Streichen bei Ein- und Auszug, Acrylfugen an Fußleisten?
Hallo,
ich ziehe demnächst in eine Neubauwohnung. Ich kann nun schon 1 Monat eher in die bisher noch nicht ganz fertige Wohnung um die Küche einbauen zu lassen und schon teilweise Möbel rüber zu bringen. Dafür soll ich nicht nur beim Einzug, sondern auch beim Auszug streichen. Nun kommt allerdings noch hinzu, dass die Fußleisten zur Wand hin bisher nicht mit Acryl abgezogen sind. Fällt eine solche Arbeit in den Zuständigkeitsbereich des Mieters oder des Vermieters?
4 Antworten
Ich bin kein Jurist. Aber in allen Mietwohnungen in denen ich bisher wohnte hat das immer der Mieter gemacht. Es gehört zu den Tapezierarbeiten.
Das ist auch keine große Sache...
Die Fußleisten sind nicht geklebt meinst du?. "nur" genagelt, irgendwie müssen sie doch befestigt sein, sie können doch nicht nur lose hingestellt worden sein. Vorsicht, du bist zu früh drin, evt. ist die Firma ja noch nicht fertig? (davon gehe ich mal aus)
Alles andere geht aber, von den Wasseranschlüssen bis hin zu den Leitungen? Nicht dass du etwas zubaust. Du kannst auch mit deiner Möbelfirma einen anderen Termin vereinbaren....
Ansonsten würde ich bei diesen Arbeiten immer den Vermieter fragen ob deine Arbeit überhaupt erwünscht ist. Schließlich hat er dafür bezahlt. ---Du schreibst dass du einen Monat früher rein kannst--- Das mit der Küche macht Sinn, biete es einfach ohne Gegenleistung an.
Die Sache mit der Renovierung beim Auszug ist mietvertragsabhängig und so wie du es schilderst, völlig normal.
Die Wohnung ist komplett gefließt und die Fußleisten glaub ich geklebt. Zum Boden hin ist eine silikon oder acrylfuge. Aber zur Wand hin ist nichts, nur ein Spalt.
Die Fugen gehören mit zu den Fußleisten, egal wer die nun angebracht hat. Setze dich mit dem Vermieter in Verbindung und frage den wie es weiter gehen soll, damit du einräumen kannst.
Du solltest deine Fragen detaillierter formulieren!
Wenn ich dich richtig verstanden habe sind dies die Fakten:
Die Wohnung ist zwar tapeziert, aber noch nicht gestrichen.
Wenn du die Wohnung einen Monat vor dem vereinbarten Einzugstermin beziehst, übernimmst du die Anstreicharbeiten auf deine Kosten.
Dir ist aufgefallen, dass die angebrachten Fußleisten nicht bündig mit der Wand abschließen.
DIE FUßLEISTEN: (Haftung)
Zwischen dem Auftraggeber (Vermieter) und dem Auftragnehmer (Handwerker) ist ein sog. Werkvertrag zustande gekommen.
Gut zu wissen:
Ob es sich bei deinen Beobachtungen um einen Sachmangel handelt oder nicht, ist in den ATV geregelt.
Gut zu wissen:
Der Werkvertrag besteht zwischen Vermieter und dem Handwerker. Sollte der Vermieter bei der Abnahme der Arbeiten Sachmängel feststellen, muss er die Nachbesserung vom Handwerker verlangen.
Gut zu wissen:
Du wiederum bist Vertragspartner des Vermieters durch den Mietvertrag. Stellst du deinerseits Mängel fest, musst du den Vermieter auffordern, diese zu beheben
Im Folgenden findest du einen Überblick zu den oben erwähnten Bedingungen für Bauleistungen. Solche Bestimmungen gibt es für jedes Gewerk - als auch für Maler, Trockenbauer, Fliesenleger, usw.
HINWEISE ZUR VERLEGUNG VON PARKETT, LAMINAT, LINOLEUM, KORK
ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen), die dem jeweiligem Stand der Technik entsprechen und bei allen handwerklichen Leistungen zu beachten sind:
https://www.ghz-cham.de/cmsghz-cz/downloads/downloads-fussboeden/VOR_DER_VERLEGUNG.pdf
Ohne Kenntnisse wirst du nicht viel damit anfangen können. Aber du hast eine Vorstellung von dem, was gemeint ist.
Gut zu wissen:
Sollte das Abziehen der Fugen mit Acryl zu den Technischen Bauleistungen gehören, müsste es in den Bestimmungen für Bodenverlegung stehen.
