Stromnachzahlung hilft mir dabei das Amt?

10 Antworten

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Also:

Wenn die Wohnjung mit Strom beheizt wird, hat das Amt die Stromkosten voll! zu tragen.

Dir wird dafür der im Regelsatz enthaltene Betrag für Energie gestrichen.

Du lässt dir vom Vermieter eine Bestätigung geben, dass in der Wohnung mit Strom geheizt wird.

Dann setzt du ein Schreiben auf, indem du dem Jobcenter mitteilst, dass in deiner Wohnung elektrisch geheizt wird und bittest um Übername der Stromkosten.

Als Beweis dafür legst du das schreiben vom Vermieter dazu.

Warum hast du, als du eingezogen bist, nicht gleich dem Amt mitgeteilt, dass die Wohnung elektrisch beheizt wird?

Dann hätte das Amt gleich die Vollen Stromabschläge übernommen. Und du hättest nur die Abrechnung einreichen müssen, und die Kosten wären übernommen worden.

Jetzt fragt sich das Amt natürlich, warum du das nicht angeben hast, als du in die Wohnung eingezogen bist oder (falls du arbeitslos geworden bist) warum du dem Amt bei Antragsstellung nicht diesen Sachverhalt mitgeteilt hast..

Viel Erfolg.

Wenn du mit dem Amt spezielle Hilfe brauchst, dann hilft dir das Elo-forum einfach googeln.

Krasniq1993 
Beitragsersteller
 23.02.2017, 19:55

ich danke ihnen ich werde es mal morgen versuchen hoffentlich kommen die mir dort entgegen

PeterLi200  30.03.2017, 21:05
@Krasniq1993

:)

Danke für den Stern.

Hattest du Erfolg beim Jobcenter?

Kannst mir auch eine Nachricht schicken. Würde mich freuen. 

Ciao 

Peter.

Krasniq1993 
Beitragsersteller
 23.02.2017, 19:16

als wir eingezogen sind hatte ich dem Amt den Mietvertrag gegeben und da steht ausdrücklich das mit Strom geheizt wird.. dazu ich bin zum ersten mal in meine eigene Wohnung dementsprechend wusste ich nicht das Heizung über Strom zu viel ziehen würde ich hatte deswegen extra mit Der Frau vom Stromanbieter gesprochen und sie meinte es würde 100% ausreichen....

PeterLi200  23.02.2017, 19:44
@Krasniq1993

Ok. Also morgen nimmst du  die Stromrechnung und deinen Mietvertrag und damit gehst du zum Jobcenter und schilderst dort das Problem. 

Ich denke du wirst das Geld erstattet bekommen. 

Jetzt erst mal eine ruhige Nacht. 

Alles wird Gut.

ciao

Peter.

das ist eine garnicht mal so einfache angelegenheit. ich HOFFE dass wenigstens der heizstrom über einen eigenen zähler läuft, sonst wirds richtig komplex. der strom, den du zum heizen oder fürs warme wasser brauchst, wird nämlich in der regel vom amt übernommen. der den du für andere zwecke brauchst, geht vom regelsatz ab.

wichtig ist auch, welche angaben im rahmen des antrages gemacht wurden bezüglich heizkosten etc... versuch erst mal mit den leuten vom amt sachlich zu reden um die sache zu klären, wenn du das gefühl hsat, übervorteilt zu weden, solltest du dich am besten mal z.B. an die verbraucherzentrale oder einen anwalt zu wenden. die erstberatung ist in der regel kostenlos (frag nach) ggf. kannst du auch prozess- und beratungskostenhilfe beantragen. der anwalt kann dir auch dabei behilflich sein.

lg, Anna

1. Beim Stromversorger um eine Stundung und Ratenzahlung bitten.

2. Eine Wohnung ohne Nachtspeicheröfen, Direkte Stromheizung suchen.

Wir heizen unser Haus und das Wasser mit einer Wärmepumpe, die auch Strom zieht. Aber wir zahlen 180€ pro Monat und bekommen etwas zurück.

MancheAntwort  23.02.2017, 18:53

selbst wenn sie Ratenzahlung für ein Jahr bewilligt bekommt, muss

sie schon 150€ RÜCKWIRKEND pro Monat zahlen, dazu kommt

noch der bisherige Abschlag UND der neue ZUSCHLAG !

... das wird bei rund 300€ pro Monat liegen !

Übrigens kommen solche Verbräuche vom DAUERDUSCHEN

oder vom täglichen Baden !

Menuett  23.02.2017, 19:13
@MancheAntwort

Mönsch.

Die Fragestellerin schreibt doch, dass sie die Wohnung elektrisch heizt.

Strom ist das teuerste überhaupt zum Heizen.

Bekommst Du den Zuschuß fürs Heizen mit Strom?

Da der Strom aus dem Regelsatz bezahlt wird, kannst Du wohl nur ein Darlehen bekommen.

Allerdings solltest Du die Stromrechnung mal genau anschauen, ob die Zählerstände in Ordnung sind. Fast 2000 Euro Nachzahlung erscheint mir ziemlich hoch.

Geh doch mal zur Verbraucherzentrale.

Wir sind zu zweit, zahlen monatlich 44 Euro (Fernheizung) und müssen maximal 20 Euro oder auch gar nichts nachzahlen.

Krasniq1993 
Beitragsersteller
 23.02.2017, 19:18

ich hab den ganzen Tag gerechnet und nochmal gerechnet an den ständen liegt es nicht aber woran es in der Wohnung liegt weiss ich nicht :(

Deshalb sage ich immer

Jeden Monat die Zählerstände aufschreiben und ausrechnen .. damit keine bösen Überraschungen kommen.

Dann siehst du sofort wie hoch dein verbrauch ist, ob du mit dem Abschlag hinkommst oder nicht.

Da musst du mit deinem Fallmanager reden.. es kann durchaus sein.. das sie übernehmen und dir das von der stütze abziehen . Einer bekannten haben sie die übernommen