Stufenmitnahme bei Arbeitgeberwechsel-TVöD VKA?
Hallo,
zum 01.01.2019 werde ich eine neue Arbeitsstelle in einer kreisfreien Stadtverwaltung, in Rheinland-Pfalz, antreten. Die Stelle ist bewertet mit E9a.
Bei meinem jetzigen Arbeitgeber bin ich mit E6 Stufe 3 eingruppiert. Hätte ich meine Arbeitsstelle nicht gewechselt würde ich zum 01.01.2019 in die Stufe 4 hochgestuft.
Mein Neuer Arbeitgeber wird mich jedoch bei E9a in der Stufe 3 behalten, hier muss ich 3 Jahre in dieser Stufe verbringen bis ich Stufe 4 erreiche. Quasi nochmal 3 Jahre Stufe 3 -.-
Meine Frage ist ob ich meine 3 Jahre in der Stufe 3 nicht mit zum neuen Arbeitgeber mitnehmen kann damit der mich in der Stufe 4 einstuft.
Vielen Dank
2 Antworten
Das geht nach den Tarifvorschriften des TVöD eigentlich nicht.
Denn in der Entgeltgruppe 9 a hast du ein anderes, wesentlich höherwertiges Tätigkeitsspektrum als in der EG 6.
Dein neuer Arbeitgeber kommt dir schon sehr weit entgegen, wenn er dich überhaupt in Stufe 3 starten lässt. Um eine Anrechnung deiner gesamten bisherigen Stufenlaufzeit zu erhalten, müsstest du vorher praktisch die gleichen Aufgaben erledigt haben wie künftig. Das kann in einer höheren Entgeltgruppe aber nicht sein.
Nimm die Stufe 3, danken deinem Herrgott und komme nur nicht auf die Idee, da nochmal nachzuverhandeln. Dein künftiger Chef hat sich tariflich schon ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt.
Bei einem Arbeitsplatzwechsel ist das doch Verhandlungssache. Wenn du das nicht wolltest, hättest du die neue Stelle ja nicht annehmen müssen.