Gehören Warmwasser kosten...auch zu den Nebenkosten?
Also die Ämter bezahlen ja keinen elektrischen Strom....aber sie bezahlen die Nebenkosten ! Und mein kaltes Wasser wird aber von einem Boiler über Strom heiß gemacht....muss mir das Amt dann den Strom fürs Wasser erwärmen bezahlen ? Oder wird nur kaltes Wasser in den Nebenkosten bezahlt ! Ich Frage das..weil ich jeden Monat ca 150€ Strom bezahlen muss ! Und die Stromrechnung so hoch ist...weil mein Duschwasser...das ich täglich zum duschen brauche... erstmal über meinen Stromkreislauf ( Boiler/Durchlauferhitzer) heiß gemacht werden muss......ich lebe von Grundsicherung....und habe wegen dieser hohen Stromkosten zur Zeit nur ca 150€ Netto zum Leben...das sind 5€ pro Tag ! Also im Prinzip viel zu wenig Geld zum Leben ! ?
5 Antworten
Zu den KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) gehört auch die Erwärmung des Wassers,vor Jahren hat man das aber prozentual abgezogen,wenn es in den Nebenkosten schon enthalten war !
Bei dir handelt es sich dann um dezentrale Wassererwärmung ( Boiler oder Durchlauferhitzer ) und da gibt es in der Regel eine Pauschale gezahlt,wenn es dem Jobcenter oder dem Sozialamt auch bekannt ist.
Wenn diese Pauschale nicht ausreichen würde,dann müsste man den tatsächlichen Verbrauch nachweisen können,also z.B. durch einen separaten Zähler.
Wenn sich da prozentual nichts verändert hat,sollte das etwa so aussehen,was die Pauschale für die dezentrale Wassererwärmung betrifft.
Kinder von 0 - 5 Jahre 0,8 %
Kinder von 6 - 13 Jahre 1,2 %
Kinder von 14 - 17 Jahre 1,4 %
Kinder ab 18 Jahren dann 2,3 % vom maßgeblichen Regelsatz für den Lebensunterhalt,dass trifft auch auf die Kinder und Erwachsenen zu.
Also die jeweiligen Prozente werden vom individuellen Regelsatz berechnet.
Bei einem Single läge der maßgebliche Regelsatz derzeit bei 409 €,es müsste dann also eine Pauschale von ca. 9,41 € pro Monat geben.
Wenn du so einen Luxus Zähler hast dann kannst du ja sicher deinen tatsächlichen Verbrauch nachweisen und dann steht dir auch mehr zu !
Auf Dauer würde ich das eh nicht mitmachen,also stelle einen Antrag auf Umzug und die Zusicherung für die Kostenübernahme und begründe dies damit das du diese hohen Kosten auf Dauer nicht selber tragen kannst.
selbst wenn du ein mädchen wärst, was ich mir bei dem nick nicht vorstellen kann!
EINE STUNDE DUSCHEN IST ZU VIEL!
dabei gehts nicht mal mehr darum, dass du damit der umwelt schadest oder andere für den unfug bezahlen müssen... es ist auch alles andere als gesund!
lg, Anna
Ich habe einen annerkannten Waschzwang ! Also eine Zwangskrankheit was die Hygiene betrifft ! Wenn ich mich zum Beispiel wixe...muss ich mich danach sogar 2 Stunden lang duschen..um das Gefühl von Sauberkeit erreichen zu können
Mein gesamtes Wasser wird über Durchlauferhitzer heiß gemacht ! Das kostet mich extrem viel Strom und dementsprechend sehr hohe Stromkosten...aber one Strom bleibt mein gesamtes Haushaltswasser kalt....ich habe im Badezimmer ein Waschbecken wo nur kaltes Wasser raus kommt....aufheizen ist nicht möglich ..es hat nur einen Hahn mit blauen Punkt...und keinen mit rotem Punkt....und meine Geschirrspüle hat einen Boiler ...damit es über Strom warm wird....wenn ich denn Boiler einschalte.....dreht sich der Stromzähler extrem schnell...ähnlich wie wenn ich meinen 2 Liter Wasserkocher einschalte...wenn ich zum Beispiel Wasser für Kaffee oder Tee benötige.....und die Dusche hat auch einen Durchlauferhitzer...Also: sobald ich Einen dieser Wasser Erhitzen einschalte...dreht sich mein Stromzähler raasent schnell..und ich kann dann ganz genau erkennen...wieviel Kilowattstunden an Strom ich Verbrauche...und den Preis dann ausrechnen...Eine Kilowattstunden kostet mich 25 Cent........ich kann nicht Akzeptieren das warmes Wasser nicht zum Exhistenz Minimum zählt ! und darum vom Amt nicht bezahlt wird...das ist doch Menschenunwürdig ! vor allem im Winter ist kalt duschen eine Zumutung ! Und warum elektrischer Strom nicht zum Exhistenz Minimum zählt..verstehe ich auch nicht ! Ist es etwa Menschenwürdig....nachts mit Kerzenlicht Leben zu müssen ? Ist es Menschenwürdig nicht Warm essen zu können...weil Kochen nur mit Strom funktioniert .. denn das Amt aber nicht für Notwendig hält ...Ist die Würde des Menschen unantastbar ? Was hat das Bitteschön mit Sozialer Nächstenliebe zu tun ? Warum nennen die sich Sozialämter...wenn die eine Menschenunwürdige und ASOZIALE Einstellung haben ?
