Polizei klingelt seit gut 2 Wochen bei mir?
Hallo zusammen. Habe ein Problem, und zwar klingelt die Polizei seit 2 Wochen bei mir Zuhause, weil ich meine Ersatzfreiheitsstrafe nicht angetreten habe, wegen einer Geldstrafe von 500€, der Grund war, dass ich vor 3 Wochen operiert worden bin und 3 Wochen stationär im Krankenhaus bleiben musste. Hatte durch meine Freundin erfahren, die mir jede Woche frische Klamotten aus meiner Wohnung vorbei brachte, dass an meiner Tür eine Art "Visitenkarte" der Polizei hing. Meine Freundin hatte sich aber daraufhin nicht bei der örtlichen Polizei gemeldet und ich genauso wenig. Bin seit heute wieder Zuhause und habe die 500€ zusammen. Meine Frage jetzt, kann ich das nächste mal wenn die Polizei wieder bei mir anklingelt und ich ihnen aufmache, die geforderte Summe direkt persönlich der Polizei geben und damit ist die Sache erledigt, oder nimmt die Polizei mich trotzdem ins JVA mit, weil ich mich solange nicht gemeldet habe?
7 Antworten
Vom Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe wird abgesehena, wenn die Geldstrafe bezahlt wird. Allerdings weiß ich nicht, ob die Polizei befugt ist das Geld entgegen zu nehmen. Schließlich beruht die Strafe nicht auf einer Entscheidung der Polizei.
In den Unterlagen müßte aber zu sehen sein, wohin das Geld zu überweisen ist.
Ja. Die Polizei kann das Geld auch problemlos entgegennehmen. Die fahren mit den Betroffenen notfalls sogar zum Geldautomaten.
... die dürfen meist kein Bargeld an der Tür annehmen, denn die haben ja den HB und bringen Dich auf die Pritsche. Es gibt ja noch etwas oben drauf, oder übersehe ich etwas?
Ja, du übersiehst etwas: Es ist Blödsinn, was du schreibst.
Du solltest bei dem Polizisten anrufen (Visitenkarte) und mit dem besprechen, wo du die 500 Euro abgeben kannst. Nur weil du seither nicht da warst, wirst du nicht eingesperrt. Mit Zahlung ist die Sache erledigt. Aber ruf an und besprich das mit dem Beamten.
Ja. Wenn Du die Geldstrafe in Bar auf den Tisch legst, ist die Sache erledigt. Denn die Ersatzfreiheitsstrafe ist keine "Umwandlung" der Geldstrafe, sondern lediglich der Ersatz, weil Du nicht zahlst Wenn Du das Geld nun doch noch zahlst, ist der Ersatz nicht mehr nötig. Es ist auch möglich, einen Teil der Strafe abzusitzen und dann den Rest abzuzahlen und sofort entlassen zu werden.
Sky sagt so wie es ist. Er hat recht.
Ich weiss definitiv, dass es so ist. Nicht als Vermutung oder aus dem Bekanntenkreis, sondern weil ich das Geld schon öfter eingesackt und an die Gerichtskasse weitergeleitet habe.
Beruht diese Aussage aus eigener Erfahrung bzw. aus eigenen Bekanntenkreis,
Weder noch. Es ist berufliches Wissen^^
Also gehe ich recht in der Annahme, dass sie beide Beamte der Polizei sind und solch eine Situation schon mal im Berufsleben hatten?
Beamter Ja, Polizei nein. Drauf verlassen kannste Dich aber. Wenn Du auf nummer sicher gehen willst, geht morgen eine Person Deines Vertrauens mit der Kohle in Bar zur Staatsanwaltschaft, bittet darum, das Geld einzahlen zu dürfen und fragt dabei, ob Du jetzt noch irgendwas zu befürchten hast^^
Sky hat das öfter ... und er stünde eher hilfreich auf deiner Seite, nehme ich an ... ;-)
Gruß S.
Wenn du die Geldstrafe zahlen kannst wende dich an die zuständige Staatsanwaltschaft.
Beruht diese Aussage aus eigener Erfahrung bzw. aus eigenen Bekanntenkreis, oder ist dies nur eine Vermutung?