Verzugszinsen ÖD?

4 Antworten

Auch der Angestellte sollte seinen Gehaltszettel überprüfen und bei Unstimmigkeiten sofort reklamieren.

Nein - Verzugszinsen werden nicht gezahlt, denn auch der Angestellte hat hier eine Teilschuld.

Nein, du erhältst keine Zinsen. Da der PR noch zustimmen muß, handelt es sich nicht um einen Fehler in der Berechnung. Mit viel Glück erfolgt deine Umgruppierung rückwirkend und du bekommst vielleicht eine Nachzahlung. 

Hast Du sofort nach der 1. Abrechnung reklamiert? Wie lange nach Deiner Reklamation wurde nachgezahlt?

Stevenx98 
Beitragsersteller
 10.08.2017, 20:57

Ja sofort das muss aber erst der Personalrat Abzeichen. Das dauert mich zu lange schon 2 Monate. Ich will mein Schotter also hab ich recht darauf