Studentenjob - Vertragsbruch = Gehalt gestrichen?

2 Antworten

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Eine E-Mail ist keine ordnungsgemäße Kündigung.

Was kann mir bei einer Eigenkündigung passieren?

Bevor man selbst ein Arbeitsverhältnis fristlos kündigt, sollte man sich rechtlich beraten lassen. Denn es gibt keine klare rechtliche Regelung, wann eine fristlose Arbeitnehmerkündigung zulässig ist, sondern das ist immer im Einzelfall zu beurteilen.

Eine unberechtigte vorzeitige (=fristlose) Kündigung kann schlimmstenfalls zu einem Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers führen. Wenn etwa wegen der plötzlichen Kündigung ein Auftrag nicht oder zu spät ausgeführt werden kann oder der Arbeitgeber kurzfristig Leiharbeitskräfte einstellen muss, kann dadurch ein finanzieller Schaden entstehen. Den kann der Arbeitgeber dann unter Umständen gegenüber dem/r ehemaligen Mitarbeiter*in als Schadensersatz fordern.

Quelle: DGB

larsvonderinsel 
Beitragsersteller
 02.01.2021, 17:26

Danke beim Punkt EMail war ich mir zu sicher das wäre auch gültig, aber dann bringe ich ihm gleich morgen eine gedruckte Kündigung!

Wenn du deinen Vertrag brichst, bist du durchaus schadensersatzpflichtig.

Allerdings muss der Vertragspartner seinen Schaden begründen und belegen. Dass du für den Monat, den du gar nicht arbeitest, dann kein Gehalt bekommst, ist ja wohl selbstverständlich.