Studentin und Mutterschaftsgeld?
Hallo zusammen,
ich bin bis zum 31.8.2018 noch immatrikuliert und Studentenversichert. Ich arbeite nebenbei auf 20 std/ Woche als Erzieherin. Ab dem 12.8.2018 bin ich im Mutterschutz. Ab dem 1.9.2018 wäre ich normal gesetzlich Krankenversichert. Nun meine Frage: bekomme ich Mutterschaftgeld obwohl ich im August noch Studentenversichert bin?
2 Antworten
Wenn du als Werkstudent eine eigene studentische Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse hast (KVdS), zahlt die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld nach den Bedingungen, die bei Beginn der Schutzfrist vorlagen.
Innerhalb von 7 Wochen vor Beginn der Schutzfrist bekommst du eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin, den du bei deiner Krankenkasse abgeben musst.
Da du dich am 01.09.18 in der Schutzfrist befindest und Mutterschaftsgeld beziehst, ändert sich zu diesem Zeitpunkt nichts.
Alles Gute!
RICHTIG! Wende dich an deine KK. Du bist allerdings vom Status her nicht freiwillig, sondern in der KVdS pflichtversichert, auch wenn du den Beitrag selbst zahlen musst.
Hier findest du alle Informationen dazu:
https://www.bundesversicherungsamt.de/mutterschaftsgeld/haeufige-fragen.html
du musst den Antrag beim Bundesversicherungsamt stellen, da du zu Beginn des Mutterschutzes den Studentenstatus hast. damit zahlt dir die Kasse nichts.
google mal Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeld Student
meines Wissens kann man das sogar online beantragen.
Das trifft nur zu, wenn sie privat versichert oder gesetzlich familienversichert ist. Die FS ist aber - wenn ich es richtig verstanden habe - als Werkstudentin in der KVdS versichert. Dann ist die Krankenkasse für das Mutterschaftsgeld zuständig.
Sieh mal hier:
https://www.bundesversicherungsamt.de/mutterschaftsgeld/haeufige-fragen.html
Da steht auch etwas zu Studenten mit Nebenjob, die Mitglied einer gesetzlichen KK sind. In dem Fall zahlt die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld - sie muss nur von er Beschäftigung wissen.
Genau ich bin freiwillig Studentenversichert und nicht familienversichert. Das bedeutet die Krankenkasse ist ab dem 12.8.2018 Beginn der Mutterschutzes für das Mutterschaftsgeld zuständig und nicht das Bundesversicherungsamt? Ich habe auch weiter recherchiert und das bis jetzt so verstanden.