Einspruch gegen Strafzettel in den Niederlanden - Über 60 Euro für Parken ohne Parkschein?

9 Antworten

Ja, das ist tückisch, aber es gibt keine Möglichkeit daraus zu kommen. Inzwischen sind die grenzüberschreitende Inkassofirmen sehr gut, effizient und sie lassen sich nicht abwimmeln. "Habe ich nicht gesehen", oder "konnte ich nicht lesen" sind ohnehin keine gültige Gründe nicht oder weniger zu bezahlen. Leider ist das mir auch schon passiert, obwohl ich, Niederländerin aus der Nähe von Maastricht, meinte, die Gegend gut zu kennen. Es steckt ja ein Absicht dahinter: Autos aus der Innenstadt zu ekeln. Ich bin ja eigentlich ein Anhänger von autofreie Innenstädte, nur sollte das Parken am Stadtrand freiwillig sein, und nicht dadurch erreicht werden, dass man die Autofahrer hohe Strafgebühren abknüpft für Falschparken. Das Glück im Unglück: es gibt auch Zonen die noch viel teurer zu stehen kommen: wenn sie z.B für Feuerwehr, Notarzt, Behindertentransport oder sonstwas vorgesehen sind. Dann ist man schnell mit 200 Euro dabei. 

Also zahlen, und beim nächsten Male mit der Bahn nach Maastricht fahren.

Natürlich sind die Verkehrsschilder in den Niederlanden auf holländisch, was denkst du denn, die Schilder würden in allen 24 EU Amtssprachen gehalten?

Offenbar war dort doch ein Schild, was einen sagte "nur für Anwohner". Bußgelder ab 70 Euro dürften auch deutsche Behörden einziehen. Zwar bist du unter der Grenze, aber wenn du irgendwann doch mal wieder in den Niederlanden bist, kann es sein, dass sich die Strafe deutlich erhöht hat, du sogar festgehalten wirst oder z. b. dein Auto beschlagnahmt.

odz130 
Beitragsersteller
 26.10.2015, 09:09

Dann sollen sie so wie wir ein Bild drauf machen oder zumindest einen Automaten sichtbar aufstellen. Können doch nicht verlangen dass man da alles versteht:( Was heißt: Bußgelder ab 70 euro dürften deutsche behörden einziehen? Ich gehe davon aus, dass ich zwar den Strafzettel bekomme, die Niederländer aber keine rechtliche handhabe gg mich (hier in Deutschland) haben, wenn ich nicht bezahle?! Bin dann zwar reif, wenn ich wieder einreise, aber vorher können sie nichts machen, oder?

Jewi14  26.10.2015, 09:13
@odz130

70 Euro sind einschl. aller Kosten, also nicht nur das reine Bußgeld. Das zur Ergänzung.

Was den Rest angeht. Ach weißt du, ständig wird den Flüchtlingen verlangt, schnell Deutsch zu lernen. Aber du nimmst dir das Recht heraus, dass alles in deiner Landessprache ist und meinst, nicht an deren Regen halten zu müssen, weil du deren Sprache nicht verstehst.

claushilbig  26.10.2015, 09:25
@odz130

"Bußgelder ab 70 Euro dürften deutsche Behörden einziehen" heißt genau das was da steht: ein niederländisches Bußgeld von über 70 Euro kann im Rahmen der Amtshilfe auch von einer deutschen Behörde eingezogen werden, mit den entsprechenden Druckmitteln und Konsequenzen. Einfach nicht zahlen ist also keine Option ...

Wer im Ausland am Verkehr teilnimmt, muss sich nun mal auch an die dortigen Verkehrsregeln halten und sich vorher entsprechend informieren. Dann weiß man, dass in NL eine durchgezogene Linie am Straßenrand ein Parkverbot bedeutet, auch wenn da keine Schilder stehen. (Umgekehrt könnte sich auch kein Niederländer in Deutschland darauf berufen, er hätte nicht gewusst, dass an einer Stelle Halteverbot ist, weil es da keine Linie gab, sondern nur so komische Schilder, die er nicht lesen konnte.)

Gegen ein solches Bußgeld anzugehen, halte ich daher für wenig aussichtsreich.

