Bußgeldbescheid falsches Geburtsdatum.?
Hi,
ich wurde am 24.08.17 in einem Mietwagen Hertz geblitzt(+24kmh, außerorts).
Habe sofort Einspruch mit den Anwälten von „geblitzt.de“ eingelegt. Leider konnten keine Fehler festgestellt werden.
Der Bußgeldbescheid ist jetzt wieder vollstreckbar. Als ich gerade das Geld überweisen wollte habe ich festgestellt, dass ein völlig falsches Geburtsdatum angegeben ist.
Ich weiß, dass der Mitarbeiter bei der Vermietung das extra falsch angegeben hat, damit ich einen besseren Wagen bekomme, weil der eigentlich Gemietete nicht vorrätig war.
Wie sollte ich weiter handeln? Will die von der Autovermietung auch nicht in die Pfanne hauen. Als Student jucken die knapp 100, die ich zahlen soll, doch sehr.
Wie sieht es mit einer Verjährung aus?
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Das Geburtsdatum ist nur 4 oder 5 rangig also unbedeutend man hat dich als Täter doch fest also kein Zweifel an deiner Täterschaft .
Spätestens verstreicht die Verjährung bei einem Bußgeldbescheid jedoch nach zwei Jahren.
Dieser Term wird absolute Verjährungsfrist genannt. Das kann passieren, wenn es zum Beispiel zu einer Gerichtsverhandlung kommt, die meist eine längere Zeit in Anspruch nimmt.
Wärest Du nicht zu schnell gefahren - wärest Du nicht geblitzt worden.
Hättest Du seit dem Ereignis jeden Monat 20 Euro zurückgelegt, dann würden die knapp 100 Euro jetzt auch nicht so weh tun.
Zahlst Du jetzt, so werden nicht noch weitere Kosten hinzukommen.
Bis zur Verjährung wird noch viel Zeit vergehen.
https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/verjaehrung/
Ergo fahre das nächste Mal genau nach Vorschrift und alles ist in Ordnung. C'est la vie.
Es gibt also einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid?
Auch dessen Vollstreckung verjährt - aber erst 3 Jahre nachdem er rechtskräftig geworden ist.
Du bist doch mit dem Einspruch schon "hinten runtergefallen" - willst du, dass das noch einmal passiert?
Also bezahlen und als Lehrgeld betrachten - wer Mist baut, muss auch dazu stehen.
Bist du noch in der Probezeit? Wenn ja, dann erhältst du demnächst diesbezüglich noch Post von der Fahrerlaubnisbehörde.
Viele Grüße
Michael
Keine Verjährung, der Bußgeldbescheid wurde ja zugestellt und du hast Einspruch eingelegt. Auch stört das falsche Geburtsdatum nicht, wenn du nicht zahlst, dann werden sie einfach vollstrecken.
Was ist mit dem Punkt in Flensburg? Kann der so einfach zugeordnet werden?