Unbezahlte Betriebsfeier während regulärer Arbeitszeit?
Der Chef sagt: Freitag wird gefeiert. Mitarbeiter, die in der Feierzeit regulär zum Schichtdienst kommen würden, dürfen (4 Stunden bezahlt, 4 Stunden unbezahlt) mitfeiern oder gänzlich unbezahlt frei nehmen. Eine Aufnahme der vertraglichen Tätigkeit ist ausdrücklich untersagt. Wer also kein Bock auf diese feucht-fröhliche Schmierenkomödie hat, trägt die Kosten dafür. Könnt Ihr mir diesbezüglich weiterhelfen, ich brauche schlagkräftige Argumente, die diese Vorgehensweise verbietet. Danke und Gruß
3 Antworten
Wenn der Arbeitgeber eine Betriebsfeier machen möchte, kann er das gerne tun. Er darf aber die Mitarbeiter die nicht an der Feier teilnehmen möchten nicht zwingen Urlaub oder Freistunden zu nehmen.
Wenn der AN seinen vertraglichen Pflichten nachkommen möchte und der AG lässt ihn nicht arbeiten, befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss den AN so bezahlen als hätte er gearbeitet. Er darf weder Urlaub, Gleitzeitstunden abziehen noch muss nachgearbeitet werden.
Gibt es "Anwesenheitspflicht", ist das selbstverständlich auch Arbeitszeit die bezahlt werden muss.
Wenn Chef festgelegt hat, dass an diesem Tag der Betrieb geschlossen bleibt wegen einer Betriebsfeier, kannst Du ihm das nicht verbieten.
Es ist natürlich schon der Hammer: Wer kommt, bekommt 4 Stunden bezahlt, wer fern bleibt, muss unbezahlten Urlaub nehmen. Aber was bitteschön willst Du dagegen machen?
Was ist das für ein Betrieb, wieviel Mitarbeiter, Betriebsrat??
lg Lilo
Wenn Chef festgelegt hat, dass an diesem Tag der Betrieb geschlossen bleibt wegen einer Betriebsfeier, kannst Du ihm das nicht verbieten.
Klar kann man ihm das nicht verbieten.
Er sollte dann aber auch wissen, dass er diejenigen Arbeitnehmer, die "eigentlich" Arbeiten wollen, dann trotzdem bezahlen muss und er ihnen für diese ungewollte Freizeit keinen Urlaubstag, keine Überstunden oder keinen Entgeltabzug berechnen darf!
Betriebsrat juckt es nicht weil dieser nicht zur fraglichen Zeit arbeiten würde;
Da würde ich mir aber unbedingt überlegen, wen ich im nächsten Frühjahr in den Betriebsrat wähle.
Ein Betriebsrat hat nicht auf seine eigenen Befindlichkeiten zu achten, er ist Vertreter für alle AN.
Ein Betriebsrat muss sich für alle Arbeitnehmer einsetzen. Ob die dann selbst Früh- oder Spätschicht haben, ist völlig irrelevant. Wenn die Feier in die Spätschicht fällt, ist mir allerdings schleierhaft, warum Dich das so aufregst. Hättest Du Spätschicht und bist auf jeden Cent angewiesen? Das wäre ein einmaliger Verdienstausfall von ein paar Stunden.
Kann man nicht die entfallene Schicht an einem anderen Tag nachholen?
Heißt das, der Monatslohn wird für alle Mitarbeiter der entsprechenden Schicht aufgrund der Betriebsfeier gekürzt, während die Mitarbeiter, die einer nicht-betroffenen Schicht angehören, den vollen Lohn bekommen?
Das wäre allerdings ungerecht.
Genau so sieht es aus. Im Nachteil wäre nur die Spätschicht, in die die Feier fallen würde. Es entstehen in jedem Falle mindestens 4 unbezahlte Stunden (bei Teilnahme bzw 8h bei Nicht-Teilnahme)
Betriebsrat juckt es nicht weil dieser nicht zur fraglichen Zeit arbeiten würde; die Feier fällt auf die Spätschicht. Die Firma ist sehr groß (ü500MA)