Studienkosten und Kleingewerbe - Werbungskosten oder Gewerbeausgaben?
Hallo!
Bei mir herrscht gerade die große Verwirrung und es wäre toll, wenn jemand etwas Licht ins Dunkel bringen könnte.
Ich habe während meines Erststudiums im Bereich Design ein Kleingewerbe angemeldet um nebenbei ein paar Arbeiten zu verkaufen.
Nun möchte ich die Kosten für Materialien und Arbeitsmittel steuerlich absetzen. Einige Materialien habe ich nur für das Studium oder nur für das Gewerbe verwendet, aber insbesondere bei Geräten überschneidet sich der Gebrauch natürlich auch.
Muss oder sollte ich in der Steuererklärung genau angeben, was wofür benutzt wurde? Und zählt dann alles zu den Gewerbeausgaben oder sind Anschaffungen, die nur dem Studium dienen Werbungskosten? Z.B. Literatur für die Bachelorarbeit, die nur indirekt mit Design zu tun hat, hat ja denke ich nichts in den Gewerbeausgaben zu tun.
Und wie sieht es mit dem Semesterbeitrag, also direkten Hochschulkosten aus?
Für den Fall, dass das von Bedeutung ist: ich bin parallel auch noch mehreren kurzfristigen und einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen. Durch diese habe ich letztendlich auch höhere Einnahmen erzielt als durch das Gewerbe. Diese Tätigkeiten standen aber in keinerlei Zusammenhang mit dem Studium.
2 Antworten
Bei den Aufwendungen für das Studium handelt es sich um WERBUNGSKOSTEN. Die Dinge, die für die gewerbliche Tätigkeit angeschafft wurden, sind BETRIEBSAUSGABEN.
Werbungskosten: Anlage N
Betreibsausgaben: Anlage EÜR
Gegenstände, die sowohl für das Studium als auch für das Gewerbe benutzt wurden: Da musst Du prozentual aufteilen; am besten fügst Du Deiner EStErkläruzng dann eine Aufstellung darüber bei.
Und immer schön daran denken: Alles, was kein geringwertiges Wirtschaftsgut ist, muss monatsgenau über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden!
Am besten setzt du dich mal mit einem Steuerberater zusammen. Das kann je nach konkreter Falllage anders sein, daher solltest du mit einer Fachperson sprechen.