Stromnachzahlung für alte Wohnung?

6 Antworten

weil keine ahnung, weil einfach da soviel schief gelaufen ist.?

Weil Du keine Ahnung hast, ist soviel schief gelaufen. So muss es heißen.

Bei einem Wohnungswechsel gibt es ggf. diese Beteiligten:

Vermieter

Mieter

Hausverwaltung

Stromnetzbetreiber

Stromversorger/-lieferant

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Dem Vermieter ist die Sache ziemlich egal und der Hausverwaltung ebenfalls, obwohl sie eigentlich verpflichtet wären (einer von beiden) den Auszug und damit den Wechsel des Zählerinhabers dem Netzbetreiber zu melden.

Der Mieter hat das allergrößte Interesse, dass der Wechsel auch zügig und möglichst problemfrei erfolgt und wird und muss sich deswegen auch selbst kümmern, dass der Auszug auch wirklich mit Zählerstand einerseits beim Netzbetreiber und andererseits bei seinem Stromlieferanten bekannt gemacht wird. Kümmert sich der Mieter aber nicht, ist genau dieser Ärger vorprogrammiert.

Der Stromnetzbetreiber nimmt ggf. die Auszugsmeldung vom Vermieter oder der HV entgegen und prüft vielleicht noch, mit welchem Stromlieferanten ein Vertrag besteht. Besteht ein Vertrag, machen die erst einmal nichts. Endet mit dem Auszug des Mieters auch der Stromliefervertrag, wird der Grundversorger eingeschaltet, der zunächst dem Vermieter einen Grundversorgungsvertrag anbietet, zu dem dieser auch verpflichtet ist. (Danach könnte er einen anderen Anbieter wählen oder aber einen neuen Bewohner mitteilen.)

Der Stromlieferant, mit dem ein Vertrag mit dem bisherigen Mieter besteht, kann diesen Vertrag nicht einfach beenden. Dazu bedarf es der Information bzw. Kündigung durch den Mieter. Der Vertrag besteht also logischerweise so lange fort, bis der Mieter mitteilt, dass der Zähler nicht mehr gilt und auch kein anderer anstelle dieses Zählers kommen wird.

Was Du jetzt machen kannst: Den Vertrag schnellstmöglich beenden. Sprich mit dem Lieferanten lt. Rechnung, wie das am besten und schnellsten vonstatten geht.

Dann ermittelst Du aus den Rechnungen den Stromverbrauch seit Deinem Auszug. Neuester Zählerstand abzgl. Zählerstand bei Deinem Auszug. Hat normalerweise die HV oder der Vermieter. Dann ermittelst Du, wieviel an Kosten (Grundgebühren + Stromverbrauch) seit Deinem Auszug angefallen ist und bittest den Vermieter um Erstattung in der Hoffnung, dass er das dann auch zügig bezahlt.

Sollte es keinen Zählerstand vom Auszugsdatum geben, hast Du die A...karte, denn dann kannst Du nicht beweisen, wieviel Strom Du selbst verbrauchts hast, von dem, was Dir berechnet wurde.

Merke: Es ist vor allem Mieterinteresse, dass alle Zählerstände bei Ein- und Auszug in bzw. aus einer Wohnung sorgfältig notiert werden, denn das ist die Grundlage für alles Geld, was man für den Verbrauch zahlen muss.

EinGast99  18.04.2018, 19:31

Dem Vermieter ist die Sache ziemlich egal und der Hausverwaltung ebenfalls, obwohl sie eigentlich verpflichtet wären (einer von beiden) den Auszug und damit den Wechsel des Zählerinhabers dem Netzbetreiber zu melden.

Nein, sind sie nicht!

Der Stromnetzbetreiber nimmt ggf. die Auszugsmeldung vom Vermieter oder der HV entgegen 

Nö, auch nicht. Er verweist an den Stromanbieter.

bwhoch2  19.04.2018, 10:16
@EinGast99

Aber natürlich ist der Vermieter verpflichtet, wenn er nicht die HV beauftragt hat!

Schließlich hat er die Wohnung wieder zurück, womit ihm auch der Zähler "gehört". Das bedeutet, dass er sowohl die Grundgebühr, als auch den Strombezug für die leere Wohnung zu zahlen hat. Meldet er das nicht, sondern läßt er den Zähler weiter auf den Mieter laufen, wäre das unrechtmäßig, um nicht zu sagen Betrug.

