Üble Nachrede durch den ehemaligen Arbeitgeber. Was tun?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Leventmj!

Wir leben in einem Rechtsstaat, und da gilt - von wenigen Ausnahmen abgesehen - der Grundsartz der Unschuldsvermutung.

  1. Schritt: Schriftliche Aufforderung an den ehem. AG, die üble Nachrede umgehend abzustellen, verbunden mit der Ankündigung, im Wiederholungsfall dies juristisch unterbinden zu lassen.

  2. Schritt: Bei Wiederholung dieser üblen Nachrede wird dann sofort die Anzeige wegen übler Nachrede fällig. Bitte nicht ohne Rechtsbeistend vorgehen.

Grundsätzlich sollte auch diese Situation mit dem aktuelle AG restlos geklärt und besprochen werden.

denn einen Vertrag den man kündigen könnte gab es nicht

Du irrst. Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist ein gültiger Arbeitsvertrag.

Ansonsten zu den Vorwürfen: Es ist üble Nachrede und Du kannst ihn anzeigen. Ob sich das lohnt, finanziell und nervlich gesehen kannst Du nur mit einem Anwalt besprechen. Dieser haftet für seine Ratschläge und kann das im Ganzen bestimmt besser einschätzen.

Verleumdungsklage einreichen

Du hast sehr blauäugig bisher gehandelt.

Du hattest einen Arbeitsvertrag nach BGB, auch wenn es dazu kein Papier gab.

Um das ganze Chaos zu klären braucht Du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der kann sich um den ausstehenden Lohn ebenso kümmern, wie um eine Abmahnung/ Unterlassungserklärung an Deine alten Arbeitgeber wegen der Nachrede.

Anzeigen,Er muss beweisen,dass Du geklaut hast.

wenn er gar keine Anzeige gemacht hat ist das schon verdächtig.

Anwalt einschalten!