Mir wurde über GuteFrage mit Anwalt gedroht?
Servus
Vor kurzem wurde mir von einem User hier mit einem Anwalt gedroht. Vermutlich war das seine Masche um mit 13 jährigen Kindern umzugehen, da diese mit juristischen Angelegenheiten nichts anzufangen wissen.
Der User fühlte sich stark beleidigt durch verschmähte Schimpfwörter wie : Luschi, Cannabiskonsument sowie Clown.
Da nun die Sachlage erklärt ist, komme ich zu meiner eigentlichen Frage:
Selbst wenn der User sich einen Anwalt sucht (was höchst unwahrscheinlich ist da kein Gericht der Welt solch einen Fall annehmen würde), wie hoch ist die Chance dass GuteFrage meine IP-Adresse rausgibt? Und wie hoch ist die Chance dass mein Internet-Betreiber (eine weitere Hürde) meinen Namen sowie Wohnort preisgibt.
Ich weiß dass das Datenschutzrecht vorsieht dass in schweren Straftaten jegliche Schutzmaßnahmen außer Kraft gesetzt werden. Wie sieht das im Zusammenhang mit einer zivilen Klage aus? Gibt es Klauseln die die Privatsphäre aushebeln können? Ab wann ist diese Grenze erreicht?
Danke
8 Antworten
Keine Sorge. Du wirst nicht belangt werden.
Das ist unbedeutender Firlefanz.
Kannst Du komplett vergessen.
Ich kenn mich nicht genau aus, denke aber das er Anzeige wegen Beleidigung erstatten könnte und gutefrage.net die IP von dir auch preisgeben wird
Gar nicht das dürfen die nicht. Ist deine Privatsphäre
Das sind deine Quellen? Auweia. Die eine Seite ist immerhin noch mit Impressum und gibt an das es sich dabei um Satire handelt; die andere ist einfach völliger Schwachsinn.
Wer errechnet denn die Zahl von 2000 oder ist das eine persönliche Schätzung? Das es falsch Schuldig gesprochene gibt, das ist gesichert, aber was auf diesen Seiten geschrieben ist, das ist einfach Blödsinn.
Beleidigungen sind Straftaten und das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Der Problematik beugt man vor in dem man Leute nicht beleidigt.
Ob aufgeührte Wörter den Straftatbestand erfüllen ist fraglich. Selbst wenn würde sich hier immer noch die Frage nach dem öffentlichen Interesse stellen, wenn dies zu verneinen ist, wird die Tat nicht vom Amtswegen verfolgt.
Es gibt aus der ZPO heraus keinen Herausgabeanspruch. Diesen gibt es nur über die Akteneinsicht (eines Nebenklägers) im Strafverfahren.
Ein Strafverfahren gegen einen U14-Täter läuft natürlich ins Leere.
Lesen, dann antworten. Ich bin leider ü.18.
Hey asdgasasdgasdg
Vor kurzem wurde mir von einem User hier mit einem Anwalt gedroht. Vermutlich war das seine Masche um mit 13 jährigen Kindern umzugehen, da diese mit juristischen Angelegenheiten nichts anzufangen wissen.
Das ist bezüglich deines Alters irreführend,das du bereits Volljährig bist ist deinem Text nicht zu entnehmen!
Du wirkst nervös-trotzdem sollte man höflich bleiben.
Nirdgenwo in meinem Text war ein persönlicher Bezug zu deinem Alter, den hast du rein interpretiert.
Wenn die Staatsanwaltschaft das möchte, dann wird das einfach gemacht abgesehen davon, dass die das ohnehin in Gewissen fällen "dürfen".
Da werden auch viele andere Dinge einfach gemacht:
http://blog.justizfreund.de/die-illegale-sperrungspraxis-von-internetseiten-der-staatsanwaltschaften-und-staatspolizei-in-deutschland-2010
http://www.buskeismus-lexikon.de/19-22.03.2015_-_Buskeismus-Betreiber_das_dritte_Mal_im_Knast
Letzteres abgesehen davon, dass sich die deutsche Justiz zu jeder Zeit etwa 2000 Menschen unschuldig im Gefängnis hält.
Unser Generalstaatsanwalt hält es zB. für eine Aufgabe seiner Staatsanwaltschaft auch unerlaubte (kriminelle) Handlungen zu Gunsten des Staates an Bürgern zu deren Schädigung zu verwirklichen.