mit Listungen der Kurzzeitpflege,
wie beantragt man diese,was muss man beachten um die kompletten 806,00 € zu erhalten? bin über jede Info dankbar.
ansonsten erstmal schöne Feiertage!
3 Antworten
Grundsätzlich erhalten Verwandte bis zum 2. Grad, auch verschwägerdte zählen da zu, keine Entlohnung für die Verhinderungspflege.
Sie erhalten eine Entschädigung die die Höhe des mtl. Pflegegeldes nicht überschreiten darf. So nach zulesen im § 39 SGB XI.
Erbringen Drittpersonen die VHP muss der Kasse eine Quittung eingereicht werden, aus der Name, Anschrift, Zeitraum der VHP , tgl. Stundendauer und Entlohnung pro Stunde hervorgehen müssen.
Zum andern hat die DAK nicht recht, was den zusammenhängenden Zeitraum anbelangt.
Wenn die Verhinderungspflege Stundenweise beantragt wurde, dann kannst du über einen längern Zeitraum tgl. mehrere Stunden ( wichtig ist unter 8 Stunden tgl.) VHP erbringen und die Kasse muss bezahlen.
Zur Zeit macht die DAK aber leider in allen Belangen ihrer Versicherten ziemlichen Ärger und erschwert mit eigener Gesetzesauslegung das Leben ihrer Versicherten.
Um die VHP und die KZP zu kombinieren, ist ansich ein formloser Antrag bei der Kasse zu stellen. Im Falle der DAK macht es aber bitte schriftlich.
Dann habt ihr noch den Anspruch auf so genannte Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI von mtl. 104€.
Für diesen Betrag könnt ihr euch Betreuungsleistungen und hauswirtschaftliche Hilfen einkaufen.
Diese Leistung kann jedoch nur direkt von zugelassenen Pflegeeinrichtungen direkt mit der Kasse abgerechnet werden.
Der Betrag kann angespart werden, jedoch erst ab datum der Beantragung.
deshalb mein Rat: beantragt diese Leistung, auch wenn sie zur Zeit nicht genutzt wird. Nur so könnt ihr die mtl. Gelder ansparen.
Aber all diese Fragen kann euch der ambulante Pflegedienst beantworten, der nach § 37.3 SGB XI bei deiner Mutter einmal pro Halbjahr durchführen muss. Dieser gestzl. vorgeschriebene Pflegeberatungsbesuch ist der Kasse nach zu weisen. Den Pflegedienst müsst ihr euch selbst ausssuchen.
Die Kosten daführ trägt die Pflegekasse.
Erfolgt dieser Besuch nicht, darf die Kasse das Pflegegeld kürzen oder die Zahlung kompl. einstellen.
Nicht nur die DAK macht schwierigkeiten. Scheint als ob alle es machen. Nie Probleme gehabt dabei. Ob Urlaub, Krankheit oder sonstiges bei der Pflegeperson, wurde anerkannt. Seit mehreren Jahren. Verhinderungspflege. Jetzt erneute Antrag Verhinderungspflege stundenweise wegen Krankenhaus. Wurde einfach auf tageweise gesellt. Obwohl es auch nur 2 Wochen waren. Ich brauche hilfe nur bestimmten Angelegenheiten stundenweise und nicht den ganzen. Wurde einfach auf tageweise umgestelltvon der Kasse, mit der Begründung Pflegeperson ist total abwesend, Geld gekürzt. Das für 2 Wochen wo aber mehr selbst bei tageweise zustehen. Ich bin dabei das zu lösen. Denn selbst wenn der zu pflegende ins Krankenhaus kommt, wird das Pflegegeld weiter gezahlt bis 4 Wochen, da würde ich verstehen wenn was gekürzt wird wenn man länger als 4 Wochen im Krankenhaus ist. Oderegal wie lange im Krankenhaus ist. Denn da wird ja wirklich ob man will oder nicht, tageweise gepflegt. Ich melde mich sobald ich was von einer Kasse weiss
Da kein Mensch durchgehend 8 Stunden zum Arzt geht oder einen ganzen Tag private Termine wahrnehmen muss, ist die Erklärung der DAK völlig plausibel.
Als meine Mutter zum Pflegefall wurde und mein Vater und meine Schwester mal für kurze Zeit nicht ganztägig zur Verfügung standen, wurde das meiner Erinnerung auch so abgerechnet.
Ich glaube nicht, dass Du dagegen vorgehen kannst. lg Lilo
wir haben ja keine 8 Stunden angegeben, sondern so viele wie ich weg war. also mal 3 stunden oder mal 5 stunden etc. es waren sogar immer weniger als 6 stunden, da ich viele Termine im Klinikum hatte und da gibt es extreme Wartezeiten
aber danke schon mal