Mein Tipp:
Davon gehe ich aber eher nicht aus. Leider hast du auch nichts über den Bodenbelag gesagt. Doch eine ganze Reihe von Bodenbelägen, z.B. auch Laminat - werden "schwimmend" verlegt. Das bedeutet: Zwischen dem Bodenbelag und der Wand bleibt etwas Luft (ca. 10 bis 15 mm),damit der Boden ausreichend "arbeiten" kann.
Bautechnisch gesehen wäre somit die starre Verbindung mit der Fußleiste widersprüchlich. Ich weiß zwar was du meinst und ich verwende auch diese "Acryl-Methode" - doch hier handelt es sich ausschließlich um optische Hintergründe.
Gut zu wissen:
Da du von einem Neubau redest, gehe ich davon aus, dass auch einer der vielen Befestigungs-Systeme verwendet wurde. Zum Beispiel Chlips, die an die Wand oder dem Boden verschraubt werden und auf die anschließend die Fußleiste geschoben wird.
Verantwortlich für die sichtbaren Schattenfugen sind in erster Linie die nicht immer exakt geraden Wand- & Deckenflächen. Umso länge nun so eine Fußleiste ist (ca. 2,50 m), desto eher fällt dies auf.
Wer schon mal versucht hat Deko-Leisten aus Styropur an der Decke zu befestigen - weiß was ich meine. Die Spannung ist oft so groß, dass die Leiste nicht einmal mit viel Kleber haftet. Halbiert man die Dekoleiste, sieht das Ganze schon erheblich besser aus.
Mein Tipp:
Sieh dir doch auch mal deine Tür-Zargen an. Manche Maler spritzen diese ebenfalls mit Acryl aus -andere nicht.
Handwerker-Tipp:
Bitte immer nur Arcryl verwenden. Silikon lässt sich nicht überstreichen!
Mein Tipp:
Und natürlich hat die Acryl-Fuge auch Nachteile!
Der erste freut sich nicht über den sauberen Wandabschluss. Bei späteren Anstricharbeiten muss die Fußleiste jedoch haargenau an der selben Stelle abgeklebt werden. Ansonsten siehst du die vorherige Farbe oder du trägst die neue Farbe auf die Fußleiste auf.
Und genau das sollte nicht passieren. Farbe auf den Fußleisten hat dort nichts zu suchen und kann durch den Vermieter auch beanstandet werden.
LOHNT SICH FÜR DICH DER DEAL MIT DEM VERMIETER?
In dieser Frage kann dir eine einfache Kosten-Nutzen-Rechnung helfen!
Deine Kosten:
Wandfarbe: (Bei Neuanstrichen sollte immer ein Zwischen & ein Deckanstrich erfolgen, da neue Raufaser mehr Farbe aufnimmt als bereits gestrichene.
Werkzeug: Ein fachgerechtes Renovierungsergebnis ist nicht zuletzt von hochwertigen Materialien und geeignetes Werkzeug, sowie Erfahrung bei der Umsetzung abhängig!
Faustformel zur Flächenberechnung: ( Wohnfläche x 3 = Wand- & Deckenfläche)
Beispiel: Raumgröße 20 m² (4 x 5 m )
Wandflächenberechnung: Raumumfang x Deckenhöhe ( 18 m x 2,50 m) = 45 m² Wandfläche.
Hinzu kommen 20 m² an Deckenfläche = 65,- m² (Wand & Deckenfläche)
Einfache Formel: 20 m² x 3 = 60 m². (Zur Orientierung reicht diese Methode).
Und natürlich nehmen solche Arbeiten ja auch gerade für Ungeübte auf entsprechend viel Zeit in Anspruch!
Das wird leider viel zu gerne verdrängt, wenn man sich über den vorzeitigen Einzug freut.
Mein Tipp:
Die Küchenmontage kalkuliere ich mit einem Arbeitstag (Größenabhängig).
Effizient kann ein Umzug in Raten natürlich auch nicht sein. Also schon mal Möbel transportieren zu können, rechtfertigt den schnelleren Umzug sicher nicht.
Denn zuallererst kommen ja wohl die Renovierungsarbeiten.
Meine persönliche Meinung:
Biete dem Vermieter an, dass er die Arbeiten wie geplant zu Ende bringt und du gerne bereit bist die Wohnung gegen anteilige Mietzahlung, z.B. eine Woche vor dem offiziellen Einzug übernimmst.
1 Woche reichen für die von die erwähnten Küchen- und Möbel-Geschichten.
Für die Kosten die du für eine Woche Vorher-Wohnen zahlen musst, bekommst du die Renovierungsarbeiten nicht selbst gemacht.
Und der Vermieter geht auch nicht leer aus. Wenn er sich nicht auf den Deal einlässt, hat er Pech gehabt. Bevor du einziehst hat er für die Hütte aber nur Kosten gehabt.
Vermieter leben vom Vermieten. Auch deiner!
Viel Erfolg!