Strom für 2 Wohnungen bezahlen?
hallo, ich habe folgendes Problem ich ziehe am 01.09.13 in eine neue wohnung, da ich aber ein kündigungsfrist von 3 Monaten habe, muss ich für die alte wohnung noch 2 Monate Miete bezahlen. Muss ich für die alte wohnung jetzt auch noch die zwei Monate strom bezahlen (bezahle jeden Monat ein Abschlag), obwohl ich kein strom mehr nutze? Ich habe nämlich meinen Stromversorger geschrieben das ich umziehe, der Stromversorger braucht aber ein Übergabeprotokoll. Das Kriege ich doch aber erst wenn schlüsselübergabe ist oder nicht? also wie kann ich nun den strom für die alte wohnung abmelden?
8 Antworten
Nebenkosten müssen m. E. auch weiter bezahlt werden.
Diese bekommst Du ja ggf. durch die Nebenkostenabrechnung wieder
die Nebenkosten bezahle ich ja auch weiter aber da ich eine nachtspeicherofenheizung habe betragen die monatlichen kosten 149€ und die wollte ich eig sparen da ich eh kein strom mehr verbrauche in der wohnung.
Hast Du einen eigenen Vertrag mit dem Stromversorger?
Wenn ja kannst Du den doch zum 31.8. kündigen.
Das einzige was der Stromversorger braucht ist der Zählerstand. Den kannst Du doch schon vor Ende der Kündigungsfrist der Wohnung ablesen.
Das was der Stromversorger schreibt ist etwas irreführend.
Zählerstand per 31.8. an den Versorger der "alten" Wohnung und per 1.9. der "neuen" Wohnung reicht völlig aus.
den Abschlag wirst du weiter zahlen müssen. was vielleicht geht, wäre dass man mit dem eneergieversorger eine Verinbarung trifft, ihn auf ein mindestmaß herunter zu nehmen...
so lange du noch offiziell eine wohnung bewohnst, also miete bezahlst und die schlüssel hast, musst du auch den strom blechen, da du aber dann praktisch keinen mehr verbrauchst, wird es wohl darauf hinaus laufen, dass du dann eine entsprechende Gutschift bekommsst, wenn der zähler abgemeldet wird...
lg, Anna
Dein Vertrag mit dem Stromversorger gilt bis Ablauf der Kündigungsfrist. Bis dahin ist die monatliche Grundgebühr fällig. Verbrauchskosten fallen nicht an. Im Übergabeprotokoll unbedingt den Zählerstand bei früherer Rückgabe der Wohnung notieren, nicht dass später plötzlich Strom berechnet wird, den du nicht verbrauchtest. Insofern Ende der KF und Rückgabe zusammenfallen, wird natürlich erst dann der Zählerstand erfasst.
Wo steht sowas? Im Normalfall wenn der Mieter den Vertrag mit dem Stromlieferanten abschließt dieser auf unbestimmte Zeit gestaltet ist. Den Mietvertrag interessiert den Stromlieferanten nicht die Bohne. Also gibt es auch kein fixiertes Enddatum. Diese Vertrage werden durch Kündigung beendet.
Nichts andres schrieb ich ... ("Vertrag mit dem Stromversorger gilt bis Ablauf der Kündigungsfrist").
Jedenfalls bei uns ist der Strombezug dessen Vertrag täglich kündbar. Die wollen den Zählerstand fertig. ( evtl. Bank-Einzug Abbuchung auch kündigen widersprechen.) Die laufenden Kosten gehen somit auf dem Vermieter über bis sich ein neuer Mieter für die betreffende Wohnung anmeldet.
Also mal ein Blick in den Lieferungsvertrag zum Thema Kündigung werfen.
Allerdings sollte nicht vor dem Auszug gekündigt werden. Sollte sich von selbst verstehen.
vielen dank für die Antwort. ja ich habe einen eigenen Vertrag mit dem Stromversorger.
also einfach am 31.08.13 den zählerstand notieren und dem Stromversorger mitteilen?
weil der Stromversorger geschrieben hat das er eine Kopie des Übergabeprotokolls von beiden Wohnungen haben will.