Straßenbreite Vorschrift für LKW Befahrung
Wie breit muss eine Straße bzw. asphaltierte Nebenstraße sein, damit eine LKW 7,5 t mit oder auch ohne gleichem Anhänger diese befahren darf? Gibt es da eine Vorschrift? Wir versuchen eine Gewichtsbeschränkung für Kraftfahrzeuge über 2,8 t zu beantragen da es leider immer wieder zu gefährlichen Situationen beim rückwärtigen Ein- und Ausfahren der Straße kommt.
3 Antworten
Es gibt keine Regelung, jedenfalls habe ich keine kennengelernt, als ich meinen LKW Führerschein machte.
In D. dürfen Fahrzeuge ohne Ausnahmegenehmigung, die Geld kostet, generell nur 2,55 Meter breit sein.
Von daher geht euer Bestreben, einen Gewichtsbegrenzung zu bekommen, schon in die richtige Richtung, da Transporter unter 3,5 Tonnen die Höchstgrenze kaum ausnutzen.
So solltet ihr auch argumentieren, wenn die sagen, gewichtsmäßig gäbe es keinen Anlass für eine Beschränkung.
Wenn die betreffende Straße nicht als ´verboten´ für LKW gilt, darf der da fahren, so einfach ist das. Die Breite ist nur dann relevant, wenn er da nicht durchpassen würde (Mauerwerk uä.) oder wenn die Kurven so eng sind, das man da beim besten Willen nicht durchkommt (aber täusch´ Dich nicht, LKW sind erstaunlich wendig^^. Hab mit ´nem Schwertransporter in Frankreich mal auf einem Kirchenparkplatz gewendet- der war wirklich, also so wirklich wirklich^^, eng (mußte aber auch mehrmals vor und zurück^^).
Ja- kann ich mir vorstellen. Da Du aber ja schreibst, dass das häufiger der Fall ist, hat das sicher einen Grund, dass da ständig LKW rumeiern. Ist da denn ein ~Umschlagplatz, oder eine Firma die häufig etwas beliefert bekommt?
Nein, keine Firma nur Einfamilienhäuser. Es kommen riesige LKWs wegen Nichtigkeiten und die Wagen sind auch noch fast leer?! Wahrscheinlich muss einer alles den ganzen Tag ausliefern oder wie?
Keine Ahnung^^, weiß ja nicht was die da wofür zu wem bringen^^.
Aber ich weiß, das ich - ich habe ausnahmslos Yachten in Übergrößen transportiert damals^^- zu den irrwitzigsten Adressen geschickt wurde, weil der Chef dort einen Anwohner kannte, der mir- zum Beispiel- dann ´nur´ noch einen kleinen Anker oder ähnliches mitgab. Bin da manchmal echt verzweifelt^^.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit (wenn das immer derselbe LKW ist), das der Fahrer dort lebt- oder jemanden gut kennt, der dort lebt.
Vielleicht ´wollen´ und ´müssen´ die da aber auch gar nicht lang- aber deren Navigationssystem hält es für die richtige Strecke? Viele Fahrer folgen ja stumpf den Anweisungen des Gerätes und schalten ihre Rübe ab? Dann könnte man als Anwohner - idealerweise vom Grundstück bei dem Anfang der Straße- doch ein Schild aufstellen , wie: ´LKW werden hier vom Navi vernascht!´ oder so
Was sagt denn die StVO? Du hast doch sicher dort schon nachgelesen...
Ja, darum geht es ja sie soll zukünftig ein Verbotsschild bekommen bzw. wir möchten es gern beantragen. Ich kann nichts finden außer es muss eine besondere Gefahrenlage bestehen! Ja. was soll erst ein Mensch dabei geschädigt werden? Einen Unfall hatten wir schon. Gefährliche Situationen treten stets beim beim rückwärtigen Ein- und Ausfahren in die Straße auf. Sie ist ziemlich eng vielleicht 4 Meter und geht von einer stark befahrenen Hauptstaße ab sowie ist eine Busshaltestelle gleich anliegend.