Studentin und Mutterschaftsgeld?

2 Antworten

Wenn du als Werkstudent eine eigene studentische Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse hast (KVdS), zahlt die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld nach den Bedingungen, die bei Beginn der Schutzfrist vorlagen.

Innerhalb von 7 Wochen vor Beginn der Schutzfrist bekommst du eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin, den du bei deiner Krankenkasse abgeben musst.

Da du dich am 01.09.18 in der Schutzfrist befindest und Mutterschaftsgeld beziehst, ändert sich zu diesem Zeitpunkt nichts.

Alles Gute!

NatiiLie 
Beitragsersteller
 28.05.2018, 20:06

Genau ich bin freiwillig Studentenversichert und nicht familienversichert. Das bedeutet die Krankenkasse ist ab dem 12.8.2018 Beginn der Mutterschutzes für das Mutterschaftsgeld zuständig und nicht das Bundesversicherungsamt? Ich habe auch weiter recherchiert und das bis jetzt so verstanden.

okieh56  28.05.2018, 21:24
@NatiiLie

RICHTIG! Wende dich an deine KK. Du bist allerdings vom Status her nicht freiwillig, sondern in der KVdS pflichtversichert, auch wenn du den Beitrag selbst zahlen musst.

du musst den Antrag beim Bundesversicherungsamt stellen, da du zu Beginn des Mutterschutzes den Studentenstatus hast. damit zahlt dir die Kasse nichts.

google mal Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeld Student

meines Wissens kann man das sogar online beantragen.

okieh56  28.05.2018, 19:56

Das trifft nur zu, wenn sie privat versichert oder gesetzlich familienversichert ist. Die FS ist aber - wenn ich es richtig verstanden habe - als Werkstudentin in der KVdS versichert. Dann ist die Krankenkasse für das Mutterschaftsgeld zuständig.