Der Netzbetreiber kann nicht einfach auf den Stromanbieter verweisen, der dem Vermieter vermutlich gar nicht bekannt ist. Nach Entgegennahme der Meldung samt Zählerstand - daran ist der Netzbetreiber immer interessiert - wird dieser den Stromanbieter für die Grundversorgung informieren. So ist es jedenfalls bei uns.

Dabei dachte ich, dass die Wohnungsverwaltung von dem Block die Stromanmeldung wieder kündigt,

Niemand außer Dir kann Deinen Vertrag kündigen.

da sie die anmeldung auch übernommen haben.

Die haben Dich nicht angemeldet. Die haben sich abgemeldet und informiert Wer jetzt Strom entnimmt. Erst durch Deine Entnahme ist dann ein Grundversorgungsvertrag entstanden.

Kündige schnellstmöglich Deinen Vertrag. Hast Du keinen Zählerstand, wird dieser vom Messstellenbetreiber anhand des bisherigen Verbrauchs rechnerisch ermittelt. Was dabei auf dich zukommt, kann hier niemand sagen.

normal muss der Strom im Zuge der Wohnungsübergabe auch wieder vom Vermieter gezahlt werden...

ich würde dem Stromanbieter und dem Stromnetzbetreiber mitteilen, wann die Wohnungsübergabe gewesen ist, und dass du nicht bereit bist, die Stromrechnung des Nachmieters zu zahlen...

dann würde ich gleich auch mit der Bundesnetzagentur drohen...

wenn die dann nicht vernünftig werden, dann kann man sich tatsächlich bei der Bundesnetzagentur über diesen dummen Betrug beschweren... https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/Rechte/Beschwerde/beschwerde-node.html

EinGast99  17.04.2018, 21:02

😂 so ein Schmarrn!

Zwischen Fragesteller und Energieversorger gibt es einen ungekündigten Vertrag. Die Bundesnetzagentur wird hier Lachen ... in deren Geschäftsprozessen sowie im Gesetz ist geklärt, dass alles korrekt ist.

RIDDICC  17.04.2018, 21:49
@EinGast99

der Vermieter muss natürlich dem Netzbetreiber den Nutzerwechsel anzeigen...

bwhoch2  18.04.2018, 10:35
@RIDDICC

Aber mit dem eigentlichen Stromlieferanten besteht der Vertrag weiter und wenn kein neuer mit dem gleichen Zähler abgeschlossen wird, kann dieser einfach gar nicht wissen, dass der Vertrag nicht mehr gilt und wird deshalb berechtigterweise weiterhin Geld vom Vertragsinhaber für den Zähler verlangen.

RIDDICC  18.04.2018, 10:44
@bwhoch2

blabla... das ist Aufgabe der Hausverwaltung...

EinGast99  18.04.2018, 19:32
@RIDDICC

Nein muss er nicht! Und ist auch nicht deren Aufgabe. Wieso auch, die wissen nicht wo der Mieter angemeldet ist.

RIDDICC  18.04.2018, 19:53
@EinGast99

quatsch... der Zähler einer nicht vermieteten Wohnung wird von der Hausverwaltung bezahlt und diese Kosten dürfen auch nicht durch Nebenkosten auf andere Mieter umgelegt werden...

Agorn 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 20:35

Einen Nachmieter gibt es wohl noch nicht, soweit ich es mitbekommen habe.

Wieso sollte es ein Betrug sein, wenn ich wirklich laut PeterLi200 hätte den Vertrag selbst kündigen müssen?

RIDDICC  17.04.2018, 21:50
@Agorn

auch ohne Nachmieter fand der Nutzerwechsel mit der Wohnungsübergabe statt... wie sollte der Ex-Mieter der Nutzer sein können? das gäbe doch gar keinen Sinn...

der Vermieter muss natürlich dem Netzbetreiber den Nutzerwechsel anzeigen...

Du hast ein Vertrag mit denen und nicht die Verwaltung .Du musst dich drum kümmern .Also Strom anmelden und wenn du ausziehst wieder abmelden oder kündigen.Selber schuld .

80€ Nachzahlung? Lohnt sich wohl nicht, dafür die Welle zu machen.

Agorn 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 20:28

Aber was ist wenn ich an die Zählerstand noch mal ran komme und die merken, ich hab die ganze Zeit doch zu wenig bezahlt? Dann bin ich doch offiziel am Ar...

Agorn 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 20:29
@Agorn

Zählerstand*

ToxicWaste  17.04.2018, 20:30
@Agorn

Hast du keinen Anfangs- und Endzählerstand? Dann könnte man ungefähr abschätzen, was an Kosten aufgelaufen ist.

Agorn 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 20:36
@ToxicWaste

Leider nein. :(