Für deinen normalen Haushaltsstrom,also auch für das Kochen mit einem E - Herd hast du in deiner Regelleistung eine Pauschale für Strom enthalten !
Auch für die dezentrale Wassererwärmung steht dir min.diese besagte Pauschale zu,entweder kannst du dann den tatsächlichen Verbrauch nachweisen oder das Jobcenter müsste eine Schätzung auf Grund von vorliegenden Verbraucherstudien vornehmen.
der strom, der für die warmwasserbereitung gebraucht wird, muss eigendlich von der arge übernommen werden. problematisch: in den meisten fällen wird der nicht gezählt. das heißt, dir steht anhand von schätzungen, basierend auf der art des gerätes und des warmwasservebrauches eine pauschale zu.
zwei freundinen von mir habe ich damals einen Zähler eingebaut für den duchlauferhitzer. die lassen sich von der arge das geld wieder geben. allerdings lohnt es sich bei ihnen weil sie sportlich sehr aktiv sind und dem entsprechend viel duschen bzw. baden.
wenn du im sicherungskasten den entsprechenden platz noch frei hast, etwa so viel wie drei schraubsicherungen:
https://www.lenando.de/eltako-dsz12e-3x80a-drehstromzhler-mit-display-ohne-zulassung:1240836.html
einbauen muss das natürlich ein elektriker. das kostet je nach dem noch mal 50 bis 100 €
lg, Anna
Also ich habe einen Luxus Stromzähler Kasten ! Und wenn ich zum Beispiel das heiße Duschwasser laufen lasse...dann dreht sich mein Zähler wie verrückt...also extrem schnell...und nach einer Stunde Duschen...kann ich am Zählerstand erkennen...das es mich ca 4€ an Strom gekostet hat ! Naja..ich werde in eine Andere Wohnung umziehen...wo das Wasser dann nicht über meinen Stromkreislauf heiß gemacht werden muss
Vergiss aber nicht vorher beim Jobcenter einen Antrag auf Umzug und die Kostenübernahme der neuen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zu stellen und diese zu begründen,denn sonst wirst du Probleme bekommen,wenn du die Zusicherung zur Kostenübernahme nicht bekommst !
Du würdest dann z.B. schon mal nichts für den Umzug bekommen,es würde auch kein zinsloses Darlehen für die Kaution geben und auch bei einer evtl.Nachzahlung was die KDU - betrifft würde es nichts geben.
eine stunde duschen ist aber auch n bischen viel! da weiß ich nicht, ob die arge die kosten auch ungeprüft übernehmen wird....
lg, Anna
Da wird es nicht nur Probleme mit der Übernahme von evtl.dann unangemessenen Stromkosten für die dezentrale Wassererwärmung geben,sondern auch Probleme beim Wasserverbrauch !
Bei einem Single denke ich sind täglich bis zu 100 Liter als angemessen anzusehen.
