Strom: Wie lange ist die Rückwirkende Anmeldung auf einen anderen Anbieter bei Eintritt des Grundversorgers möglich?
Am 31. Juli sind die bisherigen Mieter ausgezogen. Zum 01. Oktober sind die neuen Mieter eingezogen. Bisher erfolgte keinerlei Anmeldung für den Bezug des Stroms. Der örtliche Grundversorger hat den Eigentümer unter nicht existenter veralteter Adresse angeschrieben und eine Pauschale/Abschlagszahlung festgesetzt.
Am 05. Dezember erfolgte dann eine Zustellung der Forderung an die Verbrauchsadresse, was mittlerweile auch die des Eigentümers ist. Mit Mahnung und Fristsetzung zum 24.11. (also in die Vergangenheit!). Was sollten und können Eigentümer und Vermieter jetzt tun??
3 Antworten
Anmeldung durch Neueinzug bis zu 6 Wochen rückwirkend.
Eigentümer = Vermieter kann jetzt nur beim Grundversorger seinen Vertrag kündigen. Am Besten sendet er dazu eine Kopie des Übergabeprotokolls zu.
Stromzähler wurde zum Einzug abgelesen und an den Versorger durchgegeben?
Der neue Mieter hat es auch verpasst sich anzumelden? Rückwirkend kann da keine Erfassung mehr erfolgen.
ab Auszug und Abmeldung ist der Eigentümer für die Grundkosten des Zählers verantwortlich.
Der Eigentümer wäre in der Pflicht gewesen das nachzuholen wenn es der Mieter versäumt hat.
solange keine Abmeldung erfolgt ist, werden auch die monatlichen Gebühren fällig.
Was sollten und können Eigentümer und Vermieter jetzt tun??
euch SOFORT an den Versorger zu wenden, da steht sogar ne Telefonnummer drauf und klären.
Bei den meisten Energiekonzernen wird eine 4-6 wöchige, rückwirkende Schaltung kommuniziert. Ob Grundversorger oder nicht ist egal.