Strafzettel wegen Falschparken, obwohl man es gar nicht war?
Hallo!
Ich habe einen Strafzettel wegen Falschparken bekommen, obwohl ich es 100%-ig nicht war - im Gegenteil ich wohne 150 km weiter in einer anderen Stadt!
Das passiert mir schon das Zweite Mal. Das erste Mal vor ca. 2 Jahren. Da soll ich in meiner alten Heimatstadt geparkt haben, obwohl ich gar nicht mehr dort wohne. Meine Mutter wollte aber keinen Stress und hat es damals anstandslos bezahlt.
Aber jetzt finde ich das nicht mehr lustig. Wie kann ich beweisen, dass ich das nicht war? Hab schon nach Einkaufsbelegen usw. gesucht, die beweisen, dass ich gar nicht dort war - finde aber keine mehr (ist über 1 Monat her). Dann hab ich bei meinen Abbuchungen am Konto geschaut, ob ich an dem Tag meine Karte benutzt habe. Habe ich, jedoch zu so einer Zeit, dass es sich theoretisch ausginge die 150 km wieder zurück fahren hätte können. Habe ich überhaupt eine Chance, weil das ist ja wohl mehr als unfair!!!
Liebe Grüße Melanie
14 Antworten
Bei Kennzeichenanzeigen wegen eines Halt- oder Parkverstoßes muss, wenn der Fahrzeugführer innerhalb der dreimonatigen Verjährungsfrist nicht mit angemessenem Aufwand in einem Bußgeldverfahren ermittelt werden kann, der Halter des KfZ bzw. sein Beauftragter die Verfahrenskosten und die Auslagen des Betroffenen nach dem Veranlasserprinzip tragen. Rechtsgrundlage für die Auferlegung dieser Kosten ist § 25a StVG. Für den Fahrzeughalter, der bestreitet, das Fahrzeug selbt abgestellt zu haben, dürfte es in den meisten Fällen günstiger sein, die ihm auferlegten Verfahrenskosten zu akzeptieren und dem Kostenrisiko der Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung aus dem Weg zu gehen. Für die Nichtfeststellbarkeit des Fahrers reicht es nach der Rechtsprechung schon aus, wenn die Behörde ein "Knöllchen" am PKW hinterlassen hatte. Weitere Ermittlungen seien dann nicht mehr erforderlich, egal ob das Knöllchen den Halter überhaupt erreicht. Die Einlassung, am Fahrzeug sei kein "Knöllchen" gefunden worden bwz. der Anhörungsbogen sei nicht zugegangen, führt daher in der Regel nicht zum Erfolg.
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/halterhaftung-bei-halt-und-parkverstoss
Einspruch einlegen, die sollen dir das Foto zeigen. Dann siehst du ob dein Auto ohne dich in einer anderen Stadt parkt oder es dein Kennzeichen 2 mal gibt.
In Deutschland auch nicht, deswegen Unfug.
also ich würde mal bei der bußgeldbehörde anrufen und nachfragen, war bei ner bekannten genauso, nur dass sie angeblich zu schnell gefahren ist. hinterher wurde dann das kennzeichen 2x vergenem
bist du im adac? die haben gute anwälte
ÖAMTC ... komme aus Österreich. Ja, werd bei denen mal anrufen und nachfragen ...
mach daß, die erledigen daß für dich
Das Problem hat mein Schwiegervater auch mal gehabt...:-) Er hatte angeblich mit einen Trakor (!!!) in einer 400 km entfernten Stadt falsch geparkt Wir haben dann bei der Stadt angerufen und erklärt, dass das nicht möglich sein kann...der Bescheid wurde daraufhin zurückgenommen. Ich würde an Deiner Stelle auch mal dort anrufen...es kann ja auch sein, das die Politesse ein falsches Kennzeichen notiert hat. Versuche das erstmal telefonisch zu klären...wenn das nicht klappt, kannst du immernoch einen Anwalt einschalten. Lg Gila
In Österreich müssen die kein Foto machen ... :(