Strom-Abrechnung

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Hallo staind11!

Wie Stromtipp schon korrekt ausgeführt hat, bleibt Dir einzig, sofern dies zeitlich noch möglich und durch die AGB (siehe Stromtipp) nicht ausgeschlossen, nur das Sonderkündigungsrecht im Zusammenhang mit der Preiserhöhung. :-((

Viel Erfolg!

hsb

Diese Pakettarife sind meist sehr ungünstig, weil der nicht verbrauchte Strom trotzdem bezahlt werden muss oder Mehrverbrauch extrem teuer ist.

Bei Preiserhöhung hat man 2 Wochen Sonderkündigungsrecht, da können die schreiben, was sie wollen. Ist die Erhöhung mit der Stromabrechnung gekommen? Dann schnell kündigen, am besten per Einschreiben mit Rückschein, weil diese Discounter gerne mal Probleme beim Kündigen machen!

Allgemein sollte man bei vielen Stromdiscountern das gesparte Geld lieber in eine Rechtsschutzversicherung investieren... nicht unwahrscheinlich, dass man sie braucht!

Hallo staind11,

wenn Du versäumt hast, den Pakettarif zum regulären Zeitpunkt zu kündigen und in den AGB steht, dass sich der Vertrag in diesem Fall um ein weiteres Jahr verlängert, ist es doch nicht verwunderlich, dass Du jetzt wieder im Rahmen des 5200 kWh-Paket beliefert wirst, oder? Nach der Ankündigung der Preiserhöhung hättest Du erneut kündigen können, allerdings wird das Sonderkündigungsrecht von vielen Stromanbietern in den AGB ausgeschlossen, wenn die Preiserhöhungen aufgrund staatlicher Vorgaben erfolgt sind (gestiegene Netzentgelte, EEG-Umlage). Sollte keine weitere Preiserhöhung erfolgen, kommst Du aus dem Vertrag nicht vorzeitig raus.

hsbgefragt  05.07.2013, 01:39

Wenn auch, für meinen Geschmack, manchmal etwas "scharf" formuliert, dafür Inhaltlich voll zutreffend. :-)

hsb

Die Abschlagshöhe kann man doch ändern. Außerdem hat man doch bei Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.

hsbgefragt  05.07.2013, 01:36

Hallo Schuby221!

Das mit dem Abschlag verhält sich hier etwas anders. Staind11 bedient (mit dem Abschlag) einen Pakettarif. Er muss also, egal ob verbraucht, mindenstens 5200 kWh bezahlen. Theoretisch könnte er trotzdem geringe Abschlagszahlungen erbitten(!), müsste dann aber mit der Endabrechnung entsprechend nachzahlen. :-(

hsb