Wer meldet den Mieter bei einer Wohnungs/Hausübergabe mit den Zählerständen beim GRUNDVERSORGER an?Vermieter oder Mieter?

7 Antworten

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Du kannst dem Stromversorger selbstverständlich eine Mitteilung senden, ab wann ein Mieter eingezogen ist, du teilst den Namen mit und den Zählerstand.

Wenn der Vertrag über den Grundversorger geht, ist das kein Problem, die schreiben das dann aufgrund deiner Mitteilung um. Falls du dich bei einem alternativen Anbieter anmelden würdest, wäre es ein wenig komplizierter. Aber das ist laut deiner Info ja nicht der Fall.

Es wäre im eigenen Interesse des Mieters, wenn er sich beim Versorger meldet. Denn selbst wenn man beim Grundversorger bleibt, hat dieser günstigere Tarife, die man wählen kann. Der reine Basistarif ist grundsätzlich teurer.

AllRoundBoy 
Beitragsersteller
 10.09.2018, 13:59

Wenn ich mich abmelde und sage ein Mieter ist eingezogen dann ist es klar das die den Zählerstand wissen wollen. Ich denke das die dann auch den Namen wissen wollen. Schreibt dann der Grundversorger den Mieter an?? Dieser muss reagieren und sagen das er z.B. zu Yello will oder wo auch immer?? Richtig?

Renick  10.09.2018, 14:06
@AllRoundBoy
Schreibt dann der Grundversorger den Mieter an?

Richtig. Die schreiben ihn an. Denn der Grundversorger will ja eine monatliche Abschlagszahlung haben.

sagen das er z.B. zu Yello will oder wo auch immer?

Wenn der Mieter zu einem anderen Anbieter wechseln will, dann meldet sich der Mieter beim Anbieter seiner Wahl an. Der Grundversorger erfährt davon ganz automatisch. Das lässt sich gar nicht verhindern, weil das Prozedere beim Anbieterwechsel exakt festgelegt ist.
Du gibst unabhängig davon trotzdem die Mitteilung an den Grundversorger. Dann haben die das schon in den Akten und die wirst die Endabrechnung bekommen.

Du hast einen Vertrag, also musst Du ihn kündigen.

Du kannst, musst aber nicht die Mieter benennen. Risiko für Dich, nennst Du Mieter nicht 6nd sie melden sich nicht an, fällst Du wieder in die Ersatzversorgung.

Ergo es sollte in Deinem Interesse sein Dich ab- und Deine Mieter "anzumelden.

Normalerweise ist der Mieter derjenige, der sich an- und abmeldet. Er hat auch Wahlrecht, bei wem er sich anmeldet. Als Vermieter sollte man im Übergabeprotokoll die Zählerstände festhalten und vom Mieter unterzeichnen lassen. Hinsichtlich der Grundversorgung ist für den Vermieter Abwägungssache, ob er die Grundversorgung weiterlaufen oder abschalten lässt (Zählerausbau bei längerem Leerstand ist m.E. sinnvoll, man kann sonst mit enormen Nachzahlungen konfrontiert werden).

AllRoundBoy 
Beitragsersteller
 10.09.2018, 13:30

mit Leerstand meine ich 1 Monat

Du meldest ab , der Mieter an. Da Vertragsfreiheit herrscht, muss der Mieter ja nicht den Grundversorger nehmen.

AllRoundBoy 
Beitragsersteller
 10.09.2018, 13:31

Beim Auszug soll ich bei seinen Lieferanten abmelden?? Ich soll bei Yello und e wie einfach anrufen?? Das doch quatsch. Er muss sich abmelden. Ich melde mich lediglich bei meinem Grundversorger an und nicht bei seinen Lieferanten

schleudermaxe  10.09.2018, 13:33
@AllRoundBoy

... aber Deine Frage ganz oben kommt nicht von Dir?

berlina76  10.09.2018, 13:38
@AllRoundBoy

Das wiederspricht deiner Fragestellung. Du hast einen Zwischenvertrag gemacht und Fragst, wer den Abmelden muß. Du natürlich. Und dein Neuer Mieter muß den Strom wieder anmelden, bei einem von Ihm ausgesuchten unternehmen.

Eine Frage was bei Auszug des Kunden passiert hast du gar nicht gestellt.

Das solltest Du in Deinem Interesse selbst tun.

Machen am besten beide Parteien, die Zählerstände photographieren.

AllRoundBoy 
Beitragsersteller
 10.09.2018, 13:33

Ich melde mich beim Grundversorger an und ab. Was er macht ist mir egal. So ist es für mich am plausibelsten.