Heizung ausgefallen, Stromkosten für Heizstrahler?

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Bei Ausfall der Heizung und winterlichen Außentemperaturen und Innentemperaturen von 12 bis 14 °C dürfte die Miete um 100% gemindert werden. Nun hat der Verm. zwei elektrische Geräte zur Ersatzheizung bereitgestellt. Ich bezweifle, dass dadurch in der gesamten Wohnung die zu garantierende Mindesttemperatur von nachts 18° und tags 21° erreicht wird bzw. erreicht werden kann. Das wirst du feststellen. Ist das nicht der Fall, darfst du entsprechend die Miete in iesem Verhältnis mindern.

Aus den Leistungsparametern der Heizer erkennst du, wie hoch deren Stromverbrauch je Stunde ist. Diesen multipliziert mit dem Preis je KWh erhältst du die Heizkosten je Laufstunde. Bei Dauerlauf mit 24 multipliziert je Tag.

Da Stromheizung wesentlich teurer ist als "normale" Beheizung, entsteht eine Kostendifferenz zu dieser. Diese müsste der Vermieter dir erstatten.

Die "normalen" theoretisch enstanden durchschnittlichen Heizkosten können dazu berechnet werden. In einem normalen Jahr betragen diese je m²/Monat ca 0,8 EUR. Kannst du auch im Netz finden "Heizkostenspiegel".

In der Betriebskostenabrechnung kann m. E. das nicht abgerechnet werden, da keine regulären Heizkosten entstehen, sie sind mit 0 zu beziffern.Die Abrechnung müsste getrennt vorgenommen werden.

Wie ist das bei der vorhandenen Lage mit der Warmwasserversorgung?

AndreasSieg 
Beitragsersteller
 02.12.2016, 14:55

Warmwasserversorgug ist gesichert. Habe die Hausverwaltung schon angeschrieben. Jetzt kommt jeden Tag ein anderer Handwerker, um dann festzustellen, dass er nix machen kann und auf die Pumpe warten muss. Ds ist schon echt Terminterror. Die Hausverwaltung will halt möglichst wenig ausgeben. Mietminderung ist mir gar nicht so wichtg. Ist auch schwer zu errechnen, weil die Heizung zum Teil wieder funktioniert, bei warmen Außentemperaturen, funktioniert sie "nur" im Wohnzimmer nicht, wenn es am Wochenende kalt wird, nehmen die anderen Hausbewohner die Wärme weg und bei mir kommt dann wieder gar nix mehr. Wichtig ist mir der Stromverbrauch, bei zwei Heizstrahlern á 2000 Watt sind das knapp 20 € am Tag. Daher ist Deine Antwort sehr beruhigend. Vielen Dank

Du wirst das Gerät doch nicht 24 Stunden am Tag volle Pulle laufen lassen. 

Den Strom musst Du selber bezahlen, für Kurzzeit. Das kannst Du dem Vermieter nicht auferlegen. 

Anders währe es, wenn der Vermieter sich nicht um die Reparatur kümmern würde, dann könnte man Miete kürzten.