JJobcenter streicht Leistung wegen fehlender mietbescheinigung?
Hallo,
Da ich in Umschulung bin und meine Freundin noch einige Monate in Ausbildung ist, bekommen wir ergänzende Leistungen vom jobecenter für meine Freundin, unserer Tochter und mich (1 Haushalt)
Bei dem Weiterbewilligungsantrag schrieb ich bei Unterkunftskosten: keine Änderungen. Dies wurde nicht angenommen, ich müsse zahlen rein schreiben. Da ich die einzelnen Posten nicht kannte schrieben ungefähre zahlen, sodass der gesamte überweisungsbetrag aber passte, den ich halt als Miete überweise.
Es kam eine Bewilligung mit einem zusatzschreiben, dass die Daten mit den bisherigen nicht übereinstimmen. Ich müsse eine mietbescbeinigung von Vermieter ausgefüllt einreichen bis zum...
Da ich diese Bescheinigung bereits vor etwa 12 Monaten einreichte und mir das schon unangenehm war hatte ich wenig Lust das ganze noch mal zu machen.
Ich ließ die Frist verstreichen. Dann kam wieder das schrieben mit neuer Frist.
An der Info schilderte ich die Situation, man gebe die Infos weiter.
Nun kam in der letzten Woche ein schreiben, dass die Unterkunftskosten für alle Mitglieder gestrichen wurde mit der Begründung der abweichenden Daten und der nicht erbrachten mitwirkungspflicht. Diese Entscheidung liege im eigenen Ermessen des sachbearbeiters. Wenn ich die mietbescbeinigung nachreichen könne entschieden werden, ob und in wie weit die Leistungen nachgezahlt werden.
Und Tatsache, es kam kein Geld.
Nun möchte ich ein schreiben verfassen. Vorher brauche ich halt noch Infos .im Internet finde ich sogar, dass die Bescheinigung gar nicht verlangt werden darf bzw die Leistungen nicht gestrichen werden darf in diesem Zusammenhang.
Also die fragen.... ist dieser Fall seitens des Jobcenters rechtens ? Was kann ich tun (außer dem Vermieter zu sagen das ich Leistungen beziehe und er dies ausfüllt) ?
Ich hoffe hier gibt's es Leute die sich auskennen und danke schonmal :)
5 Antworten
Ja, ich hab da Erfahrungen:
Wenn Du Formulare ausfüllst, reicht es in den seltendsten Fällen reinzuschreiben "keine Änderung". Schreib IMMER Zahlen rein, dann bist Du auf der sicheren Seite. Ja, das ist zuweilen Arbeit, aber da muss jeder von uns durch. Du hast nicht richtig reagiert, deshalb werden Dir jetzt Gelder gestrichen. So einfach.
Reich alles nach, was gefordert wird! Scheue Dich nicht, Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen: Arbeitslos werden ist keine Schande!
Du willst aber Leistungen haben - also musst Du die Anträge sorgfältig und richtig ausfüllen ...
Genau da gebe ich dir auch recht. Ich Frage mich nur, ob es rechtens ist, das dass Jobcenter mich zwingt gegenüber dritte zu offenbaren das ich alg2 beziehe
Würdest Du ernsthaft mit einem Anwalt vorgehen? Ist das die Sache wert? Dein Vermieter darf sich denken, was er will - den Wisch ausstellen muss er Dir!
Quatsch vom Anwalt Rede ich doch nicht. Wollte einfach nur allgemein wissen ob ich andere Möglichkeiten habe
Also die fragen.... ist dieser Fall seitens des Jobcenters rechtens ? - hattest Du in Deinem Fragetext gefragt. Wenn Du Dich nicht an einen Anwalt wendest, ist "rechtens" auch völlig egal.
die leistungen wurden berechtigt eingestellt wegen mangelnder mitwirkung. solltest du also leistungen benötigen für deine bg, dann solltest du schleunigst die mietbescheinigung einholen und beim jc einreichen.
Zwar musste ich noch nie was für das Jobcenter ausfüllen, aber ich mach mir grundsätzlich eine Kopie, wenn ich irgendwo irgendwelche Formulare ausfüllen muss.
Du hast es beim nächsten Mal auch einfacher, wenn Du Dir die Kopie in die Hand nimmst und einiges dort abschreiben kannst.
Jetzt sieh zu, dass Du die Bescheinigung herbekommst, auch wenn es Dir unangenehm ist.
Ich weiß nicht wo das Problem liegt. Schick deinem Vermieter die Bescheinigung, lass das Ding ausfüllen und gut ist. Das kann doch nicht so schwer sein.
Wo ist das Problem - besorg die Bescheinigung und leg sie vor!
Du bist doch Schuld an der ganzen Misere - erst schreibst du Phantasiezahlen in den Antrag und dann reagierst Du nicht mehr, obwohl man dich mehrfach aufgefordert hat (= fehlende Mitwirkung)
hättest Du von Anfang an den Antrag sorgfältig ausgefüllt, würde das Problem gar nicht bestehen
mit so einem Mist muss man keine Gerichte beschäftigen ...
Ich beschäftige doch keine Gerichte :D fehlende Mitwirkung beim ersten mal durch das nicht reagieren... Okay... dabb war ich allerdings dort und schilderte die Situation.. Da habe ich also mitgewirkt.
Und wer schuld ist habe ich nicht gefragt, das ist mir ja klar. Es geht mir viel mehr um die Rechtslage, ob das Jobcenter mich zwingen darf dritten zu offenbaren, dass ich alg2 bekomme
Selbstverständlich dürfen bei Zweifeln Bescheinigungen neu angefordert werden
Ist ja niemand arbeitslos, und trotzdem benötigen wir Leistungen. Und das muss nicht jeder von dem Nachbarn und der Vermieter wissen... Ist es wirklich rechtens und nötig muss es so gemacht werden. Und das ist ja die Frage...