Strafzettel wegen Falschparken, obwohl man es gar nicht war?

14 Antworten

Bei Kennzeichenanzeigen wegen eines Halt- oder Parkverstoßes muss, wenn der Fahrzeugführer innerhalb der dreimonatigen Verjährungsfrist nicht mit angemessenem Aufwand in einem Bußgeldverfahren ermittelt werden kann, der Halter des KfZ bzw. sein Beauftragter die Verfahrenskosten und die Auslagen des Betroffenen nach dem Veranlasserprinzip tragen. Rechtsgrundlage für die Auferlegung dieser Kosten ist § 25a StVG. Für den Fahrzeughalter, der bestreitet, das Fahrzeug selbt abgestellt zu haben, dürfte es in den meisten Fällen günstiger sein, die ihm auferlegten Verfahrenskosten zu akzeptieren und dem Kostenrisiko der Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung aus dem Weg zu gehen. Für die Nichtfeststellbarkeit des Fahrers reicht es nach der Rechtsprechung schon aus, wenn die Behörde ein "Knöllchen" am PKW hinterlassen hatte. Weitere Ermittlungen seien dann nicht mehr erforderlich, egal ob das Knöllchen den Halter überhaupt erreicht. Die Einlassung, am Fahrzeug sei kein "Knöllchen" gefunden worden bwz. der Anhörungsbogen sei nicht zugegangen, führt daher in der Regel nicht zum Erfolg.

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/halterhaftung-bei-halt-und-parkverstoss

Einspruch einlegen, die sollen dir das Foto zeigen. Dann siehst du ob dein Auto ohne dich in einer anderen Stadt parkt oder es dein Kennzeichen 2 mal gibt.

Rotkaeppchen26 
Beitragsersteller
 21.07.2011, 21:49

In Österreich müssen die kein Foto machen ... :(

397kg  22.07.2011, 08:16
@Rotkaeppchen26

In Deutschland auch nicht, deswegen Unfug.

also ich würde mal bei der bußgeldbehörde anrufen und nachfragen, war bei ner bekannten genauso, nur dass sie angeblich zu schnell gefahren ist. hinterher wurde dann das kennzeichen 2x vergenem

bist du im adac? die haben gute anwälte

Rotkaeppchen26 
Beitragsersteller
 21.07.2011, 20:55

ÖAMTC ... komme aus Österreich. Ja, werd bei denen mal anrufen und nachfragen ...

Litizicke  21.07.2011, 21:25
@Rotkaeppchen26

mach daß, die erledigen daß für dich

Das Problem hat mein Schwiegervater auch mal gehabt...:-) Er hatte angeblich mit einen Trakor (!!!) in einer 400 km entfernten Stadt falsch geparkt Wir haben dann bei der Stadt angerufen und erklärt, dass das nicht möglich sein kann...der Bescheid wurde daraufhin zurückgenommen. Ich würde an Deiner Stelle auch mal dort anrufen...es kann ja auch sein, das die Politesse ein falsches Kennzeichen notiert hat. Versuche das erstmal telefonisch zu klären...wenn das nicht klappt, kannst du immernoch einen Anwalt einschalten. Lg Gila