Wohngeld und Verhinderungspflege
Hallo Zusammen, ich beziehe als Studentin Wohngeld und würde nun gerne die geistig behinderte Tochter meiner Freundin betreuen. Meine Freundin würde das von der Krankenkasse als "Verhinderungspflege" abgesetzt bekommen. Muss ich diese Art des Nebenjobs auch beim Wohngeld angeben? Es ist so schon nicht viel und ich bin parallel als 240 Euro Kraft im Service Bereich tätig... Viele Grüße und danke vorab für ein paar Ideen!
2 Antworten
Von der Krankenkasse bekommt man nichts abgesetzt und von der Pflegekasse auch nicht.
Sie bekommt, von der Pflegekasse eine Erstattung für die von dir erbrachte Verhinderungspflege ausgezahlt.
Deine Freundin muss dich ausbezahlen, du unterschreibst mit Name, Datum von bis und die Dauer der tgl. Verninderungspflege, so wie deine dadurch entsandenen Aufwebdungen auf die Quittung.
Diese Quittung reicht deine Bekannte dann bei der Pflegekasse zur Rückerstattung ein.
Machst du das gewerblich, so ist es anzumelden ( Gewerblich wird es dann, wenn du einen ausgewiesenen Stundenlohn berechnest) und es ist kompl. Steuer und sozialabgabenpflichtig und auch dem Amt zu melden.
Machst du es als Bekannte und in Nachbarschaftshilfe, so bekommt deine Bekannte nur eine pauschale Entschädigung von der Kasse für deine Aufwendungen für die Verhinderungspflege. Dann ist es melde und steuerfrei
Ja, das Einkommen musst du angeben. Es mindert deinen Wohngeldanspruch.
Muss sie nicht, so lange es nicht gewerblich ist.