Also ich habe einen ,,Waschzwang,, und muss mich darum täglich mindestens eine Stunde lang am Stück warm duschen......Das Amt hat meine Krankheit auch anerkannt...und die sehr hohen Wasser/Abwasserkosten....darum auch immer übernommen....aber das Wärme Wasser hängt ja an meinem Stromkreislauf...nur darum ist es überhaupt warm ! Bezahlt mir das Amt diesen ,,Warmwasser-Strom dann ? In den letzten 8 Jahren ...also seit meinem Einzug in diese Wohnung....habe ich diesen Strom nämlich immer selber Bezahlt....Mein Gesamte Monatliche Stromrechnung war im Durchschnitt immer so um die 150€! Habe unter anderem darum nur noch ca ebensoviel Monatlich zum Leben...also ca 150€. Das ist auf Dauer einfach viel zu wenig...und meine Lebensqualität leidet darunter
okay, das mit dem waschzwang das wusste ich natürlich nicht. unter den umständen würde ich echt dazu raten, für den duchlauferhitzer einen zwischenzähler installiren zu lassen, so dass du den stromverbrauch für die warmwassebreitung auch extra abrechnen kannst. die kosten dafür hättest du, wenn das nicht übernommen wird in kürzerer zeit raus.
lg, Anna
Ja, gehören sie, es gäbe 3 Möglichkeiten, das Problem in den Griff zu bekommen:
1. Du suchst dir einen Minijob, dann hast du ein paar € mehr (den anrechenbaren Teil).
2. Du ziehst in eine Wohnung mit geringeren Nebenkosten.
3. Du duschst jedes 2. Mal kalt. (Brrrr!)
P.S.: Was Deine Stromkosten betrifft, schau mal, ob sich ein Anbieterwechsel lohnen würde. Das habe ich auch gemacht, weil ich Nachtspeicheröfen und Warmwasser auch nur über Durchlauferhitzer habe. Dadurch spare ich rund 500€ jährlich, obwohl ich mit dem Nachtstrom beim Heimatanbieter bleiben muß.
Ja den Anbieter zu wechseln ist eine gute Idee....aber ich habe vor in eine andere Wohnung umzuziehen.....da mir die jetzige im Winter sowieso immer viel zu kalt ist...und im Sommer viel zu heiß.... Im Sommer sind meine Heizungen die über Gas laufen immer aus....ich kann sie nicht einschalten...da es von der VERMIETERN so Eingestellt würde...sie sagt das mann im Sommer keine Heizung braucht....es kähme ihr sonst zu teuer.....und im Winter werden auch alle Heizungen im Haus automatisch Nacht abgeschaltet...Das hat die Vermieterin so eingestellt...bei ihr selbst auch.......sie sagt im Winter braucht man Nachts keine Warme Wohnung....denn man liegt nachts ja schließlich im Warmen Bett und schläft.......naja...da ich aber ein Nachtmensch bin.....schlafe ich Nachts selten...und damit ich bei einer Raumtemperatur von ca 14 Grad nicht ständig frieren muss....schalte ich dann immer meinen Heizlüfter an......da ich sonst wohl in der Wohnung erfrieren würde....das Kostet mich sehr viel Stromgeld.........ausserdem ist meine Wohnung wegen der feuchten und kalten 14 Grad Wände inzwischen sehr verschimmelt.....die Vermieterin sagt das ich die Wände auf meine Kosten renovieren muss...usw.....ich mache diesen Ärger nicht mehr mit und Versuche eine Andere ,,Sozialwohnung,, zu bekommen....was allerdings sehr sehr schwierig ist ! Denn ich habe zum Beispiel kein Auto.....und die Vermieter sagen immer das ich die Garage oder Parkplatz dazu mieten muss....und da ich kein Auto habe... können sie mir den Parkplatz nicht vermieten.....und auch die dazugehörige Wohnung nicht.....ausserdem bin ich Raucher und Wohnungen werden nur noch an Nichtraucher vermietet...und Haustiere sind auch immer Verboten....usw......da gibt es sehr viele Hürden zu überspringen !
Soweit ich weiß, kann man 160€ behalten, wenn man einen Minijob zusätzlich zum ALG II Bezug macht. Das wäre in etwa, der Betrag, den Du bekommen würdest, wenn Du einen EEJ vom Amt aus machen müßtest.
Beim ALG - 2 ( SGB - ll ) hat man auf Erwerbseinkommen nur 100 € Grundfreibetrag ohne Anrechnung auf seine Leistungen !
Von 100 € - 1000 € Brutto noch mal 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag,wenn man min.ein minderjähriges Kind hat bzw.in seiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) min.ein minderjähriges Kind lebt,dann steigt die letzte Stufe auf 1000 € - 1500 € Brutto und 10 % Freibetrag an.
Diese Freibeträge werden addiert,theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen oder bei einer geringfügigen Beschäftigung dann von dem was man aufs Konto überwiesen bekommt und das ergibt dann das anrechenbare Erwerbseinkommen.
