Student und Vertretungslehrer (somit nicht verbeamtet). Kann man bezahlten/unbezahlten Urlaub nehmen?
Hey, meine Freundin und ich wollen heiraten. Sie ist Studentin und Vertretungslehrerin an der Grundschule. Können wir uns dafür die Flitterwochen frei nehmen (auch wenn unbezahlt)?
Also mir geht es darum, ob sie einfach frei nehmen könnte, ohne dass das Arbeitsverhältnis aufhören müsste.
3 Antworten
Wenn der "Arbeitgeber" bzw. der direkte Vorgesetzte dies gestattet dann ist es grundsätzlich immer möglich. Dass es erlaubt wird, ist jedoch absolut unwahrscheinlich - gerade erst vor ca. 2 Monaten wurde für Grundschullehrer noch einmal alles angezogen, mehr Stunden für die Lehrer, Sabbaticals und ähnliches gestrichen. Die Chancen, dass sie also unbezahlten Urlaub nehmen und dann nach einem Monat wieder antanzen kann stehen also sehr schlecht.
Würds aber einfach mal ansprechen, hängt vermutlich auch davon ab wie stark sie eingebunden ist (Wenn sie dort nur einmal die Woche für 2-3 Stunden hingeht, dann stehen die Chancen höher als wenn sie dort 20 Stunden arbeitet)
6 Stunden die Woche, nur an einem Tag
Nein, es gilt dann vermutlich der TV-L, befristet. Man kann als Lehrer keinen Urlaub nehmen, auch nicht im Angestelltenverhältnis. Steht doch im Vertrag... Oder auf der Seite des entsprechendes BL.
...ausserhalb der Schulferien?
Leider nicht