Selbstständiger möchte Teilzeitstelle annehmen - was ist zu beachten?

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Du musst doch deine Selbstständigkeit nicht aufgeben, nur weil du einen Job annimmst. Du musst jedoch vertraglich mit deinem Chef vereinbaren, dass dein "Nebengewerbe" abgesprochen und erlaubt ist.

Du kannst ihm auch deine Dienstleistung als selbstständiger in Rechnung stellen, solange du nicht nur einen Auftraggeber hast bist du wohl kaum Scheinselbstständig. Beachte aber, dass du als selbstständiger z.B. nicht bezahlt wirst wenn du krank bist, was als angestellter schon der fall ist. Versichern bzgl Arbeitsweg usw musst du dich dann auch selber.

Cat135 
Beitragsersteller
 03.02.2014, 13:26

Alles klar, ich danke für die Infos!

Selbständigkeit und unselbständige Erwerbstätigkeit schließen einander nicht aus. Ob Du bei der Firma ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis eingehst oder stundenweise auf Honorarbasis arbeitest, ist im Wesentlichen Deine Entscheidung - beides ist rechtlich möglich.

Wie das versicherungstechnisch zu handhaben ist, darüber kann Dir letztendlich nur Deine Versicherungsanstalt eine kompetente Auskunft erteilen. In jedem Fall unterliegen die Einkünfte aus beiden Tätigkeiten der Steuerpflicht und müssen bei der Einkommensteuer gemeinsam berücksichtigt werden - die steuerliche Veranlagung macht der Steuerberater für Dich.