Darf Vermieter Auskunft vom Einwohnermeldeamt verlangen?
Ich bin umgezogen, aufgrund eines Mietvertrags der, das bestätigte mir auch ein Anwalt, auf Täuschung beruhte. Das soll hier aber nicht Thema sein. Weil ich erst die Ergebnisse des Rechtsstreits abwarten wollte und ich nach vier Wochen wegen dem vermeintlich ungültigen Mietvertrag wieder ausgezogen bin habe ich mich nicht umgemeldet. Es soll hier auch nicht Thema sein, ob ich mich trotz des baldigen Auszugs und Rechtsstreits hätte ummelden müssen.
Jetzt kam mein Vermieter zu mir an und teilte mir mit, ich sei seit meinem Einzug vor vier Wochen nicht polizeilich gemeldet, was nicht gut für mich wäre. Inwiefern geht dies ihn was an, ich bin ja nicht flüchtig oder so.
Meine Frage: Kommt ein Vermieter so einfach an die Daten vom Einwohnermeldeamt? Schließlich muss doch dort dem jemand gesagt haben, dass ich noch nicht gemeldet bin? Darf das EMA das? Wie sieht es da mit Datenschutz aus?
Darf das Einwohnermeldeamt Auskunft an den Vermieter geben?
Bzw. darf der Vermieter Auskunft verlangen?
Einen triftigen Grund gab es in meinem Falle jedenfalls nicht.
8 Antworten
Meine Frage: Kommt ein Vermieter so einfach an die Daten vom Einwohnermeldeamt? Schließlich muss doch dort dem jemand gesagt haben, dass ich noch nicht gemeldet bin? Darf das EMA das? Wie sieht es da mit Datenschutz aus? Darf das Einwohnermeldeamt Auskunft an den Vermieter geben?
Vermiete auch und hatte letztlich Besuch von Mitarbeitern des Ordnungsamtes, mit der Bitte an die Mieter, sich anzumelden. Die Mitarbeiter ließen sich die Namen geben und fragten, wie lange die Mieter schon hier wohnen würden. Weiter haben sie mich gebeten, die Mieter dringend zu bitten sich anzumelden.
(Bevor ich Auskunft gab, habe ich mich selbstverständlich tel. mit dem Einwohnermeldeamt meiner Gemeinde in Verbindung gesetzt!).
Das würde mich ja auch mal interessieren, aus welchem Rechtsgrund heraus das EMA hier Auskunft gab. Dies ist wohl ein Fall für den regional zuständigen Datenschutz- und auch für den Bundesdatenschutzbeauftragten, was aber nichts heilt, sondern - wie viele Informationen zu verbreiteter Rchtsverletzung in diesem Lande - nur der Statistik zuträgt.
So funktioniert die Anfrage beim Einwohnermeldeamt Einfache Melderegisterauskünfte, wie Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift einzelner Einwohner dürfen die Meldebehörden jedem erteilen, der eine schriftliche Anfrage stellt. Auskünfte über frühere Wohnanschriften, Familienstand, Geburtstag und Geburtsort sowie die Staatsangehörigkeit dürfen die Behörden nur erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse (ein Klassentreffen zählt nicht dazu) glaubhaft gemacht werden kann. Die betroffenen Personen werden jedoch bei diesen so genannten erweiterten Melderegisterauskünften unverzüglich informiert und erhalten auch den Namen des Anfragenden.
das ist eine einfache Auskjunft - und die darf ohne weiteres erteilt werden.
Warum dein Vermieter angefragt hat entziehz sich meiner Kenntnis, aber ein wenig merkwürdig finde ich dein Verhalten schon...
Bei einem Umzug in eine andere Stadt innerhalb Deutschlands muss die Anmeldung am neuen Wohnort spätestens eine Woche nach Umzug erfolgen. Im schlimmsten Fall können verspätete Anmeldungen mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. Aus der Verletzung der Meldepflicht können sich aber auch Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses oder bei der Zustellung von Lohnsteuerkarten ergeben.
Quelle:http://www.meldebox.de/Einwohnermeldeamt/anmelden.php
Es ist nun so, dass der Vermieter praktisch dafür sorgt, dass ich vom EMA angemahnt werde und hier sich als "Ordnungshüter" aufspielt.