Strafzettel mit Dienstwagen (Privatnutzung oder nicht ist egal) wer muss zuerst zahlen, in Ö?
- Der Geschäftsführer muss Auskunft geben wer gefahren ist. Dann kommt der Strafzettel zu dem vermeintlich Fahrer. Zahlt dieser nicht, bekommt der Geschäftsführer den Strafzettel?
- Oder: bekommt zuerst der Geschäftsführer den Strafzettel, muss ihn dann bezahlen und vom Mitarbeiter wieder verlangen. Was stimmt?
6 Antworten
Der Wagen ist auf die Firma angemeldet, folglich bekommt der Chef den Strafzettel. Dann wird der Strafzettel an den weiter geleitet, der für die Tat zuständig ist. Meistens fährt man immer ein und denselben Dienstwagen, ansonsten wird nachgeforscht, wer zu besagter Zeit den Wagen gefahren hat. (Fahrtenbuch).
Kommt darauf an, was für ein Strafzettel, insbesondere ob es um ruhenden ( Falschparken) oder fließenden Verkehr geht.
Bei ruhenden Verkehr muß im zweifel der Halter zahlen, bei fließenden Verkehr muß der Halter nur den Fahrer nennen, kann dieser nicht ermittelt werden, wird u.U. ein Fahrtenbuch auferlegt.
dafür gibt es kein Gesetz. Der Kasse ist es egal wer bezahlt. Schuldner ist die Firma, die kann den Betrag dem Mitarbeiter belasten. Es ist besser zu bezahlen, als den ganzen Aufwand mit Fahrtenbuch führen und so.....
Ich denke nicht, dass es Östereich anders ist, als in Deutschland. Der Fahrzeughalter (hier Geschäftsführer) gibt die Daten des Fahrers (hier Angestellter) an die Polizei weiter und der muss dann privat den Strafzettel zahlen.
der GF gibt dich als Fahrer an; du zahlst. Variante 2 ist auch möglich; er KANN zahlen muss aber nicht.