Stromanschluß muss ich ihn neu machen

4 Antworten

So was hätte eigentlich bei der Grundstücksteilung geklärt werden müssen. Dann wäre eine sog. Grunddienstbarkeit (s. http://de.wikipedia.org/wiki/Grunddienstbarkeit) ins Grundbuch des Grundstücks Deines Nachbarn eingetragen worden, dass er die Leitungen (evtl. gegen eine Entschädigung) dulden muss. Informiere Dich mal beim Grundbuchamt, ob eine solche Eintragung besteht, dann kann Dein Nachbar nämlich gar nichts machen, solange Du sie nicht "missbrauchst". (Gelegentlich "übersehen" Grundstückseigentümer solche Eintragungen zu ihrem Nachteil gern...)

Wenn diese Grunddienstbarkeit bisher nicht besteht, kannst Du Dich vielleicht mit Deinem Nachbarn (evtl. gegen eine Entschädigung) einigen, sie nachträglich eintragen zu lassen.

Das ist natürlich ziemlich albern von deinem Nachbarn, denn Hantieren an der Stromleitung vor dem Zähler liegt in der Kompetenz des E-Netz Betreiber bzw. von ihm beauftragten Elektrofirmen. Hier bist Du auch garnicht der Ansprechpartner, denn diese Installation liegt in der Verantwortung des Netzbetreibers.

Dein Nachbar hat sich also an den Netzbetreiber zu wenden und diesen, wenn keine Grunddienstbarkeit besteht, zur Änderung aufzufordern.

Ich schätze, hier lohnt es sich wirklich, mal ganz unverbindlich bei einem Fachanwalt nachzufragen.

Sorry, aber ohne ausführliche Informationen zu dem Hintergrund, eurer vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Beziehungen zueinander, sowie ggf. der Vertragsinhalte kann man das unmöglich seriös beantworten.