Verhinderungspflege durch eine Freundin?
Hallo zusammen, ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Ich pflege meine Mutter ( Pflegestufe 2) seit 2013. Habe jetzt zum ersten mal Verhinderungspflege für 6 Wochen beantragt. Diese wird durch eine Freundin übernommen. Meine Freundin hat einen 20 Stunden-Arbeitsvertrag bei einem Reinigungsdienst und erhält einen Zuschuss vom Arbeitsamt. Da die Pflegekasse ihre Sozialversicherungsnummer haben will, vermute ich, dass ihr das Entgelt für die VP angerechnet wird. Ich würde gerne wissen, wieviel Geld ihr da abgezogen wird. Wenn sie z.B. 400 Euro monatlich Unterstützung bekommt und ich ihr die 1600 Euro für die VP auszahle, bekommt sie dann 4 Monate kein Geld vom Arbeitsamt?
Meine nächste Frage wäre: Was ist nötig, um auch die teilweise Kurzzeitpflege zu beantragen.
Zudem würde ich auch gern wissen, wenn ich ihr 1000 Euro auszahle, bekommt meine Mutter dann auch nur diesen Betrag von der Pflegekasse erstattet? (Betrag liegt ja eigentlich bei 1612 Euro). Was ist besser für die Zukunft: Verhinderungspflege einmal im Jahr oder stundenweise zu beantragen.
Zudem habe ich von der Pflegekasse erfahren, dass ich nachträglich für 2013 bis 2015 die VP beantragen kann. Was muss ich dabei beachten?
Ich weiß, das sind ganz viele Fragen auf einmal. Vielleicht kennt sich ja jemand gut damit aus. Ich will nur nichts falsch machen und ich möchte auch nicht, dass meine Freundin deshalb Ärger bekommt. Ich bin ihr ja dankbar, dass meine Mutter in ihrer häuslichen Umgebung bleiben kann und meine Freundin sie so gut versorgt. Da meine Mutter und ich seit 13 Jahren zusammen wohnen, brauche ich einfach mal eine Auszeit und habe so die Möglichkeit, auch mal Zeit mit meiner Tochter zu verbringen.
Ich sage schon mal danke an alle, die mir antworten. :)
1 Antwort
Die Verhinderungspflege (VHP) ist eine Erstattungsleistung.
Angehörige bis zum 2. Grad, auch verschwägerte, erhalten keine Entlohnung für die VHP.
Du musst bei der Pflegekasse einen Formlosen Antrag auf, das ist sehr wichtig, STUNDENWEISE VHP, unter 8 Stunden tgl., ab Tag x nach hinten unbegrenzt stellen.
Machst du bei der VHP eine zeitliche Begrenzung, so ist jedes mal ein neuer Antrag erforderlich.
Durch die Stundenweise VHP entfällt die 6 Wochenreglung und es kann der kompl. Geldbetrag von 1612€ ausgeschöpft werden.
Gleichzeitig kannst du formlos noch zusätzlich 50 % der Kurzzeitpflege (KZP) , wenn diese noch nicht durch aufenthalt im Kurzzeitpflegeheim angebrochen wurde, beantragen. Hier gilt die Reglung wie bei VHP, jedoch nur 50%.
Du Zahlst der Hilfe für die VHP das vereinbarte Stundenhonorar.
Es werden nicht gleich und sofort die 1612€ an dich ausgezahlt, sondern immer nur der abgerechnete Anteil der VHP.
Dann füllst du eine Quittung aus, aus der der Name der VHP Person, Anschrift, die Stundenzahl, der Stundenlohn und der Gesammtbetrag daraus hervorgeht, der gezahlt wurde. Die VHP Person unterschreibt die Quittung. Diese Quittung reichst du bei der Pflegekasse zur Rückerstattung an dich ein.
Die Versicherungsnummer benötigt die Pflegekasse, da für die VHP Person von der Pflegekasse Beiträge auf das Rentenversicherungskonto überwiesen werden, sofern diese keiner Vollzeitbeschäftigung nach geht.
Aber Achtung: viele Ämter versuchen die Gleder für die Pflege als Lohn anzurechnen, was grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Bei der VHP sieht es anders aus, wenn die VHP Person dies regelmäßig macht, so kann das Geld in der Tat als Einkommen gewertet werden, da von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden kann.