Das wird dann vom Bedarf bzw.dem Leistungsanspruch abgezogen,sollten noch andere sogenannte sonstige Einkommen bezogen werden,also Gelder die kein Erwerbseinkommen sind,wie z.B. eigenes Kindergeld / Waisenrente / Unterhalt,dann käme das zuvor noch dazu,bevor dann abgezogen bzw.angerechnet würde.
Beim ALG - 1 ( SGB - lll ) darf man nebenbei in der Woche unter 15 Stunden arbeiten und im Monat 165 € ohne Anrechnung dazu verdienen,dazu könnte man noch berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten geltend machen,was darüber liegen würde zieht man vom ALG - 1 ab.
Hätte man z.B. eine geringfügige Beschäftigung schon min.12 Monate innerhalb von 18 Monaten vor der Arbeitslosigkeit gehabt,dann könnte man auch weiterhin den Durchschnitt aus den 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit ohne Anrechnung auf das ALG - 1 dazu verdienen,min.jedoch diese 165 € pro Monat.
Du meinst sicher den NICHT anrechenbaren Teil,der anrechenbare Teil wird vom Bedarf abgezogen,den hat man dann nicht mehr zur Verfügung ?
Korrekt, je nach Sichtweise...
Die Sichtweise hat damit nichts zu tun !
Du schreibst ,, Du suchst dir einen Minijob,dann hast du ein paar € mehr ( den anrechenbaren Teil ) ".
Und das ist falsch,man hat den Freibetrag auf sein Bruttoeinkommen mehr zur Verfügung und nicht den anrechenbaren Teil,der wird vom Leistungsanspruch abgezogen.
eine andere möglichkeit ware arbeiten.ist es normal dass man sich alles vom amt bezahlen last?übrigens das amt sind wir die arbeiten
wenn ich das richtig verstanden habe,verbrauchst du auch noch ca.300 liter wasser am tag,das dir von der solidargemeinschaft gespendet wird.ich kann das nicht fassen.wasser kostet etwa 4 euro pro m2.kein mensch duscht 60 min.am tag,nicht mal schwerstarbeiter im stahlwerk.und jetzt jammer hier nicht rum und ändere deine gewohnheiten
ps.mir reichen 4minuten
buslane...sorry...aber 4 Minuten duschen ist für mich eine Katzenwäsche. ...als nach 4 Minuten bin ich noch nichtmal richtig nass ! Ich mache eigendlich nie ,,halbe Sachen,, darum Dusche ich mich entweder richtigen( mindestens eine Stunde lang) oder garnicht ! 4 Minuten ist für mich garnichts ! Alleine um meine Spermareste nach dem wichsen vom Penis abzuwaschen...brauche ich schon länger als 4 Minuten !
buslane.....ich habe aber einen anerkannten Waschzwang !! und wenn ich mich zum Beispiel Wichse...muss ich danach mindestens 2 Stunden lang am Stück duschen.....um mich nicht mehr dreckig zu fühlen...ausserdem kommt aus meinem Duschkopf aber nur wenig Wasser raus ! Wenn ich den Hahn zu stark aufdrehe...wird das Wasser dooferweiße immer zu kalt...und umgekehrt zu heiß...aber trotzdem Verbrauche ich natürlich zu viel Wasser ! Ich Wohne Allerdings in einem Hinterhof- Bungalow.. one eigenem Wasserverbrauchszähler ! Darum kann meine Vermieterin nie erkennen wieviel Wasser ich Verbrauche ! Meine Wasserrechnung in meiner Monatlichen Nebenkostenabrechnung ist darum auch immer gleich hoch ! Es geht mir also nur um den Strom ! In meiner alten Wohnung hatte ich einen Wasserzähler...und das Amt übernahm die Hohen Wasserkocher...weil meine Zwangskrankheit...auch one Ärztliche Beweise anerkannt wurde
schön und gut...aber 9.41€ im Monat ist erlichgesagt ein Witz für mich...oder besser gesagt Lächerlich....das Können die sich hinten rein. stec..............denn ich Verbrauche für einmal Duschen Täglich schon über 4€ ...also im Monat ca 120€ Stromgeld nur fürs Duschen ! Manchmal beträgt meine Stromrechnung monatlich sogar bis zu 180€ obwohl ich noch nicht mal einen Fernseher besitze !