Strafzettel für PKW und Anhänger
Vorweg: Zugfahrzeug und Anhänger Stvo-Konform. Für falsch geparktes Zugfahrzeug mit daran befestigtem Anhänger wurden für beide, also Zugfahrzeughalter sowie Anhängerhalter (in diesem Fall unterschiedliche Personen), Bußgeldbescheiningungen ausgestellt. Also 15 Euro Bußgeld für den Pkw-Fahrer der auch der Pkw-Halter und Falschparker ist, 15 Euro Bußgeld für den Anhänger-Eigentümer der von dem Vorgang des Falschparkens nichts wusste. Rechtmäßig??? Demzufolge müsste dann jeder Verstoß (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) "doppelt" geahndet werden.
2 Antworten
Ist das wirklich so passiert? Dann würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen, denn das kann ja wohl nicht wahr sein. Doppelt kassieren bei einmal falsch parken. Den Herren fällt doch tatsächlich immer wieder was neues ein, wenn sie Geld eintreiben wollen.
Also das ist schon recht kurios. Meiner Ansicht nach kann man nur einmal mit einem Gefährt falsch parken und ob da ein Anhänger dran ist ... Und es wäre ja auch recht seltsam, dann bekäme einer mit Wohnwagen zwei Strafzettel und jemand mit einem durchaus vergleichbaren Wohnmobil nur einen. Ich würde Widerspruch einlegen. Zudem muss jemand keine Strafmadate zahlen, wenn er nicht selbst gefahren ist. Darum wird ja auch beim Radar so geblitzt, dass man sehen kann, wer da hinterm Steuer saß.