Studentenjob - Vertragsbruch = Gehalt gestrichen?
Ich weiß ich habe eigentlich eine vierwöchige Kündigungsfrist bei meinem Studentenjob einzuhalten. Dennoch habe ich meinen Chef letzte Woche angerufen und gesagt, ich möchte auf der Stelle kündigen und er müsse den Dienstplan neu einteilen.
Ich hatte mich dort meist unwohl und vor allem sehr ausgenutzt gefühlt und wegen einer persönlichen Krise spontan diesen Entschluss gefasst.
Kann er mir jetzt für den gesamten Monat Dezember das Gehalt streichen, wie er es androht?
Nach meiner Recherche müsste das wenn dann als Schadensersatz abgerechnet werden, und der verursachte Schaden trumpft jawohl keinen Gehalt für über 12 Schichten, wenn sich nach meines Wissens sogar sofort Freiwillige für meine Schichten gefunden haben oder?
Außerdem bin ich mir unsicher wegen des Kündigungsschreibens: Ich habe ihm per Mail eines zugeschickt, laut dem ich fristgerecht in vier Wochen das Arbeitsverhältnis beende, weil alles andere laut Vertrag als Kündigungsschreiben nicht gültig wäre. Ist das richtig? Chef hat jedenfalls geantwortet ich solle das zum heutigen Datum korrigieren, woraufhin ich schrieb dass das vertragswidrig wäre, außer wenn wir uns auf eine Sonderkündigung einigen. Darauf hat er jetzt seit zwei Tagen nicht geantwortet und ich denke mal ich habe rechtlich gesehen immer noch nicht gekündigt und das Arbeitsverhältnis nicht beendet, auch richtig? Er hat von seiner Seite aus auch noch keine Sonderkündigung ausgesprochen.
Ich hoffe jemand kann mir eine oder zwei Fragen in dieser doch recht heiklen Situation beantworten!
Sorry für die ganze Textwand und danke im Voraus!
2 Antworten
Eine E-Mail ist keine ordnungsgemäße Kündigung.
Was kann mir bei einer Eigenkündigung passieren?Bevor man selbst ein Arbeitsverhältnis fristlos kündigt, sollte man sich rechtlich beraten lassen. Denn es gibt keine klare rechtliche Regelung, wann eine fristlose Arbeitnehmerkündigung zulässig ist, sondern das ist immer im Einzelfall zu beurteilen.
Eine unberechtigte vorzeitige (=fristlose) Kündigung kann schlimmstenfalls zu einem Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers führen. Wenn etwa wegen der plötzlichen Kündigung ein Auftrag nicht oder zu spät ausgeführt werden kann oder der Arbeitgeber kurzfristig Leiharbeitskräfte einstellen muss, kann dadurch ein finanzieller Schaden entstehen. Den kann der Arbeitgeber dann unter Umständen gegenüber dem/r ehemaligen Mitarbeiter*in als Schadensersatz fordern.
Quelle: DGB
Danke beim Punkt EMail war ich mir zu sicher das wäre auch gültig, aber dann bringe ich ihm gleich morgen eine gedruckte Kündigung!
Wenn du deinen Vertrag brichst, bist du durchaus schadensersatzpflichtig.
Allerdings muss der Vertragspartner seinen Schaden begründen und belegen. Dass du für den Monat, den du gar nicht arbeitest, dann kein Gehalt bekommst, ist ja wohl selbstverständlich.