Zählt beim Verkehrschild 20t,Medien tatsächliche Masse oder das für Fahrzeug zulässige Gesamtgewicht
Also kurze Frage ein LKW40t hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 40t mein LKW wiegt leer 18t darf ich ohne Ladung die Straße befahren
3 Antworten
Wenn die Gewichtsangabe im runden Schild mit der roten Umrandung steht, dann gilt das tatsächliche Gewicht, und zwar auch für LKW und Anhänger extra, sowie für Zugmaschine und Auflieger.
Hier dürftest Du also mit einem Sattelzug, bei dem die Zugmaschine nicht mehr als 20t wiegt, und die drei Achsen nicht mehr als 20t wiegen, mit 40t fahren.
Bei Gliederzug genauso, LKW bis 20t, Anhänger bis 20t, also 40t dürfen fahren.
Anders wenn nur ein Verbotsschild steht und die Gewichtsangabe auf einem Zusatzschild unter dem Verbotsschild steht, dann zählt das zulässige Gesamtgewicht lt. Fahrzeugpapieren. Egal was für ein tatsächliches Gewicht wirklich ist, und für den gesamten Zug, nicht für die einzelnen Fahrzeuge.
Fehler in der Antwort oben, natürlich muss es heißen:
" bei dem die Zugmaschine nicht mehr als 20t wiegt, und die drei Achsen des Aufliegers nicht mehr als 20t wiegen, mit 40t fahren."
Perfekte Antwort. Wie immer.... DH!
Ja weil das bezieht sich auf dein tatsächliches Gewicht was du zu dem Zeitpunkt wiegst
Hallo ich danke dir für die schnelle Antwort, ich suche mit tot im Internet findest du dazu irgendwie ein Link zur StVO etc
Es zählt das aktuelle Fahrzeuggewicht.
Hallo danke für die schnelle Antwort gibt es dazu irgendwie ein Link zur StVO Ich finde dazu nix im Internet
Ach ja, die Links... hier einer zum Zeichen 262.
Runterscrollen... eindeutig mit der Erläuterung tatsächlich und Fahrzeug und Anhänger getrennt...
https://dejure.org/gesetze/0StVO310809/41.html