Strom für 2 Wohnungen bezahlen?

8 Antworten

Nebenkosten müssen m. E. auch weiter bezahlt werden.

Diese bekommst Du ja ggf. durch die Nebenkostenabrechnung wieder

Gahler05 
Beitragsersteller
 01.08.2013, 17:28

die Nebenkosten bezahle ich ja auch weiter aber da ich eine nachtspeicherofenheizung habe betragen die monatlichen kosten 149€ und die wollte ich eig sparen da ich eh kein strom mehr verbrauche in der wohnung.

Hast Du einen eigenen Vertrag mit dem Stromversorger?

Wenn ja kannst Du den doch zum 31.8. kündigen.

Das einzige was der Stromversorger braucht ist der Zählerstand. Den kannst Du doch schon vor Ende der Kündigungsfrist der Wohnung ablesen.

Gahler05 
Beitragsersteller
 01.08.2013, 17:43

vielen dank für die Antwort. ja ich habe einen eigenen Vertrag mit dem Stromversorger.

also einfach am 31.08.13 den zählerstand notieren und dem Stromversorger mitteilen?

weil der Stromversorger geschrieben hat das er eine Kopie des Übergabeprotokolls von beiden Wohnungen haben will.

anitari  01.08.2013, 18:14
@Gahler05

Das was der Stromversorger schreibt ist etwas irreführend.

Zählerstand per 31.8. an den Versorger der "alten" Wohnung und per 1.9. der "neuen" Wohnung reicht völlig aus.

den Abschlag wirst du weiter zahlen müssen. was vielleicht geht, wäre dass man mit dem eneergieversorger eine Verinbarung trifft, ihn auf ein mindestmaß herunter zu nehmen...

so lange du noch offiziell eine wohnung bewohnst, also miete bezahlst und die schlüssel hast, musst du auch den strom blechen, da du aber dann praktisch keinen mehr verbrauchst, wird es wohl darauf hinaus laufen, dass du dann eine entsprechende Gutschift bekommsst, wenn der zähler abgemeldet wird...

lg, Anna

Dein Vertrag mit dem Stromversorger gilt bis Ablauf der Kündigungsfrist. Bis dahin ist die monatliche Grundgebühr fällig. Verbrauchskosten fallen nicht an. Im Übergabeprotokoll unbedingt den Zählerstand bei früherer Rückgabe der Wohnung notieren, nicht dass später plötzlich Strom berechnet wird, den du nicht verbrauchtest. Insofern Ende der KF und Rückgabe zusammenfallen, wird natürlich erst dann der Zählerstand erfasst.

werbon  05.08.2013, 14:19

Wo steht sowas? Im Normalfall wenn der Mieter den Vertrag mit dem Stromlieferanten abschließt dieser auf unbestimmte Zeit gestaltet ist. Den Mietvertrag interessiert den Stromlieferanten nicht die Bohne. Also gibt es auch kein fixiertes Enddatum. Diese Vertrage werden durch Kündigung beendet.

albatros  28.11.2013, 10:36
@werbon

Nichts andres schrieb ich ... ("Vertrag mit dem Stromversorger gilt bis Ablauf der Kündigungsfrist").

Jedenfalls bei uns ist der Strombezug dessen Vertrag täglich kündbar. Die wollen den Zählerstand fertig. ( evtl. Bank-Einzug Abbuchung auch kündigen widersprechen.) Die laufenden Kosten gehen somit auf dem Vermieter über bis sich ein neuer Mieter für die betreffende Wohnung anmeldet.

Also mal ein Blick in den Lieferungsvertrag zum Thema Kündigung werfen.

Allerdings sollte nicht vor dem Auszug gekündigt werden. Sollte sich von selbst verstehen.