Kürzung Pflegegeld bei stundenweiser Verhinderungspflege?
Ich habe pflegegrad 2. Tochter ist die pflegende Person. Habe mehrmals Antrag gestellt wegen Verhinderungspflege weil Tochter entweder krank war, auch im Krankenhaus, oder Urlaubsvertretung.Oder Fortbildung. Bisher immer alles geklappt. Unterlagen eingereicht, es wurde auch schon anerkannt das pflegende Person im Krankenhaus war. Es wurde immer Verhinderungspflege stundenweise eingereicht. Es erfolgte nie eine Kürztung des Pflegegeldes.
Jetzt erneut Tochter war im Krankenhaus. 2 Wochen. Verhinderungspflege eingereicht stundenweise. 4 und 5 Stunden pro Tag. Ich brauche die Verhinderungspflege nur Stundenweise, Begleitung zum Arzt, weil Ersatzperson hat Auto und ich kann sehr schlecht laufen, brauche die Ersatzperson für bestimmte Arbeiten.
Habe diese Verhinderungspflege stundenweise vom 2.2. bis 15.2 2019 eingereicht. Wurde auch übernommen. Nun als das Pflegegeld für März überwiesen wurde hat mandas um fast 84,00 euro gekürzt. Angeblich hat man mir das schriftlich mitgeteilt, stimmt nicht, keine Post. Sonst haette ich gleich Beschwerde eingereicht.
Meine Frage warum eine Kürzung, man hat weil Pflegeperson im Krankenhaus war einfach statt stundenweise das als Tageweise abgerechnet. Aber selbst bei tageweise, 14 Tage waren es.
Merkwürdig ist das wenn die zu pflegende Person selbst im Krankenhaus ist wird das Pflegegeld bis zu 4 Wochen ungekürzt weiter gezahlt. Da stimmt doch was nicht. Habe mehrmals mit der Kasse geschrieben, so richtige Antworten ausser das man das als Tageweise abgerechnet hat, kam da nichts.
Ich finde das unverschämt. Wer weiss da genau Bescheid. Auf den Internetseiten zu diesem Thema auch keine vernünftige Aussage. Vielen Dank
Und wenn selbst die zu pflegende Perso
2 Antworten
Was ist daran unveschämt, wenn -mal neutral betrachtet- eine Person eine Leistung, die bezahlt wird nicht leisten kann, und diese dann an einen Dritten abgegeben wird, in diesem Einzelfall die Bezahlung an den Dritten geht?
Deine Meinung ist da etwas verdreht. Du kannst nicht erwarten, dass deine Tochter Pflegegeld für dich bekommt, wenn sie nicht in der Lage ist dich in diesem Zeitraum zu pflegen.
ist sehr gut beschrieben, Danke.
Es ist doch eigentlich logisch, dass nicht 2 Pflegepersonen gleichzeitig bezahlt werden, oder??
Die Tochter bekommt kein Pflegegeld, sondern die Mutter. Bei Pflegegrad 2 ist das nicht berauschend.
Ist die pflegende Person, die sonst von der Mutter mit deren Pflegegeld "bezahlt" wird, verhindert, kann die Mutter Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Das geht an Dritte, wenn die Mutter z.B. für die Zeit in einem Pflegeheim wohnen würde. Die Kasse zahlt dann das Geld für die Verhinderungspflege an das Heim. Hier ist das aber nicht der Fall. Die Verhinderungspflege müsste also an den ausgezahlt werden, der die Verhinderungspflege auch tatsächlich übernimmt. Ein Pflegedienst, eine Ersatz- Pflegeperson etc.
Meiner Meinung nach muss das auch stundenweise abgerechnet werden. Aber meine Information ist schon einJahr alt und vllt. nicht mehr aktuell.
FZ