Muss man Ausbildungsvertrag der Familienkasse vorlegen noch vor Ausbildungsbeginn wenn man, bzw die Eltern Kindergeld bekommen?
Der Ausbildungsvertrag ist noch nicht vom AG unterzeichnet und der Ausbildungsbeginn wäre auch erst in paar Monaten. Muss man den Vertrag trozdem frühzeitig bei der Familienkasse abgeben oder erst wenn die Ausbildung anfängt?
3 Antworten
Wenn du schon 18 bist und deine Eltern einen neuen Antrag gestellt haben oder dabei sind,du z.B. als Ausbildung suchend gemeldet bist und auch nachweisen kannst das du ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung bist,also Bewerbungen / Absagen vorweisen kannst,dann reicht das für den Anspruch auf Kindergeld erst mal aus !
Deine Eltern bzw. du brauchen den Ausbildungsvertrag erst nach der Unterzeichnung in Kopie bei der Familienkasse einreichen,dazu gibt es im Internet eine Veränderungsmitteilung für das Kindergeld,diese kann man ausdrucken und die schickt ihr dann zusammen mit der Kopie des Vertrages an die Familienkasse.
Sollte das Kindergeld schon vor der Unterzeichnung weiter bewilligt werden,dann sollte normalerweise mit dem Bewilligungsbescheid auch eine Veränderungsmitteilung kommen.
Der noch nicht unterschriebene Vertrag bringt der Familienkasse ja noch nichts,deshalb muss erst eine Mitteilung erfolgen wenn er unterschrieben ist und dann kannst du dir auch weitere Bewerbungen sparen,könntest dann normalerweise sogar bis zum Beginn deiner Ausbildung Vollzeit arbeiten,dass Kindergeld würde es trotzdem weiter geben,ganz egal was du da verdienst.
Denn seit dem 01.01.2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für das Kindergeld,vorausgesetzt du hast noch keine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium,denn dann dürftest du in der Woche nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden arbeiten,dann auch neben einer weiteren Ausbildung nicht.
Vor Ablauf der Bezugsberechtigung wirst du angeschrieben. So war es zumindest bei uns.
Etwa zwei Monate vor dem 18. Geburtstag kam das Schreiben. Darauf haben wir reagiert und eine Kopie des Vertrages und noch einiges mehr an Formularen eingereicht.
Ich bin aber bereits seit längerem volljährig, habe jedoch die Ausbildung noch nicht angefangen. Dann muss ich doch noch keinen Vertrag vorzeigen oder?
Bist du noch Schüler? Wenn du noch Kindergeld beziehst, kannst du abwarten, bis du den Vertrag hast. Ansonsten wirst du ohnehin neu beantragen müssen. Bzw. deine Eltern.
Ich muss auch im Moment Kindergeld neu beantragen,bzw meine Eltern jedoch bin ich nicht mehr Schüler sondern als ausbildungssuchend gemeldet. Meine Frage ist ja ob ich schon Monate vor Ausbildungsbegin einen Vertrag vorlegen muss wenn dieser noch nicht unterschrieben ist.
Spätestens mit Eintritt der Volljährigkeit wird man Dich in regelmäßigen Abständen dazu auffordern, Deine "Ausbildungstätigkeit" nachzuweisen.
Danke für die aufschlussreiche Antwort. Genau das, was ich wissen wollte. :)