Zwei Strafzetteln für 1 Mal Falschparken?

3 Antworten

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Leg Wiederspruch ein

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 103 
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.
Kukuk8 
Beitragsersteller
 19.04.2022, 17:33

Danke, ich habe Widerspruch eingelegt und musste die 2 Strafe nicht zahlen :)

premme  02.02.2022, 17:28

Hallo,

nicht so schnell.

Wer falsch parkt bekommt einen Strafzettel.

Wer nach einer bestimmten Zeit immer noch da steht bekommt einen weiteren (höheres Verwarnungsgeld).

Da zwei unterschiedliche Abteilungen tätig waren, muss nur der zweite bezahlt werden.

Somit schreibe, (mit Belegen), an die Pol. und kläre das.

Gruß

Belangt werden für ein Delikt kannst Du nur einmal, je nach Dauer (ab 1 Stunde) kann es aber teurer werden als bis 1 Stunde.

Lege Widerspruch ein, mit dem Hinweis und Nachweis über die bereits bezahlte OWi.

Je nach Sachlage wird die erste OWi fallen gelassen und nur der teurere Verstoß geahndet.

Es kommt auf die Dauer an.

In diesem Fall kann es aber sein das es in Tatmehrheit begangen wird. Das heißt das verweilen vor Ort nach einer gewissen Zeit stellt eine erneute Owi dar. Nach weniger als 12 Stunden wäre das aber komisch.

Leg Widerspruch gem §70(1) VwGO ein. Dann sollte das geringere Bußgeld entfallen.

lg