AalFred2  26.10.2015, 09:38
@odz130

Netterweise erhöhen die Niederländer Bußgelder einfach, wenn man sie nicht rechtzeitig bezahlt. Dann treibt tatsächlich der deutsche Staat das Bußgeld ein. Freu dich einfach, dass du keine Parkkralle am Auto hattest. Sonst hättest du nämlich gleich bezahlen müssen.

Antwortapparat  26.10.2015, 11:01
@odz130

sie werden dir in best. Abständen einen Zahlungsaufforderung senden. bei der nächsten Einreise wirst dir die rechnung präsentiert. bei der Einreise wird dein PKW registriert, darum hängen über der Straße diese Kameras (an der Grenze). Du benötigst einen Parkausweis für bewohner und kein parkzettelautomat.


Du kannst deine Rechtsschutzversicherung bemühen, aber das wird vermutlich auf die beiden gleichen Punkte hinauslaufen, die ich dir auch rate:

Ärgern und Zahlen!

Fakt ist: Du hast (auch im Ausland) die Verkehrsbeschilderung zu beachten - auch wenn sie in einer Fremdsprache verfasst ist.

Falls es sich wirklich um Anwohnerparken handelt, dann muß da auch kein Automat stehen, sondern es werden u.U. nur Anwohnerausweise ausgestellt.

Der Strafzettel wurde also zu Recht ausgestellt.

Fakt ist: Es gilt der "EU-Rahmenbeschluss zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldstrafen und -bußen"

Zwar gibt es hier eine Ausnahme für Bagatellstrafen bis 70€ - aber dieser Betrag beinhaltet auch alle Gebühren! Und nachdem die Niederländer bei der ersten Mahnung sofort mal happige 25% aufschlagen, bist Du spätestens dann über der "Freigrenze".

Anmerkung: Bei der 2. Mahnung werden daraus dann 50%!

Somit ist das Bußgeld nach der 1. Mahnung auch in Deutschland vollstreckbar.

Die Vollstreckung von Bußgeldern aus anderen EU- Staaten ist grundsätzlich möglich. Allerdings wird nur vollstreckt, wenn der Betrag einschließlich Gebühren mindestens 70.- EURO beträgt.

Hierzu hat der Mitgliedstaat ein Ersuchen nach Deutschland zu richten. Hier prüft das Bundesamt für Justiz, ob die Forderung rechtens ist. Der Betroffene wird angeschrieben (vom Bundesamt) und darf sich zum Vorwurf äußern.

Wird von einem EU- Staat dieser Weg gewählt, so geht das Geld in die deutsche Kasse. Das will das Ausland aber nicht und schreibt deshalb den Halter direkt an.  Achtung: In den Niederlanden gilt Halterhaftung für alle Delikte im Straßenverkehr.

Das Eintreiben der Geldbuße innerhalb der EU über Inkasso- Büros ist unzulässig, da deutsche Behörden hierbei nicht eingebunden werden, was aber nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 RB Geld gesetzlich festgeschrieben ist.

Seit Einführung des Gesetzes hat die Niederlande 98,2 % aller in Deutschland eingegangener Ersuchen gestellt. D.h. es fallen nur 1,8 % Ersuchen auf alle anderen Mitgliedstaaten. (die Niederlande straft also Deutsche, ohne das Geld selbst zu erhalten).


Du kannst widersprechen. Ob der OvJ (Officier van Justitcie = Staatsanwalt) diese zulässt hängt von deiner Argumentation ab (da brauchst du schon gute).

Der OvJ sitzt meistens am längeren Hebel, er wird dir schreiben, daß Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und wenn man sich in den NL aufhält, sich an die Gesetze halten muss. Schilder oder Hinweistafeln sind in Niederländisch.

Die Strafen für Verkehrsübertretungen sind sehr viel höher als in Deutschland, nicht nur du findest sie "Krass". Aber daran kann man nichts ändern, das bleibt den Niederländern überlassen.

Übrigens: kein Parkzettel ziehen kostet 30€, überschreiten der Parkzeit 49€. Dein Strafzettel ist für Parken "Uitsluitend Bewoners", 61€.

Ich würde zahlen, sonst wird es bei jedem Schreiben teurer.

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