Strafzettel aus Spanien

3 Antworten

Generell ist es bei Bußgeldern aus dem europäischen Ausland seit Oktober 2010 so das sie über das Bundesamt für Justiz in Deutschland vollstreckt werden können. Dafür muss das betreffende Land dort einen Antrag stellen der dann nach Prüfung abgelehnt oder vollstreckt wird. Hier gilt ein Mindestbetrag von 70€ inkl. Gebühren.

Hertz hat so weit ich weiß gegen Dich keine Handhabe, sie sind nur Halter des Fahrzeugs. Ausnahme wäre hier eine Klausel im Mietvertrag über veursachte Bußgelder. Ich kenne auch die spanischen Gesetze nicht und kann nicht sagen ob es dort eine Halterhaftung gibt oder ob der Fahrer ermittelt werden muss wie hier in Deutschland.

Du musst entscheiden ob Du den Betrag zahlst oder abwartest ob etwas vom Bundesamt für Justiz kommt.

Herz sagt, dass sie verpflichtet sind, den Bußgeldbescheid auf Anforderung zu zahlen. (Das ist von Amtsseite noch nicht geschehen).

Solltest du von der 50%-Klausel Anspruch machen, müsstest du JETZT die 50% + Bearbeitungsgebühr bezahlen. Später wären es 100 +35,40 Euro bzw. bei Nichtnennung des Schuldigen in Kürze 300 Euro (+ Bearbeitungsgebühr, wenn diese Zahlen).

Diese werden das Bußgeld nicht zahlen, wenn du nicht dazu das OK gibst, denn sonst wäre die KK-Aktion anfechtbar. Allerdings würden sie dir jegleichen Schaden später in Rechnung stellen.

puremind 
Beitragsersteller
 14.11.2011, 21:14

MMhhh...das ist alles ein wenig Wischiwaschi. Selbst wenn ich sofort überweise wird's verdammt knapp. Die Frage ist halt ob Hertz schon gezahlt hat und ich denen einfach die 50%+35,40EUR überweise. Wenn nicht wird's knapp...der Bescheid ist vom 28.10.

Was besagt die 50% Klausel? Betrifft dies die Identifikation oder die Zahlung?

Hier noch ein Abschnitt aus dem Brief von Hertz. Ich kann zwar Englisch aber das hier formulierte ist für mich nicht ganz eindeutig: "Likewise, and in compliance with section 9.bis.1.a of the Regulating Text for Traffic Laws, Motor Vehicles and Road Security approved by Royal Legislative Decree 339/1990, of March 2nd (text in force from May 25th, 2.010 after being amended by Law 18/2009), we inform you that we have identified you as lessee of the car in the above mentioned sanctioning body. Therefore, and in compliance with the above mentioned Clause 14.2 you are officially require to credit in the bank account number ... opened by hertz de Espana, S.L. ... and by including the reference number 901147785, the amount of 30euros (plus VAT, that is, an aggregate amount of: 35,4 euros) corresponding to the charges incurred by Hertz because of the above mentioned identification."

Was bedeutet das jetzt auf gut deutsch?

Ich habe heute genau den gleichen Brief von Hertz bzw Gesthispania erhalten. Der Verstoss ist auch nachvollziehbar, so dass keine Betrugsmasche o.ä. dahintersteckt. Aber schlau werde ich auch nicht drauß. Vor allem wo ich doch Hertz erlaubt habe meine Kreditkarte zu belasten. Ich weiß leider nicht, wieviel ich jetzt überweisen soll.

Gibt es mittlerweile neue Erkenntnisse oder was haben Sie gemacht?

puremind 
Beitragsersteller
 01.12.2011, 11:08

Bisher nicht. Ich habe den Brief bisher ignoriert. Laut Hertz in DE sollte eigentlich in solchen Fällen die Kreditkarte belastet werden. Wurde aber nicht gemacht. Ich werde auf Englisch antworten und die so lange in Konversationen verwickeln bis sie es aufgeben ;)

Allerdings kann es sein das vom spanischen Verkehrsministerium etwas kommt. Hertz hat dir nämlich wohl wirklich nur mitgeteilt das die diesen mitgeteilt haben wer gefahren ist und will dafür eine Servicegebühr.