Von unbefristet auf befristet Wechseln im TV-L

3 Antworten

Hi,

also grundsätzlich Richtet sich eine Befristung immer nach der Stelle und nicht nach deinem jetzigen Status. Macht aus meiner SIcht auch irgendwie Sinn.

Du kannst natürlich versuchen, deinen Wunsch in deine Bewerbung zu formulieren, aber solche Ausschreibung sind meistens bereits mit ner Summe im HH Plan veranschlagt, weshalb auch nur ein bestimmter finanzieller Rahmen zur Verfügung steht.

Ich denke nicht, dass du einfach hin- und her springen kannst, das würde ja bedeuten dass Sie deine Stelle wieder befristet ausschreiben müsssten.

Es kommt natürlich auch immer auf deine Entbehrlichkeit/Eignung an.

Natürlich können gerade in kleineren Verwaltungen, gute Beziehungen einiges leichter drehen.

Kalistina 
Beitragsersteller
 07.02.2013, 15:10

Zunächst allen Danke für Ihre Beiträge :)

Leider handelt es sich nicht um einen Wechsel innerhalb einer Verwaltung, sondern zwischen 2 Institutionen die dem Land, in diesem Fall S-H, angehören.

Wenn ich richtig liege, müsste ich zunächst Kontakt mit meinem derzeitigen Personalrat aufnehmen und dort einmal nachfragen, ob es einen solchen Fall schon einmal gab und wie gehandelt wurde. Ohne eine Zusicherung würde es dann ja keinen Sinn machen überhaupt eine Bewerbung zu formulieren, oder sehe ich das falsch?

froschkuh  08.02.2013, 08:15
@Kalistina

Du solltest schon erst mit deiner Personalstelle reden ob die Möglichkeit überhaupt besteht, bevor du dich dort bewerben solltest und dies auch schriftlich festhalten.

Aufgrund meiner Erfahrungen halte ich die Chancen dafür aber mehr als gering, weil deine aktuelle Stelle befristet neu besetzt werden müsste.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Arbeitgeber darauf einlässt.

Solche Situationen sind in öffentlichen Verwaltungen (mir ist so etwas an der Universität permanent geläufig) durchaus üblich und der von stelari in Punkt 2. genannte Einwand trifft hier und für eben solche Situationen nicht zu - so richtig er ansonsten ist.

Die einzige Möglichkeit, die Du hast, besteht in einer Vereinbarung, die Dir genau diesen Deinen Wunsch ermöglicht, gegebenenfalls an die alte unbefristete Stelle zurückzukehren.

Ob da allerdings die Verantwortlichen mitspielen ... ...??

  1. Eine so lange Befristung ist ausschließlich nur mit einem dementsprechnd lautenden Tarifvertrag möglich, oder er ist Sachbegründet bspw an ein bestimmtes Projekt gebunden
  2. Ein befristeter Vertrag wenn zuvor eine Beschäftigung bei dem Arbeitgeber vorlag ist generell unzulässig, wenn die Unterbrechung nicht mindestens 6 Monate betrug

Daraus resultiert, dass du für diese Stelle vermutlich nicht in Frage kommst, da das Risiko für den Arbeitgeber a.) zu groß ist, denn er muss ja den alten oder zumindest vergleichbaren Platz wieder zur Verfügung stellen und b.) es ohne Tarifvertrag der das so erlaubt unzulässig wäre