Zählt beim Verkehrschild 20t,Medien tatsächliche Masse oder das für Fahrzeug zulässige Gesamtgewicht

3 Antworten

Wenn die Gewichtsangabe im runden Schild mit der roten Umrandung steht, dann gilt das tatsächliche Gewicht, und zwar auch für LKW und Anhänger extra, sowie für Zugmaschine und Auflieger.

Hier dürftest Du also mit einem Sattelzug, bei dem die Zugmaschine nicht mehr als 20t wiegt, und die drei Achsen nicht mehr als  20t wiegen, mit 40t fahren.

Bei Gliederzug genauso, LKW bis 20t, Anhänger bis 20t, also 40t dürfen fahren.

Anders wenn nur ein Verbotsschild steht und die Gewichtsangabe auf einem Zusatzschild unter dem Verbotsschild steht, dann zählt das zulässige Gesamtgewicht lt. Fahrzeugpapieren. Egal was für ein tatsächliches Gewicht wirklich ist, und für den gesamten Zug, nicht für die einzelnen Fahrzeuge.

RainerB76  26.04.2015, 20:20

Ach ja, die Links... hier einer zum Zeichen 262.

Runterscrollen... eindeutig mit der Erläuterung tatsächlich und Fahrzeug und Anhänger getrennt...

https://dejure.org/gesetze/0StVO310809/41.html

RainerB76  26.04.2015, 20:30
@RainerB76

Fehler in der Antwort oben, natürlich muss es heißen:

" bei dem die Zugmaschine nicht mehr als 20t wiegt, und die drei Achsen des Aufliegers nicht mehr als  20t wiegen, mit 40t fahren."

Mausi2548  26.04.2015, 23:44

Perfekte Antwort. Wie immer.... DH!

Ja weil das bezieht sich auf dein tatsächliches Gewicht was du zu dem Zeitpunkt wiegst

nikr89 
Beitragsersteller
 26.04.2015, 18:35

Hallo ich danke dir für die schnelle Antwort, ich suche mit tot im Internet findest du dazu irgendwie ein Link zur StVO etc

Es zählt das aktuelle Fahrzeuggewicht.

nikr89 
Beitragsersteller
 26.04.2015, 18:39

Hallo danke für die schnelle Antwort gibt es dazu irgendwie ein Link zur StVO Ich finde dazu nix im Internet